# taz.de -- Messerangriff auf Fußballfans: Höchststrafe für Terroranschlag von Bielefeld
> Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilt einen 36-jährigen Syrer
> wegen vierfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft und
> Sicherungsverwahrung.
(IMG) Bild: Düsseldorf, 2. März: Der Angeklagte Mahmoud M. wartet auf den Beginn des Prozesses
dpa | Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in
Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das
Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M.
wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere
seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem
Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende
Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der
Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche
Empathie mit den Opfern. [1][Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung]
sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen
ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten
auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression,
die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem
Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie [2][nachts beim Feiern vor
einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche] lebensgefährlich
verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der
Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des
Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und
Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In
der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien
zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder [3][im Auftrag
der Terrormiliz Islamischer Staat (IS)].
## Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien
Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien
jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen
geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und
acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann
geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen
Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst
gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah,
habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war
er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin
an die Polizei verriet.
## Deutliche Worte des Psychiaters
Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch
radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester
Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er
sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei
kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der
Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein
Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm
hatte der Syrer abgelehnt.
1 Jun 2026
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