# taz.de -- Selbstbestimmungsgesetz: CDU will Regelung verschärfen
> Von Beginn war die Union gegen eine erleichterte Änderung des
> Geschlechtseintrags. Die Länder fordern jetzt, dass Standesämter
> möglichen Missbrauch aufdecken.
(IMG) Bild: Das Selbstbestimmungsrecht ist Ende 2024 eingeführt worden
Schon als das Selbstbestimmungsrecht Ende 2024 eingeführt wurde, kündigte
CDU und CSU an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen. Jetzt haben drei
unionsgeführte Bundesländer einen ersten Vorstoß gemacht, um die von der
Ampel-Regierung beschlossene Neuregelung einzuschränken. Die Forderung
kommt dabei nur eine Woche vor der nächsten Justizminister:innenkonferenz,
die am 11. und 12. Juni in Hamburg stattfindet. Die SPD und das
CDU-geführte Bundesfamilienministerium reagierten zurückhaltend auf den
Vorstoß.
Die Justizminister:innen von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt
fordern laut Informationen der Süddeutschen Zeitung einen „gesetzlichen
Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Die Bundestagsfraktion der
Union unterstützt das. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag
voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen
Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der
Süddeutschen Zeitung.
Von Betroffenenverbänden wurde die Einführung des
[1][Selbstbestimmungsrechts als großer Erfolg] gefeiert. Seitdem reicht
eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu
ändern. Unter dem zuvor geltenden Transsexuellengesetz wurden unter anderem
psychologische Gutachten und teils entwürdigende Untersuchungen verlangt.
## Angst vor Missbrauch
Doch trotz der Vorteile für Betroffene überwiegt in der Union scheinbar die
Angst vor Missbrauch. Plum verweist auf den [2][Ausnahmefall der
Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich]. Liebich war – noch als Sven
Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung
verurteilt worden.
Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf
Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein
Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht. Seit seiner Festnahme
an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in
tschechischer Haft, [3][ein Gericht ordnete am Montag die Auslieferung]
nach Deutschland an.
## Kein Kommentar von SPD-Ländern
Ebenfalls auf Druck der Union wird [4][das Selbstbestimmungsgesetz derzeit
evaluiert]. Eine Sprecherin des dafür federführenden Familienministeriums
verwies der Süddeutschen Zeitung gegenüber auf den laufenden Prozess: „Auf
Grundlage der Ergebnisse“ der Evaluation würden „sodann etwaige gesetzliche
oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden“. Vor der
parlamentarischen Sommerpause werden allerdings noch keine Ergebnisse
erwartet.
Die SPD-geführten Justizminister:innen, die nächste Woche in Hamburg auf
ihre Kolleg:innen aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt treffen
werden, halten sich bisher bedeckt, Anfragen blieben unkommentiert.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner,
sagte der Zeitung: „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit
der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann.“ Das gelte auch für
den Fall Liebich. „Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge macht,
dann sehen wir uns die auf jeden Fall an.“ Wenn dort von den Praktikern aus
den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, „prüfen wir das und
werden gegebenenfalls tätig“. (afp, taz)
3 Jun 2026
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