# taz.de -- Zentralafrikanische Republik: Abwesender Angeklagter, schwere Vorwürfe
       
       > Das Sonderstrafgericht in Bangui untersucht Menschenrechtsverbrechen aus
       > der Zeit von Ex-Herrscher François Bozizé. Doch der lebt weiter im Exil.
       
 (IMG) Bild: Wegen schwerster Verbrechen angeklagt: François Bozizé, damals noch Diktator, 2013 in Bangui
       
       Das sogenannte Sonderstrafgericht (SCC) der [1][Zentralafrikanischen
       Republik] liegt in der Hauptstadt Bangui nur einen Steinwurf vom
       Präsidentenpalast entfernt. In der Martin-Luther-King-Straße, direkt neben
       dem Justizministerium. Ein modern eingerichteter Gerichtssaal mit
       Glasfassade, in welchem zentralafrikanische, aber auch internationale
       Richter*innen Urteile über die schlimmsten Verbrecher in diesem von
       Krieg und Konflikten gebeutelten Land sprechen.
       
       Das Sondergericht war 2015 kurz nach dem Ende des Krieges durch ein Gesetz,
       verabschiedet vom zentralafrikanischen Parlament, eingerichtet worden. Er
       hat das Mandat, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
       Völkermord zu behandeln und soll damit der Straflosigkeit im Land ein Ende
       setzen. Dabei erhält es Unterstützung von den Vereinten Nationen, dem
       Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag sowie Finanzmittel von
       der Europäischen Union.
       
       Seit Dienstag tagt nun das Gericht, um die grausamen Verbrechen von
       [2][Diktator François Bozizé aufzuklären, der das Land von 2003 an zehn
       Jahre lang mit brutaler Hand regierte.] Im Jahr 2013 wurde er quasi aus dem
       Amt gefegt, als die Rebellenkoalition Seleka aus dem Norden kommend die
       südlich gelegene Hauptstadt Bangui eroberte. Bozizé floh dann ins
       Nachbarland, die Demokratische Republik Kongo, und von dort aus weiter nach
       Kamerun.
       
       Aus dem Exil orchestrierte er die christlich dominierte Miliz Antibalaka im
       Aufstand gegen die muslimischen Seleka-Rebellen, die dann 2014 wieder aus
       Bangui vertrieben wurden. Zwei hochrangige Antibalaka-Führer [3][waren im
       Juli 2025 vom IStGH in Den Haag zu lebenslanger Haft verurteilt worden.]
       
       ## Mithilfe der russischen Wagner-Gruppe an der Macht
       
       2019 war Bozizé nach Bangui zurückgekehrt, um sich als Kandidat für das
       Präsidentenamt bei den anstehenden Wahlen aufstellen zu lassen. Das
       Verfassungsgericht ließ ihn jedoch nicht zu – auch aufgrund mutmaßlicher
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Daraufhin formierte er 2020 die
       Rebellenorganisation CPC (Koalition der Patrioten für Veränderung).
       
       Diese marschierte daraufhin auf Bangui zu, [4][um den amtierenden
       Präsidenten Faustin Touadéra] zu stürzen. Diesem gelang es mithilfe
       russischer Söldner der Wagner-Gruppe, die Rebellen abzuwehren. Touadéra ist
       bis heute an der Macht. Er war Ende 2025 mit 76 Prozent der Stimmen
       wiedergewählt worden.
       
       Seit 2023 lebt Bozizé in Guinea-Bissau, welches kein Auslieferungsabkommen
       mit Bangui hat. Das Sonderstrafgericht erließ 2024 einen Haftbefehl gegen
       Bozizé wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
       Diese wurden mutmaßlich zwischen 2009 und 2013 von der Präsidentengarde und
       anderen Sicherheitskräften im Zivilgefängnis und im militärischen
       Ausbildungszentrum [5][in der Stadt Bossembélé begangen]. Zu den Vorwürfen
       gehören Folter, Mord und willkürliche Verhaftungen.
       
       ## Bozizé fehlt im Gerichtssaal
       
       Das Sonderstrafgericht hat Bozizé letztlich in Abwesenheit angeklagt. Doch
       drei seiner ehemaligen hochrangigen Offiziere – Eugene Barret Ngaikosset,
       Vianney Semndiro und Firmin Junior Danboy – befinden sich alle in
       Untersuchungshaft in Bangui. Sie wurden am Dienstag zum Prozessauftakt den
       Richtern präsentiert.
       
       Die Tatsache, dass Bozizé nun wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
       die Menschlichkeit vor Gericht stehe, so Marceau Sivieude,
       [6][Regionaldirektor von Amnesty International für West- und
       Zentralafrika,] beweise den „starken Willen des Sonderstrafgerichts, gegen
       Straflosigkeit vorzugehen und für das Recht der Opfer auf Gerechtigkeit und
       Wiedergutmachung einzutreten“. Die Anklage gegen Bozizé in Abwesenheit
       beeinträchtigt dieses Verfahren jedoch erheblich, betont Sivieude: „Es ist
       unerlässlich, dass er verhaftet, ausgeliefert und persönlich vor Gericht
       gestellt wird.“
       
       17 Jun 2026
       
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 (DIR) Simone Schlindwein
       
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