# taz.de -- Schaden durch Steuerhinterziehung: 100 Milliarden Euro, die uns fehlen
       
       > Wirtschaftskriminalität wirksam zu bekämpfen, könnte den Fiskus massiv
       > erleichtern. Um das zu ermöglichen, ist auch ein Umdenken notwendig.
       
       Dem Staat fehlt Geld. So weit, so bekannt. Doch während intensiv darüber
       diskutiert wird, wer steuerlich ent- und wer zumindest nicht weiter
       belastet werden darf, bleibt eine Gruppe fatalerweise völlig unbehelligt:
       diejenigen, die gar nicht erst in die Staatskasse einzahlen oder sich
       schlimmer noch illegal daraus bedienen. Allein durch Steuerhinterziehung
       entsteht Deutschland jährlich ein geschätzter Schaden von 100 Milliarden
       Euro. Hinzu kommen weitere rund 100 Milliarden durch Geldwäsche.
       
       Die Debatten um den Haushalt und notwendige Reformen verliefen sicherlich
       ganz anders, stünde dieses Geld zur Verfügung. Trotzdem behandelt der Staat
       Wirtschaftskriminalität erstaunlich nachlässig. Statt die bereits
       gestohlenen Milliarden zurückzuholen und dafür zu sorgen, dass
       Wirtschaftskriminelle uns nicht weiter ausnehmen wie eine Weihnachtsgans,
       werden vor allem die vergleichsweise geringfügigen Vergehen von
       Sozialhilfeempfänger:innen mit aller Härte geahndet. Der Eindruck
       drängt sich auf: Der Staat misst mit zweierlei Maß.
       
       Besonders deutlich wird das bei sogenannten Tax Trades, zu denen [1][CumEx-
       und CumCum-Geschäfte] zählen. Ihre Profite stammen einzig aus
       Steuervorteilen zulasten der öffentlichen Hand. Bei CumEx-Geschäften lassen
       sich Akteure wie Banken und Investmentfonds Kapitalertragsteuer erstatten,
       die zuvor nie gezahlt wurde. Bei CumCum, dem großen Bruder von CumEx, wird
       die Steuerpflicht umgangen, indem rund um den Dividendenstichtag Aktien
       übertragen werden.
       
       Zusammengenommen haben beide Modelle bislang einen Schaden von
       schätzungsweise 40 Milliarden Euro verursacht. Während die Aufklärung von
       CumEx in den vergangenen Jahren zumindest punktuell vorangeschritten ist,
       kann davon bei CumCum kaum die Rede sein. Nach Angaben des
       Bundesfinanzministeriums wurde bislang nicht einmal ein Prozent der
       entstandenen Schäden rechtskräftig zurückgefordert; und das trotz diverser
       Urteile, die verschiedene typische Varianten von CumCum-Geschäften
       ausdrücklich für illegal erklärt haben.
       
       ## Die Ehrlichen sind die Dummen
       
       Dieser laxe Umgang mit schwerwiegender Wirtschaftskriminalität schadet
       unserer Gesellschaft gleich mehrfach. Zunächst fehlen die Milliarden für
       dringende öffentliche Aufgaben. Die Folge sind kaputte Straßen und Brücken,
       überlastete Schienennetze, marode Schulen und löchrige
       Mobilfunkinfrastruktur. Eine entschlossene Bekämpfung von
       Wirtschaftskriminalität könnte jährlich für Mehreinnahmen in Milliardenhöhe
       sorgen und den Haushalt nachhaltig entlasten.
       
       Zudem verursacht Wirtschaftskriminalität massive ökonomische Schäden. Wer
       Steuern hinterzieht oder Schwarzarbeit in Auftrag gibt, verschafft sich
       unfaire Wettbewerbsvorteile. Wer sich ans Recht hält, wird bestraft, zwar
       nicht vom Staat, aber vom Markt. Die Ehrlichen sind schlicht nicht mehr
       konkurrenzfähig – und damit die Dummen. Vor allem aber leidet der
       Rechtsstaat selbst. Im öffentlichen Diskurs wird Sozialleistungsbetrug
       regelmäßig zum Symbol für den Missbrauch staatlicher Mittel stilisiert.
       
