# taz.de -- Naturschutzgebiet Voslapper Groden: LNG-Terminal darf vorerst nicht gebaut werden
       
       > Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für die
       > Anlage bei Wilhelmshaven kassiert, weil Ausgleichsmaßnahmen nicht
       > sichergestellt sind.
       
 (IMG) Bild: Hat noch eine Weile seine Ruhe: der Voslapper Groden
       
       dpa taz | Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat
       den Bau eines weiteren LNG-Terminals in Wilhelmshaven fürs Erste gestoppt.
       Der entsprechende Bebauungsplan [1][in einem Vogelschutzgebiet] sei
       vorläufig außer Vollzug gesetzt worden, teilte das OVG mit. Umweltschützer
       begrüßten die Entscheidung.
       
       Die Stadt wollte planungsrechtliche Voraussetzungen für einen [2][„grünen
       Energiepark“ auf einer Fläche nördlich des Jade-Weser-Ports schaffen], auf
       der sich ein Vogelschutzgebiet mit europäischem Rang befindet. Die Stadt
       habe nicht ausreichend sichergestellt, dass Ausgleichsmaßnahmen für den
       Naturschutz zeitlich parallel zu den Baumaßnahmen im Vogelschutzgebiet
       verwirklicht werden, teilte das Gericht mit.
       
       Damit gab der 1. Senat des OVG in Teilen einem Eilantrag von
       Naturschutzorganisationen statt. Das Bündnis aus Naturschutzbund, Deutscher
       Umwelthilfe (DUH) und BUND hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, weil
       es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält.
       
       Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Wirksamkeit des
       Bebauungsplans im Hauptsacheverfahren bleibe der Plan außer Vollzug
       gesetzt, erklärte ein Sprecher des OVG. Allerdings könne die Stadt den
       Bebauungsplan heilen, indem sie nachbessert. Dann könnte sie eine
       Abänderung des Beschlusses beim OVG beantragen, um den Bebauungsplan zu
       vollziehen.
       
       Der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes Niedersachsen, Holger
       Buschmann, sprach in einer Mitteilung von einem großen Erfolg für den
       Natur- und Vogelschutz in Niedersachsen: „Das Oberverwaltungsgericht hat
       verhindert, dass im Voslapper Groden Nord Fakten geschaffen werden, bevor
       die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist.“ Ein europäisches
       Vogelschutzgebiet dürfe nicht trockengelegt, gerodet und entwertet werden,
       während es noch offen sei, ob dieser massive Eingriff überhaupt zulässig
       sei.
       
       21 May 2026
       
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