# taz.de -- Selbstbestimmungsgesetz: CDU will Regelung verschärfen
       
       > Von Beginn war die Union gegen eine erleichterte Änderung des
       > Geschlechtseintrags. Die Länder fordern jetzt, dass Standesämter
       > möglichen Missbrauch aufdecken.
       
 (IMG) Bild: Das Selbstbestimmungsrecht ist Ende 2024 eingeführt worden
       
       Schon als das Selbstbestimmungsrecht Ende 2024 eingeführt wurde, kündigte
       CDU und CSU an, das Gesetz wieder abschaffen zu wollen. Jetzt haben drei
       unionsgeführte Bundesländer einen ersten Vorstoß gemacht, um die von der
       Ampel-Regierung beschlossene Neuregelung einzuschränken. Die Forderung
       kommt dabei nur eine Woche vor der nächsten Justizminister:innenkonferenz,
       die am 11. und 12. Juni in Hamburg stattfindet. Die SPD und das
       CDU-geführte Bundesfamilienministerium reagierten zurückhaltend auf den
       Vorstoß.
       
       Die Justizminister:innen von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt
       fordern laut Informationen der Süddeutschen Zeitung einen „gesetzlichen
       Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Die Bundestagsfraktion der
       Union unterstützt das. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag
       voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen
       Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der
       Süddeutschen Zeitung.
       
       Von Betroffenenverbänden wurde die Einführung des
       [1][Selbstbestimmungsrechts als großer Erfolg] gefeiert. Seitdem reicht
       eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu
       ändern. Unter dem zuvor geltenden Transsexuellengesetz wurden unter anderem
       psychologische Gutachten und teils entwürdigende Untersuchungen verlangt.
       
       ## Angst vor Missbrauch
       
       Doch trotz der Vorteile für Betroffene überwiegt in der Union scheinbar die
       Angst vor Missbrauch. Plum verweist auf den [2][Ausnahmefall der
       Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich]. Liebich war – noch als Sven
       Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer
       Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung
       verurteilt worden.
       
       Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf
       Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein
       Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht. Seit seiner Festnahme
       an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in
       tschechischer Haft, [3][ein Gericht ordnete am Montag die Auslieferung]
       nach Deutschland an.
       
       ## Kein Kommentar von SPD-Ländern
       
       Ebenfalls auf Druck der Union wird [4][das Selbstbestimmungsgesetz derzeit
       evaluiert]. Eine Sprecherin des dafür federführenden Familienministeriums
       verwies der Süddeutschen Zeitung gegenüber auf den laufenden Prozess: „Auf
       Grundlage der Ergebnisse“ der Evaluation würden „sodann etwaige gesetzliche
       oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden“. Vor der
       parlamentarischen Sommerpause werden allerdings noch keine Ergebnisse
       erwartet.
       
       Die SPD-geführten Justizminister:innen, die nächste Woche in Hamburg auf
       ihre Kolleg:innen aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt treffen
       werden, halten sich bisher bedeckt, Anfragen blieben unkommentiert.
       
       Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner,
       sagte der Zeitung: „Wir sind eigentlich der Auffassung, dass man schon mit
       der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern kann.“ Das gelte auch für
       den Fall Liebich. „Aber wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge macht,
       dann sehen wir uns die auf jeden Fall an.“ Wenn dort von den Praktikern aus
       den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, „prüfen wir das und
       werden gegebenenfalls tätig“. (afp, taz)
       
       3 Jun 2026
       
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