# taz.de -- Rechter Multimillionär siegt vor Gericht: Freispruch nach Guerilla-Impfaktion
> Winfried Stöcker wurde wegen einer Impfaktion mit einem nicht
> zugelassenen Coronaimpfstoff verurteilt. Die nächste Instanz hat ihn nun
> freigesprochen.
(IMG) Bild: Nicht zugelassener Impfstoff: Winfried Stöcker (l.) und seine Anwälte Wolfgang Kubicki (r.) und Manfred Parigger im ersten Prozess
„Ganz so schlecht ist der Rechtsstaat wohl doch nicht“, sagte der
Multimillionär und Gründer des Labordiagnostik-Unternehmens „Euroimmun“,
Winfried Stöcker, am Dienstagvormittag. Gerade hatte ihn das Lübecker
Landgericht vom Vorwurf freigesprochen, „ein nicht zugelassenes
Arzneimittel in Verkehr gebracht“ zu haben.
Mit eben diesem Vorwurf stand er schon im Juni 2024 vor dem Amtsgericht.
Damals hatte er das Verfahren als „Zirkus“ und „Rechtsverbiegung“
bezeichnet. Der Arzt und Unternehmer, der zuletzt [1][mit einer
Millionenspende an die AfD Schlagzeilen gemacht] hatte, entwickelte 2020
einen Coronaimpfstoff und ließ ihn verimpfen, obwohl er dafür keine
Zulassung des Paul-Ehrlich-Instituts hatte.
Dafür wurde Stöcker damals [2][zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á
5.000 Euro verurteilt]. Noch am gleichen Tag verkündete Stöcker, in
Berufung zu gehen. Nun fand am Lübecker Landgericht das zweitägige
Berufungsverfahren statt – und viele Zeugen, die schon 2024 ausgesagt
hatten, wurden noch einmal geladen.
Einlass zur Impfung mit Bordkarte
So berichtete ein Polizist, dass er am Mittag des 27. November 2021 zum
Lübecker Flughafen gerufen wurde, der Winfried Stöcker gehört. Obwohl keine
Flüge auf dem Plan standen, „herrschte dort rege Betriebsamkeit“. In der
Halle, sagte der Polizist, drängten sich Menschen, auf Bierbänken im
Wartebereich lagen Impflisten aus. Die Wartenden hätten die Polizisten als
„Huren des Staates“ beschimpft. Die Polizist*innen lösten die
Veranstaltung auf.
Zeug*innen berichteten, sie hätten durch Bekannte von dem inoffiziellen
Impftermin im Flughafengebäude erfahren. Am Eingang des Flughafens bekamen
sie Bordkarten. Winfried Stöcker habe dann die ganze Gruppe der Wartenden
mündlich aufgeklärt. Sie mussten unterschreiben, dass sie die Verantwortung
für eventuelle Nebenwirkungen selbst tragen würden, dann wurden sie von
zwei pensionierten Ärzten geimpft. „Alles ging sehr schnell“, sagte eine
Zeugin. Als die Polizist*innen eintrafen, waren schon rund Hundert
Menschen geimpft worden.
Impfstoff nicht genehmigt
Winfried Stöcker beteuerte, er habe nur helfen wollen. Er habe den
Impfstoff schon im Herbst 2020 entdeckt und an sich und seiner Familie
ausprobiert. Als er ihn genehmigen lassen wollte, habe ihn das
Paul-Ehrlich-Institut angezeigt. Anders als die umstrittenen
MRNA-Impfstoffe sei „Lubeca Vax“, der Impfstoff von Stöcker, eine
Modifikation des Grippeimpfstoffs gewesen. Das sagte sein Anwalt Wolfgang
Kubicki, der an diesem Tag zum letzten Mal als Anwalt vor Gericht auftrat,
in seinem Plädoyer, und er ergänzte: „Hier ist niemand geschädigt worden.“
Ein 74-jähriger Internist, der als Zeuge aussagte, sieht das anders. Sein
Freund, ebenfalls Arzt, habe den Lübecker Impfstoff im Internet bestellt
und sich selbst verabreicht. Zwölf Tage später sei er nach zwei schweren
Schlaganfällen in ein Wachkoma gefallen und bis heute ein Pflegefall. Eine
Studie sehe eine Verbindung zwischen dem Impfstoff und dieser Form von
Thrombosen. Doch weil die Impfung als Ursache damals nicht untersucht
wurde, spielte der Fall für das Urteil keine Rolle.
Ab wann ist ein Heilmittel eine Medizin?
Stattdessen ging es um die juristische Detailfrage, ob Stöcker Lubeca Vax
tatsächlich in Umlauf gebracht hatte oder nicht. Die Impfung besteht aus
drei Komponenten, die er alle einzeln bestellt hatte, eine Kochsalzlösung,
einen Trägerstoff und das Antigen. Erst am Flughafen wurden sie von
Helferinnen zusammengefügt. Einzeln sind sie nicht wirksam, deshalb galten
sie nach der Auslegung des Gerichts so nicht als Medikament.
Auch die Impfung an sich war, so die Richter, nicht strafbar. Das wäre nach
dem Arzneimittelgesetz in der damals geltenden Fassung nur der Fall
gewesen, wenn es sich bei dem Impfstoff um ein bedenkliches Arzneimittel
gehandelt hätte. Dafür konnte die Berufungskammer aber keine Anhaltspunkte
feststellen.
Das Schöffengericht sprach Stöcker frei, trotzdem ermahnte ihn Richter Jörg
Martens am Ende: „Die Dinge dauern manchmal etwas. Doch es gibt Regeln, an
die man sich halten muss.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die
Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision einlegen.
12 May 2026
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(DIR) Friederike Grabitz
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