# taz.de -- Bremer Staatsräte-Affäre: Goldene Handschläge, gelöschte Chats und verlegte Akten
> Ein Untersuchungsausschuss in Bremen soll Unregelmäßigkeiten bei
> Entlassung von Staatsräten aufdecken. Er sorgt aber vor allem für
> Politikverdrossenheit.
(IMG) Bild: Wer den Ausschuss zu den Staatsrät*innen verfolgt, erfährt viel über Beamtenrecht: Anlässe, an „denen da oben“ zu zweifeln
Lief immer alles korrekt, wenn im Bremer Senat in den vergangenen elf
Jahren Staatsrät*innen entlassen wurden? Und könnte man die Entlassung
von Staatsrät*innen vielleicht grundsätzlich besser regeln? Diese beiden
Fragen soll ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) klären, den
die Bremische Bürgerschaft im November 2025 eingesetzt hat. Am Dienstag
traf sich der Ausschuss wieder. Wer ihn verfolgt, erfährt inhaltlich viel
über Beamtenrecht – und bekommt in der Berichterstattung einige Anlässe, an
„denen da oben“ zu zweifeln. Mehrere Fälle von Intransparenz haben zuletzt
weder Opposition noch Regierung in einem guten Licht dastehen lassen.
Bereits in der vergangenen Woche wurde über einen gelöschten Chatverlauf
zwischen zwei Staatsrät*innen und über spät eingereichte Unterlagen der
Staatskanzlei debattiert. Schon zuvor hatte eine anonyme Anzeige der CDU
mehr Fragen aufgeworfen, als sie beantworten konnte.
Die Opposition unterstellt im Untersuchungsausschuss das Verteilen
„Goldener Handschläge“ – konkret: eine Überversorgung entlassener
Staatsräte zulasten des Steuerzahlers. Denn politische Beamte können
jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen werden, fallen dann aber in
eine finanziell vorteilhafte Ruhestandsregelung. Im Raum steht die Frage,
ob einzelne Staatsrät*innen sich deshalb auf eigenen Wunsch hin haben
entlassen lassen.
## Irgendwie in einer falschen Akte gelegen
Der Untersuchungsausschuss hat ein Recht auf alle relevanten Unterlagen.
Doch die scheint der Senat zumindest in einem Fall nicht eingereicht zu
haben, das zeigte eine Zeugenbefragung in der vergangenen Woche.
Es ging um Regine Komoss, Staatsrätin bei der Bildungsbehörde. Sie war im
März 2022 nach nur einem Monat im Amt in den einstweiligen Ruhestand
entlassen worden. Komoss berief sich auf eine Weiterverwendungszusage, die
sie bei Dienstantritt erhalten hatte: Sollte ihr gekündigt werden, müsste
eine angemessene neue Stelle gefunden werden. Bis es so weit war, dauerte
es über ein Jahr – die ganze Zeit über erhielt sie Dienstbezüge. Wie es
dazu kommen konnte, wurde in der Ausschusssitzung am Dienstag geklärt.
Beamte des Finanzressorts hatten schon bei Einstellung von Komoss Bedenken,
die Weiterverwendungszusage auszusprechen, reichten das auch schriftlich
ein. Remonstration heißt ein solcher, förmlicher Einwand im Beamtenrecht.
Bei der Zeugenbefragung in der vergangenen Woche erwähnte eine Beamtin der
Behörde diese Remonstration; sie sei Teil der Akten – doch der
Untersuchungsausschuss fand sie nicht in seinen Unterlagen. Dabei hatte der
Senat zuvor dreimal versichert, alle Unterlagen eingereicht zu haben.
Erst am nächsten Morgen, kurz vor Beginn der nächsten Sitzung, lieferte der
das Dokument nach. Die Senatskanzlei verteidigt den Vorgang – es heißt, es
gehe ja nur um ein einziges Dokument aus einer Fülle von korrekt
eingereichten Dokumenten, irgendwie habe es zunächst in einer falschen Akte
gelegen. Jedenfalls aber wäre die Remonstration ohne die Zeugenaussage wohl
untergegangen. Der Vorgang ist Futter für den Verdacht der Opposition, vom
Senat nie alle angeforderten Unterlagen zu bekommen.
## Gelöschte Signal-Chats kein Beweis für irgendwas
In derselben Woche fiel noch ein Beweisstück auf, das unvollständig wirkte:
Im Signal-Chat zwischen Irene Strebl und ihrem Staatsratskollegen Jan
Fries, ebenfalls aus dem Umweltressort, waren fünf Nachrichten gelöscht
worden. Im Untersuchungsausschuss vermutete die Opposition, hier sollten
rechtswidrige Absprachen verschleiert werden.
Strebl war bis Ende September 2025 Staatsrätin bei der Umweltsenatorin.
Ihre Entlassung aus dem Amt hatte im Herbst [1][zum Rücktritt der
Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) geführt] und die ganze
Staatsräteaffäre ausgelöst – es war der Eindruck entstanden, dass Strebl
sich auf eigenen Wunsch in den (finanziell vorteilhaften) einstweiligen
Ruhestand hatte versetzen lassen. Dafür ist das Instrument jedoch nicht
gedacht.
