# taz.de -- Polizeigewalt gegen Schüler*innen: Als niemand etwas beweisen konnte
       
       > Nach der Verkehrsschulung in einer vierten Klasse in Hamburg berichten
       > Schüler*innen von Misshandlungen durch eine Polizistin. Nachweisen
       > kann man ihr nichts.
       
 (IMG) Bild: Oft der erste engere Kontakt mit der Polizei: Verkehrserziehung
       
       Die Fahrradprüfung in der vierten Klasse soll Schulkinder eigentlich
       spielerisch auf [1][Sicherheit im Straßenverkehr] vorbereiten. Im
       geschützten Raum sollen sie Verkehrsregeln lernen, außerdem ist es für
       viele der erste engere Kontakt mit einem Polizisten oder einer Polizistin.
       Letzteres wurde für Schüler*innen der Grundschule Sternschanze in
       Hamburg zum traumatischen Erlebnis.
       
       Der Vorfall liegt bereits zwei Jahre zurück – so lange zogen sich die
       Ermittlungen gegen die Polizistin hin, und so lange wollten die Eltern der
       betroffenen Kinder nicht an die Öffentlichkeit gehen. Vor wenigen Wochen
       wurden die Ermittlungen nun eingestellt.
       
       „Meine Tochter hat mich nach Schulschluss angerufen und war total
       aufgelöst“, sagt Rani L., eine Mutter, gegenüber der taz. Die Polizistin
       sei handgreiflich gegenüber den Schüler*innen geworden, habe sie
       angeschrien und beleidigt – so habe es L.s Tochter berichtet. Einem Kind
       habe die Polizistin auf die Finger geschlagen, einem anderen die Hand
       weggeschlagen, einem anderen auf den Fahrradhelm gehauen. Einem Mädchen
       habe sie gesagt „Du fährst so schlecht, du kannst es gleich lassen.“
       
       Einen Jungen habe sie von der Prüfung ausgeschlossen, weil er kein eigenes
       Fahrrad mitgebracht hatte, dabei sei vorher mit der Klassenlehrerin
       vereinbart worden, dass man Fahrräder teilen könnte. Einen anderen Jungen
       habe die Polizistin geschubst, sodass er fast vom Fahrrad gefallen wäre.
       
       ## Schule bekommt kalte Füße
       
       Die Eltern von drei Kindern erstatteten danach Anzeige gegen die Polizistin
       Verena B. Der Verdacht: Körperverletzung im Amt und Nötigung. Auch mit der
       Schulleitung suchten die Eltern das Gespräch. Sowohl die Klassenlehrerin
       als auch die Schulleiterin hätten die Beschwerden der Eltern sehr ernst
       genommen, berichtet Britta J., die Mutter des Jungen, der fast vom Fahrrad
       geschubst wurde. Sie habe ihren Sohn aus der Schule abholen müssen, weil er
       so geweint habe. „Er war völlig aufgelöst, so erlebe ich ihn sonst nie“,
       sagt J.
       
       Auf Nachfrage der taz schrieb die Schulleiterin damals, über den Vorfall
       sei seitens der Klassenlehrerin transparent mit den Eltern kommuniziert
       worden – allerdings war die Lehrerin selbst bei der Fahrradprüfung nicht
       anwesend – und auch [2][keine andere Lehrkraft.] Kurze Zeit später bekam
       die Schule offenbar kalte Füße.
       
       Die Schulleiterin teilte der taz mit, die Klassenlehrerin habe sich
       gegenüber der Polizistin für die ungesicherten Vorwürfe, die von der Schule
       per Mail an die Elternschaft kommuniziert worden waren, „aufrichtig
       entschuldigt“.
       
       Ob die Anschuldigungen gegen die Polizistin berechtigt waren, ermittelt,
       wie immer in solchen Fällen, die Polizei selbst. Genauer: das Dezernat
       Interne Ermittlungen der Innenbehörde. Die dort arbeitenden Kolleg*innen
       kamen nun zu dem Schluss: Alles in Ordnung, Verena B. habe sich nichts
       zuschulden kommen lassen. Ein Sprecher der Polizei teilt auf Nachfrage mit:
       „Frau B. ist weiterhin als Verkehrslehrerin tätig.“
       
       Zumindest im Fall des Jungen, der angab, die Polizistin habe ihn fast vom
       Fahrrad geschubst, lassen die Ermittlungen jedoch Fragen offen, denn die
       Polizei hat ihn nie zu dem Vorfall angehört. Bereits aus der Anzeige sei
       nicht hervorgegangen, ob der Junge durch das Schubsen zu Boden gefallen sei
       oder sich sonst irgendwie verletzt haben könnte, gibt die
       Staatsanwaltschaft im Schreiben über die Einstellung des Verfahrens an.
       
       Für [3][Körperverletzung im Amt] gebe es somit keine Anhaltspunkte. „Auch
       die weiteren Ermittlungen konnten nicht klären, dass es bei Ihrem Sohn zu
       Beeinträchtigungen gekommen ist“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Wie
       auch? Dafür hätte die Polizei den Jungen wohl befragen müssen.
       
       Was den Vorwurf der Nötigung betrifft, sei der Kontext des Schubsens in der
       Ermittlung zu unklar geblieben. „Es konnte nicht mit Sicherheit geklärt
       werden, in welchem Kontext es zu dem Schubsen gekommen sein und zu welchem
       Verhalten die Beschuldigte Ihren Sohn hierdurch bewegt haben soll“, so die
       Staatsanwaltschaft.
       
       Die Angaben des Kindes gegenüber seiner Mutter und der Klassenlehrerin
       hätten sich zudem widersprochen: In der Anzeige habe Britta J. angegeben,
       die Polizistin habe ihren Sohn noch vor dem Losfahren entgegen der
       Fahrtrichtung geschubst. Gegenüber der Klassenlehrerin gab der Junge jedoch
       an, vom Rad geschubst worden zu sein, als er bereits am Fahren war.
       
       „Auf dieser Grundlage konnte weder die konkrete Situation rekonstruiert
       werden, noch kann nachvollzogen werden, mit welcher Intention dies erfolgt
       ist“, schreibt [4][die Staatsanwaltschaft].
       
       ## Schockierendes Erlebnis
       
       Die Mutter Britta L. ärgert sich über diese Argumentation. Es sei allgemein
       bekannt, dass Betroffene von Gewalt mitunter Angaben machten, die sich in
       Details unterschieden – zumal ihr Sohn damals erst zehn Jahre alt war. „Für
       ihn war es total schockierend, von einer Polizistin so angegangen zu
       werden“, sagt J. Auch, dass im Nachhinein von den Behörden nichts kam –
       keine Entschuldigung oder zumindest Nachfragen – findet sie „wirklich
       schwach“.
       
       Die Staatsanwaltschaft gibt auf Nachfrage an, den Jungen nicht befragt zu
       haben, weil sich schon bei der Anzeige kein Anfangsverdacht für eine
       Straftat ergeben habe. Es seien in dem gesamten Ermittlungsverfahren
       insgesamt acht Personen befragt worden – sechs Kinder, die Klassenlehrerin
       und ein Polizei-Verkehrslehrer, der zusammen mit Verena B. im Einsatz
       gewesen war. Ein strafbares Verhalten habe B. nicht nachgewiesen werden
       können.
       
       18 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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