# taz.de -- Naturschutzgebiet Voslapper Groden: LNG-Terminal darf vorerst nicht gebaut werden
> Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für die
> Anlage bei Wilhelmshaven kassiert, weil Ausgleichsmaßnahmen nicht
> sichergestellt sind.
(IMG) Bild: Hat noch eine Weile seine Ruhe: der Voslapper Groden
dpa taz | Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat
den Bau eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven fürs Erste gestoppt.
Der entsprechende Bebauungsplan [1][in einem Vogelschutzgebiet] sei
vorläufig außer Vollzug gesetzt worden, teilte das OVG mit. Umweltschützer
begrüßten die Entscheidung.
Die Stadt wollte planungsrechtliche Voraussetzungen für einen [2][„grünen
Energiepark“ auf einer Fläche nördlich des Jade-Weser-Ports schaffen], auf
der sich ein Vogelschutzgebiet mit europäischem Rang befindet. Die Stadt
habe nicht ausreichend sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen für den
Naturschutz zeitlich parallel zu den Baumaßnahmen im Vogelschutzgebiet
verwirklicht werden, teilte das Gericht mit.
Damit gab der 1. Senat des OVG in Teilen einem Eilantrag von
Naturschutzorganisationen statt. Das Bündnis aus Naturschutzbund, Deutscher
Umwelthilfe (DUH) und BUND hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, weil
es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Wirksamkeit des
Bebauungsplans im Hauptsacheverfahren bleibe der Plan außer Vollzug
gesetzt, erklärte ein Sprecher des OVG. Allerdings könne die Stadt den
Bebauungsplan heilen, indem sie nachbessert. Dann könnte sie eine
Abänderung des Beschlusses beim OVG beantragen, um den Bebauungsplan zu
vollziehen.
Der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes Niedersachsen, Holger
Buschmann, sprach in einer Mitteilung von einem großen Erfolg für den
Natur- und Vogelschutz in Niedersachsen: „Das Oberverwaltungsgericht hat
verhindert, dass im Voslapper Groden Nord Fakten geschaffen werden, bevor
die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist.“ Ein europäisches
Vogelschutzgebiet dürfe nicht trockengelegt, gerodet und entwertet werden,
während es noch offen sei, ob dieser massive Eingriff überhaupt zulässig
sei.
21 May 2026
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