       Die Anklagequote ist hoch, die Strafen sind spürbar. Besonders gravierender
       Sozialleistungsbetrug ist gesetzlich zudem als „Verbrechen“ eingestuft, mit
       der Folge, dass diese Fälle nicht durch schnelle Deals „abgekürzt“ werden
       können. Zum Vergleich: Im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist das
       Dunkelfeld enorm groß: Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Fälle wird
       überhaupt entdeckt und strafrechtlich verfolgt. Selbst wenn ermittelt wird,
       enden viele Verfahren mit Einstellungen.
       
       Denn anders als beim (Sozialhilfe-)Betrug gilt selbst schwere
       Steuerhinterziehung rechtlich nicht als „Verbrechen“. Grundsätzlich können
       Verfahren daher gegen oft vergleichsweise geringe Geldbußen beendet werden.
       Von dieser „Möglichkeit“ wird im Bereich von Wirtschaftskriminalität
       besonders häufig Gebrauch gemacht. Das dürfte auch an dem erheblichen
       Ungleichgewicht der Ressourcen des Staates im Vergleich zur Tätergruppe
       liegen.
       
       ## Ungleichbehandlung vor dem Gesetz
       
       Die häufig wohlhabenden Täter:innen können sich ganze Teams hoch
       qualifizierter und beschwerdemächtiger Anwält:innen leisten, während
       Behörden gerade im Bereich Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung
       häufig schwach aufgestellt sind. Wenn der Staat bei der Rechtsdurchsetzung
       gegenüber einkommensschwachen Täter:innen härter vorgeht als gegenüber
       finanziell gut aufgestellten Wirtschaftskriminellen, verstößt das gegen
       einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats: Artikel 3 Grundgesetz, „Alle
       Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
       
       Der Journalist Ronen Steinke beschreibt in seinem Buch „Vor dem Gesetz sind
       nicht alle gleich“, welche Konsequenzen diese Ungleichbehandlung hat. Sein
       Fazit: Das Rechtssystem benachteilige systematisch ärmere Menschen. Die
       beschriebene Ungleichbehandlung kann man in einem Satz zusammenfassen: Die
       Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das birgt eine enorme
       Gefahr.
       
       Wenn Bürger:innen erleben, dass der Staat bei kleinen Verstößen
       entschlossen handelt, bei milliardenschweren Wirtschaftsdelikten dagegen
       zögerlich wirkt, wächst das Gefühl institutioneller Ungleichheit. Aus
       diesem Misstrauen nähren sich Erzählungen von „denen da oben“ und „uns hier
       unten“. Das schafft Raum für politische Kräfte, die Vertrauen gezielt
       weiter zerstören wollen. Gegensteuern ist dringend nötig – und auch
       möglich. Doch nicht etwa auf gesetzlicher Ebene, wie es etwa bei CumEx
       lange versucht wurde.
       
       Stattdessen muss das Entdeckungsrisiko erhöht werden. Das Wesen von
       Kriminalität besteht nun einmal darin, sich über geltende Gesetze
       hinwegzusetzen. Ladendiebstahl ist schließlich auch seit Jahrzehnten
       verboten und findet trotzdem statt. Was tut man nun aber, wenn in einem
       Laden gestohlen wird? Man leuchtet die dunklen Ecken aus und installiert
       Kameras. Dasselbe Prinzip muss für Steuerbetrug gelten: Wer ihn wirksam
       bekämpfen will, muss dafür sorgen, dass die Verwaltung in der Lage ist, ihn
       zu entdecken und zu verfolgen.
       
