# taz.de -- Reform der Netzentgelte: Haushalte mit Solaranlage zahlen mehr
> Wie können die Kosten für den Umbau des Stromnetzes besser verteilt
> werden? Die Bundesnetzagentur will auch Stromerzeuger belasten.
(IMG) Bild: Der zusätzliche Fixbetrag für Eigenerzeugung solle pro Haushalt „unter 100 Euro im Jahr“ liegen
Haushalte mit einer eigenen Photovoltaikanlage sollen künftig für ihren
Stromanschluss einen höheren Grundpreis bezahlen. Das ist Teil eines Plans,
den die Bundesnetzagentur jetzt im Rahmen ihrer noch nicht abgeschlossenen
[1][Netzentgeltreform] AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom)
präsentierte.
Die Zusatzbelastung für Kunden mit Eigenerzeugung sei „sachgerecht“ und
„ein Gebot der Fairness“, teilte die Behörde mit. Schließlich tragen die
Produzenten von eigenem Strom – Prosumer genannt – durch ihre reduzierte
Abnahmemenge aus dem Netz weniger zur Finanzierung des Netzes bei.
Gleichwohl könnten sie sich aber „auf eine jederzeitige Versorgung aus dem
Netz verlassen“. Der zusätzliche Fixbetrag für Eigenerzeugung solle pro
Haushalt „unter 100 Euro im Jahr“ liegen. Steckersolaranlagen sollen von
der neuen Regel ausgenommen sein.
Größere Erzeugungsanlagen sollen, anders als bisher, künftig ebenfalls
einen Beitrag zur Netzfinanzierung leisten. Das jährliche Einspeiseentgelt
werde zum Start voraussichtlich bei 4 bis 7 Euro pro Kilowatt maximaler
Einspeiseleistung liegen.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert, dass diese Regelung auch
für steuerbare Kraftwerke wie beispielsweise Biogasanlagen gelten soll.
Dabei sind diese ja gerade angehalten, ihre Leistung stark hochzufahren,
wenn der Strom gebraucht wird. Somit sei die Einführung eines pauschalen
Kapazitätspreises „völlig konträr zu den Flexibilitätsanforderungen des
EEG“, so der Branchenverband. Man setze damit „genau die falschen Anreize“.
## Privileg soll bleiben
Auch eine geplante Verlängerung des sogenannten Bandlastprivilegs, das Ende
2028 auslaufen sollte, nun aber bis Ende 2031 fortbestehen soll, ruft in
der Branche der [2][Erneuerbaren] Kritik hervor. Bei diesem Privileg
profitieren bisher Unternehmen, die rund um die Uhr gleichmäßig Strom
verbrauchen, von reduzierten Netzentgelten. Somit ist eine Flexibilisierung
des Verbrauchs im Sinne des Gesamtsystems selbst für Firmen, deren
Produktion dazu in der Lage ist, nicht lukrativ. Schließlich müssten sie
dann höhere Netzentgelte zahlen.
Positiv aufgenommen wurde unterdessen sowohl von der etablierten
Energiewirtschaft als auch von der Erneuerbaren-Branche die Entscheidung,
bestehende Speicher weiterhin von Netzentgelten zu befreien. Ursprünglich
sollten für alle Speicher bereits ab 2029 Entgelte eingeführt werden, nun
soll nur für neue Speicher ein Kapazitätspreis erhoben werden, analog jenem
von Erzeugungsanlagen.
Die wohl größte Baustelle sind dynamische Netzentgelte. Sie können einen
Anreiz schaffen für Speicher und Stromerzeuger, sich netzdienlich zu
verhalten – was die Anlagen heute oft nicht tun. Solche räumlich und
zeitlich differenzierten Netzentgelte sind aus Sicht der Energiewende auf
Dauer kaum vermeidbar, weshalb die Bundesnetzagentur sie für Speicher
möglichst bis 2033 und für Einspeiser bis spätestens 2035 einführen will.
Aber die Umstellung bringt einen enormen Aufwand. Der Branchenverband BDEW
erklärt, dynamische Netzentgelte erzeugten „in der Praxis erhebliche neue
Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der
Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kunden-Prozessen“.
Energieversorger klagen bereits, dass allein schon die Aufrüstung der
Informationstechnik sehr viel Geld kosten werde. Diesen Prozess klug zu
moderieren, dürfte daher in den kommenden Jahren die größte Aufgabe der
Bundesnetzagentur sein.
28 May 2026
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