# taz.de -- Bremer Staatsräte-Affäre: Ohne Extrameile kein Vertrauen
> In Bremen hat ein Untersuchungsausschuss zur Entlassung von Staatsräten
> begonnen. Bringt das die gewünschte Aufklärung?
(IMG) Bild: Hat Stress wegen der Entlassung eines Staatsrats: Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke)
Wann darf eine Senatorin ihren Staatsrat auswechseln? Und vor allem: Wie?
Vergangene Woche hat in Bremen der Untersuchungsausschuss zur
[1][Entlassung mehrerer Staatsrät*innen] begonnen. Die waren im Laufe
der letzten Jahre in den „einstweiligen Ruhestand“ versetzt worden. Das ist
zwar für politische Beamt*innen ein absolut übliches und gesetzlich
vorgesehenes Ende der Laufbahn – aber auch die Lösung, die für den Staat am
teuersten ist.
Im Raum stand deshalb der Vorwurf eines „goldenen Handschlags“. [2][Die
oppositionelle CDU hatte, mit Stimmen der FDP, einen Parlamentarischen
Untersuchungsausschuss einberufen]. Der soll nun in sechs Fällen klären,
was wann warum passiert ist und ob man Entscheidungen rechtlich und
politisch vertreten kann.
Nach der ersten Sitzung, in der ein Staatsrechtler seine Einordnung
lieferte, sieht die CDU ihre „rechtlichen Zweifel am Vorgehen des Senats“
bestätigt.
Aber diese Einschätzung zeigt vor allem, dass so eine juristische
Expertenbefragung einen immensen Interpretationsspielraum öffnet. Das Fazit
müsste eher lauten: Es ist kompliziert.
## Kaum Alternativen zur Entlassung in den Ruhestand
Die erste Sitzung am Donnerstag zog sich über fünfeinhalb Stunden. Der
Bonner Staatsrechtler Matthias Friehe gab dort auf Einladung der CDU
Einblicke ins Beamtenrecht, in Besoldungsregeln und Gerichtsurteile.
Friehe hat damit die Spielregeln erklärt. Die Anwendung auf die konkreten
Einzelfälle wird erst in den nächsten Sitzungen während der heißen Phase
der Beweisaufnahme diskutiert werden müssen. In welche Richtung es gehen
könnte, ist aber schon klar: Die Nachfragen der Fraktionen beim Experten
haben angedeutet, wie die Angriffs- und Verteidigungslinien verlaufen
werden.
Die CDU hatte mehreren Senator*innen vorgeworfen, die Staatsräte auf
deren eigenen Wunsch hin in den einstweiligen Ruhestand entlassen zu haben
– und nicht etwa aus mangelndem Vertrauen, wie es eigentlich vorgesehen
sein sollte.
Beamt*innen sind eigentlich auf Lebenszeit eingestellt; das soll
sicherstellen, dass sie vor jeder politischen Beeinflussung frei ihre
Arbeit verrichten. Für Staatsrät*innen gibt es eine Sonderregel, denn
sie haben als politische Beamte eine besondere Funktion. Sie sollen die
politische Überzeugung der Regierung in die Verwaltung hineintragen.
## Fehlendes Vertrauen rechtfertigt Entlassung
Dafür braucht es ein besonderes Vertrauen. Eine Entlassung in den
einstweiligen Ruhestand ist deshalb möglich, und zwar jederzeit. Die
Regierenden müssen ihre Entscheidung kaum begründen, sogar ein irgendwie
„ungutes Gefühl“ kann reichen. Damit sich trotzdem noch jemand traut,
Staatsrät*in zu werden, werden sie bei der Entlassung in den
einstweiligen Ruhestand zumindest finanziell weich gebettet.
Von mangelndem Vertrauen, so der Vorwurf der Opposition, habe bei den
Entlassungen aber keine Rede sein können. Schließlich, das legen einige
Aussagen nahe, wollte zum Beispiel Wirtschaftsstaatsrat Sven Wiebe vor
seiner Entlassung 2022 selbst gehen.
Doch eine wesentliche Frage ist: Was wäre die Alternative gewesen? Da wird
es hakelig. Denn ganz anders, als am Anfang der Affäre mal berichtet wurde,
reicht es für eine reguläre Entlassung (die finanzielle Nachteile für die
Beamt*innen mit sich bringt) keinesfalls aus, dass jemand mal im
Gespräch darum gebeten hat. „Ein schriftlicher Antrag muss vorliegen“,
stellte Friehe auf Nachfrage klar. „Wenn der nicht gestellt wurde, kann ich
die Person nicht entlassen.“
Andere Formen der Entlassung haben auch enge Anwendungsgrenzen: Eine aus
disziplinarischen Gründen ist nur bei gravierendem Fehlverhalten möglich.
Eine Weiterbeschäftigung in einem „ämtergleichen Amt“ scheidet meist aus,
weil es keine entsprechenden Stellen gibt. Eine Entlassung in den
vorzeitigen Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ist auch keine Option,
wenn jemand weiterhin seine Dienstpflichten regulär erfüllt und nur nicht
mehr in der Lage ist, die im Untersuchungsausschuss viel zitierte
„Extrameile“ zu gehen.
Denn die, das wurde deutlich, erfordert der Job als Staatsrat oder
Staatsrätin. „Das Amt ist sehr fordernd“, so Beamtenrechtler Friehe. „Um 17
Uhr den Griffel wegzulegen, wenn noch eine Sache ansteht, das ist
schwierig.“ Falls jemand also andeutet, nicht mehr belastbar zu sein, kann
das ausreichen. „Das ist für einen Senator Grund genug zu sagen: Das
Vertrauensverhältnis ist getrübt“, sagte Friehe.
Eine wichtige Aussage: Genau diese Argumentation hat Wirtschaftssenatorin
Kristina Vogt (Linke) im Nachhinein genutzt, um zu erklären, warum sie
ihren Staatsrat entlassen hat. „Die Extrameile schaffe ich nicht mehr“, das
sei sehr wahrscheinlich „die geschickteste Einleitung einer Entlassung in
den Ruhestand“, referierte Staatsrechtler Friehe auf Nachfrage. Das klingt
zunächst, als sei zumindest Vogt damit sicher aus der Affäre – doch ganz
banal wird die Frage der Entlassung damit noch nicht.
Der Untersuchungsausschuss wird das Land Bremen am Ende laut einer
Schätzung von „Buten un binnen“ rund eine Million Euro kosten. Was er
bringt, wird sich zeigen, sicher eine Fortbildung im Beamtenrecht.
17 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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