# taz.de -- IS-Kämpfer in Syrien: Wo sind die Deutschen aus dem IS-Lager al-Hol?
> Mit der Auflösung des Lagers durch die syrische Regierung verloren sich
> die Spuren. Doch einige Hinweise auf den Verbleib der Familienmitglieder
> von IS-Kämpfern gibt es nun.
(IMG) Bild: Von Radikalisierung, Gewalt und Mangel an Bildung geprägt: das Lager al-Hol in Syrien
Es gab in Nordostsyrien ein Flüchtlingslager, das zum Schreckensbild der
Kurd*innen wurde: al-Hol. In einem Teil dieses Lagers, dem Annex,
[1][lebten Frauen und Kinder von sogenannten Foreign Fighters unter sich.]
Foreign Fighters, das sind IS-Kämpfer aus aller Welt. Bewacht wurden sie
von kurdischen Sicherheitskräften. Das Lager war von Radikalisierung,
Gewalt, Mangel an Bildung geprägt, Krankheiten verbreiteten sich schnell.
Die Internierten wurden von den Sicherheitskräften sowie von der
internationalen Gemeinschaft als Bedrohung wahrgenommen, selbst die
Jugendlichen, die wegen der Sorge vor Radikalisierung durch die Familie
teilweise von ihren Familienmitgliedern getrennt wurden.
Die meisten Foreign Fighters selber, also die mutmaßlichen IS-Kämpfer aus
aller Welt, auch aus Deutschland, harrten in Zellen von kurdischen
Gefängnissen in Rojava aus.
Als die neue Regierung im Januar 2026 die Kontrolle über die kurdischen
Flüchtlingslager und Gefängnisse übernahm, [2][mehrten sich die Meldungen
über entflohene Bewohner*innen.] Die syrische Regierung verkündete wenige
Tage später, [3][einen Teil von ihnen wieder gefasst zu haben]. Doch wo
sind die deutschen Frauen und Kinder jetzt? Und wo ihre Männer, die
deutschen ehemaligen IS-Kämpfer?
## Rückholaktion durch Deutschland nicht geplant
Das Auswärtige Amt schreibt auf Nachfrage, die Bewohner*innen von
al-Hol seien im Februar von der syrischen Regierung in ein weiteres
Flüchtlingslager nahe Aleppo, Ak Burhan, gebracht worden. Ob sich die
deutschen Frauen und Kinder gerade dort aufhalten, ist unklar. Zu einer
konkreten Nachfrage äußerte sich die Behörde nicht.
In die Verlegung aus al-Hol sei die Regierung weder eingebunden noch im
Vorfeld informiert gewesen. Bereits im vergangenen Jahr hatten die
deutschen Behörden klargemacht, dass eine Rückholaktion nicht geplant war.
Die Rückkehr der Frauen und Kinder sei nur auf freiwilliger Basis und nach
einer Überprüfung möglich. In den letzten Jahren sind über 100 Frauen und
Kinder aus Nordostsyrien zurückgekehrt, mehrere wurden dann in Deutschland
angeklagt.
Mutmaßliche Ex-IS-Kämpfer, die sich in Haftanstalten befanden, sind
hingegen in Irak gelandet. Dorthin soll ebenfalls eine „niedrige
zweistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger“ abtransportiert worden sein.
Unter welchen Umständen sie sich dort befinden, ist unklar. Bislang haben
die Deutschen keine konsularische Hilfe bekommen. „Anfang März wurde das
Personal der Botschaft in Bagdad aufgrund der aktuellen Sicherheitslage aus
Irak temporär nach Deutschland verlegt“, schreibt dazu das Ministerium.
Inzwischen sei ein Teil des Personals zurückgekehrt und bemühe sich um
Zugang.
Die irakische Justiz hat Strafverfahren angekündigt. Fast 6.000
IS-Verdächtige hatte Syriens Nachbarland auf Druck der USA im Februar
aufgenommen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch haben den
Vorgang indes kritisiert. Irakische Gefängnisse seien überfüllt und das
Risiko von Folter, Verschwindenlassen und unfairen Prozessen sei hoch.
Massenverfahren hatten in Irak zuletzt 2019 stattgefunden. Einige
Verdächtige wurden damals nach zehn Minuten ohne Rechtsbeistand zum Tode
verurteilt, teilweise aufgrund von Aussagen, die unter Folter entstanden
waren.
## Kinderrechte müssen eingehalten werden
Christoph Safferling, Strafrechtsprofessor an der
Friedrich-Alexander-Universität in Nürnberg, erklärt, laut humanitärem
Völkerrecht bestehe keine Verpflichtung, Staatsbürger*innen
zurückzunehmen, die Verbrechen im Ausland begangen haben. Es sei denn, sie
werden des Landes verwiesen. Pflicht sei indes, konsularischen Beistand zu
leisten und sich darum zu bemühen, dass Kinderrechte eingehalten werden.
Letta Tayler, Expertin für Antiterrorismus bei Human Rights Watch, findet,
Länder wie Deutschland sollten ihre Staatsbürger in die Heimat
zurückführen, sofern diese es wünschen, und gegebenenfalls strafrechtlich
verfolgen. Gleichzeitig sollte Irak so unterstützt werden, dass es die
Inhaftierten adäquat versorgen und fair verurteilen kann. „Andernfalls
laufen die Überstellungen nach Irak Gefahr, nichts weiter als ein Abgleiten
von einem schwarzen Loch ins nächste zu sein.“
15 Jun 2026
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## AUTOREN
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