# taz.de -- Schaden durch Steuerhinterziehung: 100 Milliarden Euro, die uns fehlen
> Wirtschaftskriminalität wirksam zu bekämpfen, könnte den Fiskus massiv
> erleichtern. Um das zu ermöglichen, ist auch ein Umdenken notwendig.
Dem Staat fehlt Geld. So weit, so bekannt. Doch während intensiv darüber
diskutiert wird, wer steuerlich ent- und wer zumindest nicht weiter
belastet werden darf, bleibt eine Gruppe fatalerweise völlig unbehelligt:
diejenigen, die gar nicht erst in die Staatskasse einzahlen oder sich
schlimmer noch illegal daraus bedienen. Allein durch Steuerhinterziehung
entsteht Deutschland jährlich ein geschätzter Schaden von 100 Milliarden
Euro. Hinzu kommen weitere rund 100 Milliarden durch Geldwäsche.
Die Debatten um den Haushalt und notwendige Reformen verliefen sicherlich
ganz anders, stünde dieses Geld zur Verfügung. Trotzdem behandelt der Staat
Wirtschaftskriminalität erstaunlich nachlässig. Statt die bereits
gestohlenen Milliarden zurückzuholen und dafür zu sorgen, dass
Wirtschaftskriminelle uns nicht weiter ausnehmen wie eine Weihnachtsgans,
werden vor allem die vergleichsweise geringfügigen Vergehen von
Sozialhilfeempfänger:innen mit aller Härte geahndet. Der Eindruck
drängt sich auf: Der Staat misst mit zweierlei Maß.
Besonders deutlich wird das bei sogenannten Tax Trades, zu denen [1][CumEx-
und CumCum-Geschäfte] zählen. Ihre Profite stammen einzig aus
Steuervorteilen zulasten der öffentlichen Hand. Bei CumEx-Geschäften lassen
sich Akteure wie Banken und Investmentfonds Kapitalertragsteuer erstatten,
die zuvor nie gezahlt wurde. Bei CumCum, dem großen Bruder von CumEx, wird
die Steuerpflicht umgangen, indem rund um den Dividendenstichtag Aktien
übertragen werden.
Zusammengenommen haben beide Modelle bislang einen Schaden von
schätzungsweise 40 Milliarden Euro verursacht. Während die Aufklärung von
CumEx in den vergangenen Jahren zumindest punktuell vorangeschritten ist,
kann davon bei CumCum kaum die Rede sein. Nach Angaben des
Bundesfinanzministeriums wurde bislang nicht einmal ein Prozent der
entstandenen Schäden rechtskräftig zurückgefordert; und das trotz diverser
Urteile, die verschiedene typische Varianten von CumCum-Geschäften
ausdrücklich für illegal erklärt haben.
## Die Ehrlichen sind die Dummen
Dieser laxe Umgang mit schwerwiegender Wirtschaftskriminalität schadet
unserer Gesellschaft gleich mehrfach. Zunächst fehlen die Milliarden für
dringende öffentliche Aufgaben. Die Folge sind kaputte Straßen und Brücken,
überlastete Schienennetze, marode Schulen und löchrige
Mobilfunkinfrastruktur. Eine entschlossene Bekämpfung von
Wirtschaftskriminalität könnte jährlich für Mehreinnahmen in Milliardenhöhe
sorgen und den Haushalt nachhaltig entlasten.
Zudem verursacht Wirtschaftskriminalität massive ökonomische Schäden. Wer
Steuern hinterzieht oder Schwarzarbeit in Auftrag gibt, verschafft sich
unfaire Wettbewerbsvorteile. Wer sich ans Recht hält, wird bestraft, zwar
nicht vom Staat, aber vom Markt. Die Ehrlichen sind schlicht nicht mehr
konkurrenzfähig – und damit die Dummen. Vor allem aber leidet der
Rechtsstaat selbst. Im öffentlichen Diskurs wird Sozialleistungsbetrug
regelmäßig zum Symbol für den Missbrauch staatlicher Mittel stilisiert.
Die Anklagequote ist hoch, die Strafen sind spürbar. Besonders gravierender
Sozialleistungsbetrug ist gesetzlich zudem als „Verbrechen“ eingestuft, mit
der Folge, dass diese Fälle nicht durch schnelle Deals „abgekürzt“ werden
können. Zum Vergleich: Im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist das
Dunkelfeld enorm groß: Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Fälle wird
überhaupt entdeckt und strafrechtlich verfolgt. Selbst wenn ermittelt wird,
enden viele Verfahren mit Einstellungen.
Denn anders als beim (Sozialhilfe-)Betrug gilt selbst schwere
Steuerhinterziehung rechtlich nicht als „Verbrechen“. Grundsätzlich können
Verfahren daher gegen oft vergleichsweise geringe Geldbußen beendet werden.
Von dieser „Möglichkeit“ wird im Bereich von Wirtschaftskriminalität
besonders häufig Gebrauch gemacht. Das dürfte auch an dem erheblichen
Ungleichgewicht der Ressourcen des Staates im Vergleich zur Tätergruppe
liegen.
## Ungleichbehandlung vor dem Gesetz
Die häufig wohlhabenden Täter:innen können sich ganze Teams hoch
qualifizierter und beschwerdemächtiger Anwält:innen leisten, während
Behörden gerade im Bereich Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung
häufig schwach aufgestellt sind. Wenn der Staat bei der Rechtsdurchsetzung
gegenüber einkommensschwachen Täter:innen härter vorgeht als gegenüber
finanziell gut aufgestellten Wirtschaftskriminellen, verstößt das gegen
einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats: Artikel 3 Grundgesetz, „Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Der Journalist Ronen Steinke beschreibt in seinem Buch „Vor dem Gesetz sind
nicht alle gleich“, welche Konsequenzen diese Ungleichbehandlung hat. Sein
Fazit: Das Rechtssystem benachteilige systematisch ärmere Menschen. Die
beschriebene Ungleichbehandlung kann man in einem Satz zusammenfassen: Die
Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das birgt eine enorme
Gefahr.
