# taz.de -- Gesetz zu Barrierefreiheit: Es reicht nicht mal für die Klapprampe
       
       > Die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes lässt viele
       > Barrieren bestehen. Aktivist:innen und Fachleute verlangen
       > Nachbesserungen.
       
 (IMG) Bild: Das Behindertengleichstellungsgesetzes sollte nachgebessert werden – Aktivist*innen im Deutschen Bundestag
       
       Im Regierungsviertel werden am Montagnachmittag fleißig Trillerpfeifen
       ausgeteilt. An die Auflage von maximal 90 Dezibel plant sich die Gruppe von
       rund 100 Demonstrierenden wohl nicht zu halten. Sie haben sich in direkter
       Sichtlinie zum Sitzungssaal E300 des Paul-Löbe-Hauses positioniert – wo
       allerdings die Rollläden heruntergefahren sind. Dort läuft parallel die
       Anhörung zur Reform des [1][Behindertengleichstellungsgesetzes] (BGG), an
       der die Demonstrierenden vor dem Gebäude, sowie Expert:innen im Saal,
       scharfe [2][Kritik äußern].
       
       Die Regierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf im April beschlossen.
       Momentan verhandeln die Koalitionsparteien noch über die finale Fassung,
       die dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Kabinettsentwurf
       in seiner jetzigen Form sei ein Spiegel der Gesellschaft, die Menschen mit
       Behinderung als Kostenfaktor definiert, sagt Aktivistin und
       Sozialarbeiterin Sabrina Lorenz der taz. „Dabei sind wir genauso
       Kund:innen, Arbeitnehmer:innen und ein Teil der Gesellschaft, wie alle
       anderen auch.“ Dass sie den BGG-Entwurf nicht einfach hinnehmen möchten,
       haben zehn Aktivist:innen schon am Tag vorher mit einer Besetzung des
       Wirtschaftsministeriums gezeigt, die nachts von der Polizei geräumt wurde.
       
       Der Kabinettsentwurf verpflichtet Betreiber:innen öffentlicher Gebäude
       und private Unternehmen grundsätzlich dazu, „angemessenen Vorkehrungen“ zu
       treffen, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am
       gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Nur wird diese Pflicht für
       private Unternehmen noch im gleichen Paragrafen wieder abgeschwächt: Sie
       gilt nur, solange keine „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“
       entsteht. Zu diesen Belastungen zählen laut Gesetzestext auch alle
       baulichen Veränderungen, die explizit von den „angemessenen Vorkehrungen“
       ausgenommen sind.
       
       Dabei ist es vollkommen egal, wie groß das Unternehmen ist und wie viel
       Geld die bauliche Maßnahme kostet. Selbst der Einbau eines elektronischen
       Türöffners oder einer klappbaren Rollstuhlrampe, wie sie online ab 200 Euro
       erhältlich ist, bleibt für jeden Großbetrieb freiwillig. Für öffentliche
       Gebäude sollen die Vorgaben zwar ohne diese Einschränkung gelten, die
       notwendigen Maßnahmen müssen aber erst bis 2045 – also in knapp zwei
       Jahrzehnten – umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag hatte die Regierung
       noch das Jahr 2035 als Frist vereinbart.
       
       ## Den Preis zahlen 13 Millionen Menschen mit Behinderung
       
       Der BGG-Entwurf verfehle die Anforderungen der
       UN-Behindertenrechtskonvention, sagt Britta Schlägel vom Deutschen Institut
       für Menschenrechte bei der Anhörung. Im Zentrum der Kritik steht die
       pauschale Ausnahmeregelung für Unternehmen: Das Institut fordert, die
       entsprechende Passage aus dem Kabinettsentwurf zu streichen. Außerdem fehle
       im Gesetzestext eine wirksame Sanktionsregelung bei Verstoß gegen das BGG.
       Stand jetzt müssen private Unternehmen etwa keinen Schadensersatz zahlen.
       
       Die Privatwirtschaft ist bei der öffentlichen Anhörung unter anderem durch
       den Handelsverband Deutschland vertreten. Der Kabinettsentwurf gehe „in die
       richtige Richtung“, heißt es in dessen Stellungnahme. Richtig sei, dass
       keine allgemeine Pflicht zur Barrierefreiheit geben soll, dass gegenüber
       privaten Unternehmen keine Ansprüche auf Schadensersatz vorgesehen sind und
       auch, dass auf eine kollektive Klagemöglichkeit verzichtet wird. Kritisiert
       werden die zusätzlichen bürokratischen Vorgaben, die mit dem Ziel des
       Bürokratieabbaus nicht vereinbar seien. Insgesamt vermeide der
       Gesetzentwurf aber weitgehend „unangemessene wirtschaftliche Belastungen“,
       resümiert der Handelsverband.
       
       Sollte der Kabinettsentwurf in seiner jetzigen Fassung beschlossen werden,
       dürften solche wirtschaftlichen „Belastungen“ durch Inklusionsmaßnahmen in
       der Tat sehr gering ausfallen. Die Bundesregierung schätzt die entstehenden
       Kosten auf gerade mal 1,35 Millionen Euro im Jahr – für die gesamte
       deutsche Wirtschaft. Die rund 13 Millionen Menschen mit Behinderung in
       Deutschland – sowie Verletzte, Alte und alle, die sonst auf leichten Zugang
       angewiesen sind – zahlen derweil den Preis einer weiteren verpassten Chance
       auf einklagbare Barrierefreiheit im Alltag.
       
       22 Jun 2026
       
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