       ## Spezialisierte Einheiten von Zoll und Polizei
       
       Derzeit sind Justiz, Polizei und Finanzverwaltung jedoch operativ zu
       schwach aufgestellt. Sie sind chronisch unterbesetzt, schlecht vernetzt und
       arbeiten mit rückständiger Technik. Will man schwerer
       Wirtschaftskriminalität wirklich etwas entgegensetzen, braucht es
       leistungsstarke Behörden mit ausreichend geschultem Personal, moderner
       Ausstattung und klaren Zuständigkeiten. Für die Verfolgung von
       Steuerhinterziehung wie CumEx und CumCum sowie von Geldwäsche wäre eine
       zentrale Ermittlungsstelle auf Bundesebene sinnvoll.
       
       Schon eine kleine, spezialisierte und schlagkräftige Einheit aus Zoll,
       Steuerverwaltung und Polizei könnte international organisierte
       Wirtschaftskriminalität wirkungsvoller bekämpfen als die Vielzahl schlecht
       aufgestellter und unkoordinierter Landesbehörden. Mehr Aufmerksamkeit
       verdient auch der Einfluss finanzstarker Lobbygruppen. Die Finanzbranche
       verfügt über enorme Ressourcen, um mit oft irreführenden Argumenten
       Finanzpolitiker:innen und Gesetzgebungsprozesse zu beeinflussen.
       
       Das Lobbyregister macht das mehr als deutlich: Seit seiner Einführung vor
       drei Jahren steht die Finanzlobby unangefochten an der Spitze. Im Jahr 2025
       stammten zehn der hundert finanzstärksten Registereinträge von Banken,
       Versicherern und der Fondsindustrie – mit einem Budget von knapp 40
       Millionen Euro und über 450 Lobbyist:innen. Dass die Finanzlobby den
       Vertreter*innen der Zivilgesellschaft derart klar überlegen ist, führt
       zu einem gefährlichen Ungleichgewicht in der Interessenvertretung, dem mehr
       Transparenz und strengere Regeln entgegenzusetzen sind.
       
       Schließlich ist eine Reform des Strafrechts überfällig. Steuerhinterziehung
       darf auch gesetzlich nicht länger milder behandelt werden als
       Sozialhilfebetrug. Gravierende Fälle sollten ebenfalls als Verbrechen
       eingestuft werden, mit der Folge, dass schnelle Deals nicht länger möglich
       sind. Nur das kann die systematische Ungleichbehandlung strukturell
       durchbrechen. All diese Änderungen sind machbar.
       
       ## Kein Kavaliersdelikt
       
       Zuständig dafür sind die Fachminister:innen für Inneres, Justiz und
       Finanzen auf Bundes- und Länderebene. Minister:innen sind nicht bloß
       „Frühstücksdirektor:innen“; sie sind die Chef:innen der Verwaltung,
       ausgestattet mit Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht und damit erheblichem
       Gestaltungsspielraum. Diesen müssen sie nutzen. Doch auch wir als
       Gesellschaft tragen Verantwortung. Die kriminologische Forschung misst der
       gesellschaftlichen Haltung zu Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedeutung
       bei.
       
       Aktuell gilt es aber häufig noch als „clever“, den Fiskus auszutricksen,
       Wirtschaftskriminalität wird gar als „Kavaliersdelikt“ entschuldigt und die
       massiven Folgen für die Gesellschaft werden verdrängt. Nötig ist eine
       kulturelle Wende: Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und
       Geldwäsche sind Angriffe auf das Fundament unseres Zusammenlebens. Sie
       entziehen dem Staat die Mittel, Daseinsfürsorge zu gewährleisten, und
       vergiften den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
       
       Die Tatenlosigkeit der zuständigen Behörden und Politik tut ihr Übriges.
       Gleichheit vor dem Gesetz ist keine Selbstverständlichkeit. Wer sie nicht
       durchsetzt, zahlt einen Preis, der sich in keinem Haushalt aufführen lässt.
       
       4 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Brorhilker
       
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