Wenn Bürger:innen erleben, dass der Staat bei kleinen Verstößen
entschlossen handelt, bei milliardenschweren Wirtschaftsdelikten dagegen
zögerlich wirkt, wächst das Gefühl institutioneller Ungleichheit. Aus
diesem Misstrauen nähren sich Erzählungen von „denen da oben“ und „uns hier
unten“. Das schafft Raum für politische Kräfte, die Vertrauen gezielt
weiter zerstören wollen. Gegensteuern ist dringend nötig – und auch
möglich. Doch nicht etwa auf gesetzlicher Ebene, wie es etwa bei CumEx
lange versucht wurde.
Stattdessen muss das Entdeckungsrisiko erhöht werden. Das Wesen von
Kriminalität besteht nun einmal darin, sich über geltende Gesetze
hinwegzusetzen. Ladendiebstahl ist schließlich auch seit Jahrzehnten
verboten und findet trotzdem statt. Was tut man nun aber, wenn in einem
Laden gestohlen wird? Man leuchtet die dunklen Ecken aus und installiert
Kameras. Dasselbe Prinzip muss für Steuerbetrug gelten: Wer ihn wirksam
bekämpfen will, muss dafür sorgen, dass die Verwaltung in der Lage ist, ihn
zu entdecken und zu verfolgen.
## Spezialisierte Einheiten von Zoll und Polizei
Derzeit sind Justiz, Polizei und Finanzverwaltung jedoch operativ zu
schwach aufgestellt. Sie sind chronisch unterbesetzt, schlecht vernetzt und
arbeiten mit rückständiger Technik. Will man schwerer
Wirtschaftskriminalität wirklich etwas entgegensetzen, braucht es
leistungsstarke Behörden mit ausreichend geschultem Personal, moderner
Ausstattung und klaren Zuständigkeiten. Für die Verfolgung von
Steuerhinterziehung wie CumEx und CumCum sowie von Geldwäsche wäre eine
zentrale Ermittlungsstelle auf Bundesebene sinnvoll.
Schon eine kleine, spezialisierte und schlagkräftige Einheit aus Zoll,
Steuerverwaltung und Polizei könnte international organisierte
Wirtschaftskriminalität wirkungsvoller bekämpfen als die Vielzahl schlecht
aufgestellter und unkoordinierter Landesbehörden. Mehr Aufmerksamkeit
verdient auch der Einfluss finanzstarker Lobbygruppen. Die Finanzbranche
verfügt über enorme Ressourcen, um mit oft irreführenden Argumenten
Finanzpolitiker:innen und Gesetzgebungsprozesse zu beeinflussen.
Das Lobbyregister macht das mehr als deutlich: Seit seiner Einführung vor
drei Jahren steht die Finanzlobby unangefochten an der Spitze. Im Jahr 2025
stammten zehn der hundert finanzstärksten Registereinträge von Banken,
Versicherern und der Fondsindustrie – mit einem Budget von knapp 40
Millionen Euro und über 450 Lobbyist:innen. Dass die Finanzlobby den
Vertreter*innen der Zivilgesellschaft derart klar überlegen ist, führt
zu einem gefährlichen Ungleichgewicht in der Interessenvertretung, dem mehr
Transparenz und strengere Regeln entgegenzusetzen sind.
Schließlich ist eine Reform des Strafrechts überfällig. Steuerhinterziehung
darf auch gesetzlich nicht länger milder behandelt werden als
Sozialhilfebetrug. Gravierende Fälle sollten ebenfalls als Verbrechen
eingestuft werden, mit der Folge, dass schnelle Deals nicht länger möglich
sind. Nur das kann die systematische Ungleichbehandlung strukturell
durchbrechen. All diese Änderungen sind machbar.
## Kein Kavaliersdelikt
Zuständig dafür sind die Fachminister:innen für Inneres, Justiz und
Finanzen auf Bundes- und Länderebene. Minister:innen sind nicht bloß
„Frühstücksdirektor:innen“; sie sind die Chef:innen der Verwaltung,
ausgestattet mit Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht und damit erheblichem
Gestaltungsspielraum. Diesen müssen sie nutzen. Doch auch wir als
Gesellschaft tragen Verantwortung. Die kriminologische Forschung misst der
gesellschaftlichen Haltung zu Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedeutung
bei.
Aktuell gilt es aber häufig noch als „clever“, den Fiskus auszutricksen,
Wirtschaftskriminalität wird gar als „Kavaliersdelikt“ entschuldigt und die
massiven Folgen für die Gesellschaft werden verdrängt. Nötig ist eine
kulturelle Wende: Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und
Geldwäsche sind Angriffe auf das Fundament unseres Zusammenlebens. Sie
entziehen dem Staat die Mittel, Daseinsfürsorge zu gewährleisten, und
vergiften den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Tatenlosigkeit der zuständigen Behörden und Politik tut ihr Übriges.
Gleichheit vor dem Gesetz ist keine Selbstverständlichkeit. Wer sie nicht
durchsetzt, zahlt einen Preis, der sich in keinem Haushalt aufführen lässt.
4 Jun 2026
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## AUTOREN
(DIR) Anne Brorhilker
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