# taz.de -- Rechter Multimillionär siegt vor Gericht: Freispruch nach Guerilla-Impfaktion
       
       > Winfried Stöcker wurde wegen einer Impfaktion mit einem nicht
       > zugelassenen Coronaimpfstoff verurteilt. Die nächste Instanz hat ihn nun
       > freigesprochen.
       
 (IMG) Bild: Nicht zugelassener Impfstoff: Winfried Stöcker (l.) und seine Anwälte Wolfgang Kubicki (r.) und Manfred Parigger im ersten Prozess
       
       „Ganz so schlecht ist der Rechtsstaat wohl doch nicht“, sagte der
       Multimillionär und Gründer des Labordiagnostik-Unternehmens „Euroimmun“,
       Winfried Stöcker, am Dienstagvormittag. Gerade hatte ihn das Lübecker
       Landgericht vom Vorwurf freigesprochen, „ein nicht zugelassenes
       Arzneimittel in Verkehr gebracht“ zu haben.
       
       Mit eben diesem Vorwurf stand er schon im Juni 2024 vor dem Amtsgericht.
       Damals hatte er das Verfahren als „Zirkus“ und „Rechtsverbiegung“
       bezeichnet. Der Arzt und Unternehmer, der zuletzt [1][mit einer
       Millionenspende an die AfD Schlagzeilen gemacht] hatte, entwickelte 2020
       einen Coronaimpfstoff und ließ ihn verimpfen, obwohl er dafür keine
       Zulassung des Paul-Ehrlich-Instituts hatte.
       
       Dafür wurde Stöcker damals [2][zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á
       5.000 Euro verurteilt]. Noch am gleichen Tag verkündete Stöcker, in
       Berufung zu gehen. Nun fand am Lübecker Landgericht das zweitägige
       Berufungsverfahren statt – und viele Zeugen, die schon 2024 ausgesagt
       hatten, wurden noch einmal geladen.
       
       Einlass zur Impfung mit Bordkarte 
       
       So berichtete ein Polizist, dass er am Mittag des 27. November 2021 zum
       Lübecker Flughafen gerufen wurde, der Winfried Stöcker gehört. Obwohl keine
       Flüge auf dem Plan standen, „herrschte dort rege Betriebsamkeit“. In der
       Halle, sagte der Polizist, drängten sich Menschen, auf Bierbänken im
       Wartebereich lagen Impflisten aus. Die Wartenden hätten die Polizisten als
       „Huren des Staates“ beschimpft. Die Polizist*innen lösten die
       Veranstaltung auf.
       
       Zeug*innen berichteten, sie hätten durch Bekannte von dem inoffiziellen
       Impftermin im Flughafengebäude erfahren. Am Eingang des Flughafens bekamen
       sie Bordkarten. Winfried Stöcker habe dann die ganze Gruppe der Wartenden
       mündlich aufgeklärt. Sie mussten unterschreiben, dass sie die Verantwortung
       für eventuelle Nebenwirkungen selbst tragen würden, dann wurden sie von
       zwei pensionierten Ärzten geimpft. „Alles ging sehr schnell“, sagte eine
       Zeugin. Als die Polizist*innen eintrafen, waren schon rund Hundert
       Menschen geimpft worden.
       
       Impfstoff nicht genehmigt 
       
       Winfried Stöcker beteuerte, er habe nur helfen wollen. Er habe den
       Impfstoff schon im Herbst 2020 entdeckt und an sich und seiner Familie
       ausprobiert. Als er ihn genehmigen lassen wollte, habe ihn das
       Paul-Ehrlich-Institut angezeigt. Anders als die umstrittenen
       MRNA-Impfstoffe sei „Lubeca Vax“, der Impfstoff von Stöcker, eine
       Modifikation des Grippeimpfstoffs gewesen. Das sagte sein Anwalt Wolfgang
       Kubicki, der an diesem Tag zum letzten Mal als Anwalt vor Gericht auftrat,
       in seinem Plädoyer, und er ergänzte: „Hier ist niemand geschädigt worden.“
       
       Ein 74-jähriger Internist, der als Zeuge aussagte, sieht das anders. Sein
       Freund, ebenfalls Arzt, habe den Lübecker Impfstoff im Internet bestellt
       und sich selbst verabreicht. Zwölf Tage später sei er nach zwei schweren
       Schlaganfällen in ein Wachkoma gefallen und bis heute ein Pflegefall. Eine
       Studie sehe eine Verbindung zwischen dem Impfstoff und dieser Form von
       Thrombosen. Doch weil die Impfung als Ursache damals nicht untersucht
       wurde, spielte der Fall für das Urteil keine Rolle.
       
       Ab wann ist ein Heilmittel eine Medizin? 
       
       Stattdessen ging es um die juristische Detailfrage, ob Stöcker Lubeca Vax
       tatsächlich in Umlauf gebracht hatte oder nicht. Die Impfung besteht aus
       drei Komponenten, die er alle einzeln bestellt hatte, eine Kochsalzlösung,
       einen Trägerstoff und das Antigen. Erst am Flughafen wurden sie von
       Helferinnen zusammengefügt. Einzeln sind sie nicht wirksam, deshalb galten
       sie nach der Auslegung des Gerichts so nicht als Medikament.
       
       Auch die Impfung an sich war, so die Richter, nicht strafbar. Das wäre nach
       dem Arzneimittelgesetz in der damals geltenden Fassung nur der Fall
       gewesen, wenn es sich bei dem Impfstoff um ein bedenkliches Arzneimittel
       gehandelt hätte. Dafür konnte die Berufungskammer aber keine Anhaltspunkte
       feststellen.
       
       Das Schöffengericht sprach Stöcker frei, trotzdem ermahnte ihn Richter Jörg
       Martens am Ende: „Die Dinge dauern manchmal etwas. Doch es gibt Regeln, an
       die man sich halten muss.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die
       Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision einlegen.
       
       12 May 2026
       
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