# taz.de -- Bremer Staatsräte-Affäre: Goldene Handschläge, gelöschte Chats und verlegte Akten
       
       > Ein Untersuchungsausschuss in Bremen soll Unregelmäßigkeiten bei
       > Entlassung von Staatsräten aufdecken. Er sorgt aber vor allem für
       > Politikverdrossenheit.
       
 (IMG) Bild: Wer den Ausschuss zu den Staatsrät*innen verfolgt, erfährt viel über Beamtenrecht: Anlässe, an „denen da oben“ zu zweifeln
       
       Lief immer alles korrekt, wenn im Bremer Senat in den vergangenen elf
       Jahren Staatsrät*innen entlassen wurden? Und könnte man die Entlassung
       von Staatsrät*innen vielleicht grundsätzlich besser regeln? Diese beiden
       Fragen soll ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) klären, den
       die Bremische Bürgerschaft im November 2025 eingesetzt hat. Am Dienstag
       traf sich der Ausschuss wieder. Wer ihn verfolgt, erfährt inhaltlich viel
       über Beamtenrecht – und bekommt in der Berichterstattung einige Anlässe, an
       „denen da oben“ zu zweifeln. Mehrere Fälle von Intransparenz haben zuletzt
       weder Opposition noch Regierung in einem guten Licht dastehen lassen.
       
       Bereits in der vergangenen Woche wurde über einen gelöschten Chatverlauf
       zwischen zwei Staatsrät*innen und über spät eingereichte Unterlagen der
       Staatskanzlei debattiert. Schon zuvor hatte eine anonyme Anzeige der CDU
       mehr Fragen aufgeworfen, als sie beantworten konnte.
       
       Die Opposition unterstellt im Untersuchungsausschuss das Verteilen
       „Goldener Handschläge“ – konkret: eine Überversorgung entlassener
       Staatsräte zulasten des Steuerzahlers. Denn politische Beamte können
       jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen werden, fallen dann aber in
       eine finanziell vorteilhafte Ruhestandsregelung. Im Raum steht die Frage,
       ob einzelne Staatsrät*innen sich deshalb auf eigenen Wunsch hin haben
       entlassen lassen.
       
       ## Irgendwie in einer falschen Akte gelegen
       
       Der Untersuchungsausschuss hat ein Recht auf alle relevanten Unterlagen.
       Doch die scheint der Senat zumindest in einem Fall nicht eingereicht zu
       haben, das zeigte eine Zeugenbefragung in der vergangenen Woche.
       
       Es ging um Regine Komoss, Staatsrätin bei der Bildungsbehörde. Sie war im
       März 2022 nach nur einem Monat im Amt in den einstweiligen Ruhestand
       entlassen worden. Komoss berief sich auf eine Weiterverwendungszusage, die
       sie bei Dienstantritt erhalten hatte: Sollte ihr gekündigt werden, müsste
       eine angemessene neue Stelle gefunden werden. Bis es so weit war, dauerte
       es über ein Jahr – die ganze Zeit über erhielt sie Dienstbezüge. Wie es
       dazu kommen konnte, wurde in der Ausschusssitzung am Dienstag geklärt.
       
       Beamte des Finanzressorts hatten schon bei Einstellung von Komoss Bedenken,
       die Weiterverwendungszusage auszusprechen, reichten das auch schriftlich
       ein. Remonstration heißt ein solcher, förmlicher Einwand im Beamtenrecht.
       Bei der Zeugenbefragung in der vergangenen Woche erwähnte eine Beamtin der
       Behörde diese Remonstration; sie sei Teil der Akten – doch der
       Untersuchungsausschuss fand sie nicht in seinen Unterlagen. Dabei hatte der
       Senat zuvor dreimal versichert, alle Unterlagen eingereicht zu haben.
       
       Erst am nächsten Morgen, kurz vor Beginn der nächsten Sitzung, lieferte der
       das Dokument nach. Die Senatskanzlei verteidigt den Vorgang – es heißt, es
       gehe ja nur um ein einziges Dokument aus einer Fülle von korrekt
       eingereichten Dokumenten, irgendwie habe es zunächst in einer falschen Akte
       gelegen. Jedenfalls aber wäre die Remonstration ohne die Zeugenaussage wohl
       untergegangen. Der Vorgang ist Futter für den Verdacht der Opposition, vom
       Senat nie alle angeforderten Unterlagen zu bekommen.
       
       ## Gelöschte Signal-Chats kein Beweis für irgendwas
       
       In derselben Woche fiel noch ein Beweisstück auf, das unvollständig wirkte:
       Im Signal-Chat zwischen Irene Strebl und ihrem Staatsratskollegen Jan
       Fries, ebenfalls aus dem Umweltressort, waren fünf Nachrichten gelöscht
       worden. Im Untersuchungsausschuss vermutete die Opposition, hier sollten
       rechtswidrige Absprachen verschleiert werden.
       
       Strebl war bis Ende September 2025 Staatsrätin bei der Umweltsenatorin.
       Ihre Entlassung aus dem Amt hatte im Herbst [1][zum Rücktritt der
       Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) geführt] und die ganze
       Staatsräteaffäre ausgelöst – es war der Eindruck entstanden, dass Strebl
       sich auf eigenen Wunsch in den (finanziell vorteilhaften) einstweiligen
       Ruhestand hatte versetzen lassen. Dafür ist das Instrument jedoch nicht
       gedacht.
       
