# taz.de -- IS-Kämpfer in Syrien: Wo sind die Deutschen aus dem IS-Lager al-Hol?
       
       > Mit der Auflösung des Lagers durch die syrische Regierung verloren sich
       > die Spuren. Doch einige Hinweise auf den Verbleib der Familienmitglieder
       > von IS-Kämpfern gibt es nun.
       
 (IMG) Bild: Von Radikalisierung, Gewalt und Mangel an Bildung geprägt: das Lager al-Hol in Syrien
       
       Es gab in Nordostsyrien ein Flüchtlingslager, das zum Schreckensbild der
       Kurd*innen wurde: al-Hol. In einem Teil dieses Lagers, dem Annex,
       [1][lebten Frauen und Kinder von sogenannten Foreign Fighters unter sich.]
       Foreign Fighters, das sind IS-Kämpfer aus aller Welt. Bewacht wurden sie
       von kurdischen Sicherheitskräften. Das Lager war von Radikalisierung,
       Gewalt, Mangel an Bildung geprägt, Krankheiten verbreiteten sich schnell.
       
       Die Internierten wurden von den Sicherheitskräften sowie von der
       internationalen Gemeinschaft als Bedrohung wahrgenommen, selbst die
       Jugendlichen, die wegen der Sorge vor Radikalisierung durch die Familie
       teilweise von ihren Familienmitgliedern getrennt wurden.
       
       Die meisten Foreign Fighters selber, also die mutmaßlichen IS-Kämpfer aus
       aller Welt, auch aus Deutschland, harrten in Zellen von kurdischen
       Gefängnissen in Rojava aus.
       
       Als die neue Regierung im Januar 2026 die Kontrolle über die kurdischen
       Flüchtlingslager und Gefängnisse übernahm, [2][mehrten sich die Meldungen
       über entflohene Bewohner*innen.] Die syrische Regierung verkündete wenige
       Tage später, [3][einen Teil von ihnen wieder gefasst zu haben]. Doch wo
       sind die deutschen Frauen und Kinder jetzt? Und wo ihre Männer, die
       deutschen ehemaligen IS-Kämpfer?
       
       ## Rückholaktion durch Deutschland nicht geplant
       
       Das Auswärtige Amt schreibt auf Nachfrage, die Bewohner*innen von
       al-Hol seien im Februar von der syrischen Regierung in ein weiteres
       Flüchtlingslager nahe Aleppo, Ak Burhan, gebracht worden. Ob sich die
       deutschen Frauen und Kinder gerade dort aufhalten, ist unklar. Zu einer
       konkreten Nachfrage äußerte sich die Behörde nicht.
       
       In die Verlegung aus al-Hol sei die Regierung weder eingebunden noch im
       Vorfeld informiert gewesen. Bereits im vergangenen Jahr hatten die
       deutschen Behörden klargemacht, dass eine Rückholaktion nicht geplant war.
       Die Rückkehr der Frauen und Kinder sei nur auf freiwilliger Basis und nach
       einer Überprüfung möglich. In den letzten Jahren sind über 100 Frauen und
       Kinder aus Nordostsyrien zurückgekehrt, mehrere wurden dann in Deutschland
       angeklagt.
       
       Mutmaßliche Ex-IS-Kämpfer, die sich in Haftanstalten befanden, sind
       hingegen in Irak gelandet. Dorthin soll ebenfalls eine „niedrige
       zweistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger“ abtransportiert worden sein.
       Unter welchen Umständen sie sich dort befinden, ist unklar. Bislang haben
       die Deutschen keine konsularische Hilfe bekommen. „Anfang März wurde das
       Personal der Botschaft in Bagdad aufgrund der aktuellen Sicherheitslage aus
       Irak temporär nach Deutschland verlegt“, schreibt dazu das Ministerium.
       Inzwischen sei ein Teil des Personals zurückgekehrt und bemühe sich um
       Zugang.
       
       Die irakische Justiz hat Strafverfahren angekündigt. Fast 6.000
       IS-Verdächtige hatte Syriens Nachbarland auf Druck der USA im Februar
       aufgenommen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch haben den
       Vorgang indes kritisiert. Irakische Gefängnisse seien überfüllt und das
       Risiko von Folter, Verschwindenlassen und unfairen Prozessen sei hoch.
       Massenverfahren hatten in Irak zuletzt 2019 stattgefunden. Einige
       Verdächtige wurden damals nach zehn Minuten ohne Rechtsbeistand zum Tode
       verurteilt, teilweise aufgrund von Aussagen, die unter Folter entstanden
       waren.
       
       ## Kinderrechte müssen eingehalten werden
       
       Christoph Safferling, Strafrechtsprofessor an der
       Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg, erklärt, laut humanitärem
       Völkerrecht bestehe keine Verpflichtung, Staatsbürger*innen
       zurückzunehmen, die Verbrechen im Ausland begangen haben. Es sei denn, sie
       werden des Landes verwiesen. Pflicht sei indes, konsularischen Beistand zu
       leisten und sich darum zu bemühen, dass Kinderrechte eingehalten werden.
       
       Letta Tayler, Expertin für Antiterrorismus bei Human Rights Watch, findet,
       Länder wie Deutschland sollten ihre Staatsbürger in die Heimat
       zurückführen, sofern diese es wünschen, und gegebenenfalls strafrechtlich
       verfolgen. Gleichzeitig sollte Irak so unterstützt werden, dass es die
       Inhaftierten adäquat versorgen und fair verurteilen kann. „Andernfalls
       laufen die Überstellungen nach Irak Gefahr, nichts weiter als ein Abgleiten
       von einem schwarzen Loch ins nächste zu sein.“
       
       15 Jun 2026
       
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       ## AUTOREN
       
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