Der Weser-Kurier behauptete, „wenn zwei Staatsräte Kurznachrichten auf
Messengerdiensten austauschen, gilt auch dies als dienstlicher
Schriftverkehr und gehört deshalb zum digitalen Aktenbestand einer
Behörde“.
Aber: Nicht jeder Chat zwischen Staatsrät*innen [2][gehört nach Paragraf
3 der Geschäftsordnung der Bremer Verwaltung in die elektronische Akte.]
Offenbar wurden die Nachrichten auch nicht erst gelöscht, als die Umstände
der Entlassung öffentlich kritisiert wurden: Bei Signal funktioniert eine
Löschung für alle Teilnehmer einer Chatnachricht nur 24 Stunden nach dem
Verfassen. Dass fünf Nachrichten an einem Tag gelöscht wurden, bleibt
irritierend – ein Beweis für irgendetwas ist es jedoch nicht.
Der Weser-Kurier spekulierte weiter, ob angesichts der gelöschten Chats
nicht doch etwas dran sei am Vorwurf des CDU-Geschäftsführers Tobias
Hentze: Der hatte bei der Staatsanwaltschaft im Herbst 2025 einen anonymen
Hinweis an die Staatsanwaltschaft gegeben und behauptet, in zwei Behörden
seien Mails rund um die Staatsratsaffäre gelöscht worden.
## Schmu auch bei der CDU
Die Geschichte rund um jene Anzeige ist ebenfalls geeignet,
Politikverdrossenheit hervorzurufen – auch hier stapeln sich die
Ungereimtheiten.
Im Herbst 2025 ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits gegen
Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) und Ex-Umweltsenatorin Moosdorf
wegen des Verdachts auf Untreue, als ein anonymer Hinweis einging. Viel
stand nicht drin: Man habe Hinweise, dass in den beiden Behörden Mails in
Bezug auf die Staatsräte gelöscht worden seien, steht dort – nichts zu
Zeitraum, Urhebern oder Inhalten. Ein Recherchetipp folgt noch: Bei
Dataport seien solche Mails eventuell noch gespeichert. Nichts, was der
Staatsanwaltschaft unbekannt ist. „So unterschätzen sollte man uns
vielleicht auch nicht“, sagt Frank Passade, Sprecher der Bremer
Staatsanwaltschaft.
Der anonyme Verfasser, das ermittelte die Staatsanwaltschaft, war
CDU-Fraktionsgeschäftsführer Tobias Hentze. Der wurde vorgeladen, sagte aus
und behauptete, der Hinweis habe ihn anonym erreicht, er kenne den Urheber
gar nicht.
Als Monate später bekannt wurde, dass die CDU anonym Anzeige erstattet
hatte, gab sich der Rest der Fraktion überrascht: Niemand wollte etwas von
dem anonymen Hinweis oder der Anzeige gewusst haben – obwohl die
Information über gelöschte Mails ja womöglich auch für den
Untersuchungsausschuss der CDU selbst nicht ganz unwichtig sein könnte.
## Einige Aussagen bleiben rätselhaft
Hatte es tatsächlich einen Hinweis gegeben? Die Versuche der Bürgerschaft,
im Untersuchungsausschuss mehr zum Inhalt zu erfahren, verliefen im Sande –
alle Befragten der CDU im Ausschuss beriefen sich auf ihr
Zeugnisverweigerungsrecht, in jedem Satz, auf jede Frage hin. Man wolle die
Person des Hinweisgebers schützen, hieß es zur Erklärung. Doch als die
Staatsanwaltschaft dann erzählte, dass der Hinweisgeber laut Hentzes
Aussage dort ja anonym gewesen sein soll, geriet die Begründung ins
Wackeln. Die Bürgerschaftskanzlei prüfte, ob die CDU unter dieser Bedingung
überhaupt ein Recht auf Zeugnisverweigerung hat.
Während die Prüfung lief, ging Tobias Hentze daraufhin in sich – und
änderte seine Aussage vor der Staatsanwaltschaft: Der Hinweisgeber sei doch
nicht anonym gewesen, nur der Hinweis (der ja keine konkreten Inhalte
hatte) sei vertraulich gewesen. Die erste Aussage des
Fraktionsgeschäftsführers gegenüber der Staatsanwaltschaft wäre demnach
falsch gewesen.
Nun ist eine Falschaussage vor der Staatsanwaltschaft nicht gleich
strafbar. Verleumdung aber ist es sehr wohl. Die Motive für den fast
inhaltslosen Hinweis auf Mail-Löschungen als anonymen Hinweis, auch die
Motive für die spätere Falschbehauptung, der Hinweisgeber sei anonym, und
für die Zeugnisverweigerung vor dem Untersuchungsausschuss bleiben
mindestens rätselhaft.
Am Mittwoch trifft sich der Ausschuss erneut und dann wird unter anderem
Ex-Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD) als Zeugin aussagen.
Hinweis der Redaktion: In der Ausgabe im E-Paper hieß es missverständlich,
die Staatsanwaltschaft wisse von gelöschten Mails in den senatorischen
Behörden. Das ist falsch: Bisher gibt es keine öffentlich bekannten
Hinweise auf gelöschte Mails. Das Zitat des Staatsanwalts bezog sich auf
die Info, dass Dataport Mails länger sichert. Wir haben den korrekten
Kontext hier online wieder hergestellt.
10 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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