       Der Weser-Kurier behauptete, „wenn zwei Staatsräte Kurznachrichten auf
       Messengerdiensten austauschen, gilt auch dies als dienstlicher
       Schriftverkehr und gehört deshalb zum digitalen Aktenbestand einer
       Behörde“.
       
       Aber: Nicht jeder Chat zwischen Staatsrät*innen [2][gehört nach Paragraf
       3 der Geschäftsordnung der Bremer Verwaltung in die elektronische Akte.]
       Offenbar wurden die Nachrichten auch nicht erst gelöscht, als die Umstände
       der Entlassung öffentlich kritisiert wurden: Bei Signal funktioniert eine
       Löschung für alle Teilnehmer einer Chatnachricht nur 24 Stunden nach dem
       Verfassen. Dass fünf Nachrichten an einem Tag gelöscht wurden, bleibt
       irritierend – ein Beweis für irgendetwas ist es jedoch nicht.
       
       Der Weser-Kurier spekulierte weiter, ob angesichts der gelöschten Chats
       nicht doch etwas dran sei am Vorwurf des CDU-Geschäftsführers Tobias
       Hentze: Der hatte bei der Staatsanwaltschaft im Herbst 2025 einen anonymen
       Hinweis an die Staatsanwaltschaft gegeben und behauptet, in zwei Behörden
       seien Mails rund um die Staatsratsaffäre gelöscht worden.
       
       ## Schmu auch bei der CDU
       
       Die Geschichte rund um jene Anzeige ist ebenfalls geeignet,
       Politikverdrossenheit hervorzurufen – auch hier stapeln sich die
       Ungereimtheiten.
       
       Im Herbst 2025 ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits gegen
       Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) und Ex-Umweltsenatorin Moosdorf
       wegen des Verdachts auf Untreue, als ein anonymer Hinweis einging. Viel
       stand nicht drin: Man habe Hinweise, dass in den beiden Behörden Mails in
       Bezug auf die Staatsräte gelöscht worden seien, steht dort – nichts zu
       Zeitraum, Urhebern oder Inhalten. Ein Recherchetipp folgt noch: Bei
       Dataport seien solche Mails eventuell noch gespeichert. Nichts, was der
       Staatsanwaltschaft unbekannt ist. „So unterschätzen sollte man uns
       vielleicht auch nicht“, sagt Frank Passade, Sprecher der Bremer
       Staatsanwaltschaft.
       
       Der anonyme Verfasser, das ermittelte die Staatsanwaltschaft, war
       CDU-Fraktionsgeschäftsführer Tobias Hentze. Der wurde vorgeladen, sagte aus
       und behauptete, der Hinweis habe ihn anonym erreicht, er kenne den Urheber
       gar nicht.
       
       Als Monate später bekannt wurde, dass die CDU anonym Anzeige erstattet
       hatte, gab sich der Rest der Fraktion überrascht: Niemand wollte etwas von
       dem anonymen Hinweis oder der Anzeige gewusst haben – obwohl die
       Information über gelöschte Mails ja womöglich auch für den
       Untersuchungsausschuss der CDU selbst nicht ganz unwichtig sein könnte.
       
       ## Einige Aussagen bleiben rätselhaft
       
       Hatte es tatsächlich einen Hinweis gegeben? Die Versuche der Bürgerschaft,
       im Untersuchungsausschuss mehr zum Inhalt zu erfahren, verliefen im Sande –
       alle Befragten der CDU im Ausschuss beriefen sich auf ihr
       Zeugnisverweigerungsrecht, in jedem Satz, auf jede Frage hin. Man wolle die
       Person des Hinweisgebers schützen, hieß es zur Erklärung. Doch als die
       Staatsanwaltschaft dann erzählte, dass der Hinweisgeber laut Hentzes
       Aussage dort ja anonym gewesen sein soll, geriet die Begründung ins
       Wackeln. Die Bürgerschaftskanzlei prüfte, ob die CDU unter dieser Bedingung
       überhaupt ein Recht auf Zeugnisverweigerung hat.
       
       Während die Prüfung lief, ging Tobias Hentze daraufhin in sich – und
       änderte seine Aussage vor der Staatsanwaltschaft: Der Hinweisgeber sei doch
       nicht anonym gewesen, nur der Hinweis (der ja keine konkreten Inhalte
       hatte) sei vertraulich gewesen. Die erste Aussage des
       Fraktionsgeschäftsführers gegenüber der Staatsanwaltschaft wäre demnach
       falsch gewesen.
       
       Nun ist eine Falschaussage vor der Staatsanwaltschaft nicht gleich
       strafbar. Verleumdung aber ist es sehr wohl. Die Motive für den fast
       inhaltslosen Hinweis auf Mail-Löschungen als anonymen Hinweis, auch die
       Motive für die spätere Falschbehauptung, der Hinweisgeber sei anonym, und
       für die Zeugnisverweigerung vor dem Untersuchungsausschuss bleiben
       mindestens rätselhaft.
       
       Am Mittwoch trifft sich der Ausschuss erneut und dann wird unter anderem
       Ex-Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) als Zeugin aussagen.
       
       Hinweis der Redaktion: In der Ausgabe im E-Paper hieß es missverständlich,
       die Staatsanwaltschaft wisse von gelöschten Mails in den senatorischen
       Behörden. Das ist falsch: Bisher gibt es keine öffentlich bekannten
       Hinweise auf gelöschte Mails. Das Zitat des Staatsanwalts bezog sich auf
       die Info, dass Dataport Mails länger sichert. Wir haben den korrekten
       Kontext hier online wieder hergestellt.
       
       10 Jun 2026
       
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