# taz.de -- Kontrolle in Schwimmbädern: Ein weiterer Gewinn für die Videoüberwachung
       
       > Sicherheitsmaßnahmen stehen über dem Recht auf Privatsphäre: So urteilte
       > das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch über die Klage der Berliner
       > Bäder-Betriebe.
       
 (IMG) Bild: Gerichtsurteil: Videoaufnahmen und Ausweiskontrolle in Schwimmbädern sind zulässig
       
       Fünf Richter*innen kommen in den Saal, um das Urteil zu verkünden: Das
       Verwaltungsgericht stimmt den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) zu, dass die
       eingeführten Sicherheitsmaßnahmen nicht gegen die Datenschutzbestimmungen
       verstoßen. Damit muss die Verwarnung der Datenschutzbeauftragten aufgehoben
       werden.
       
       Grund für die Klage sind zwei eingeführte Sicherheitsmaßnahmen der Berliner
       Bäder-Betriebe im Jahr 2023. Damals wurde vermehrt über [1][Schlägereien
       und Übergriffe in Berliner Schwimmbädern berichtet]. Mit erhöhten Zäunen,
       Videoüberwachung an Eingängen und auch Ausweiskontrollen ab 14 Jahren
       sollte der Schutz von Mitarbeitenden sowie Badegästen gesichert werden.
       
       Nach einer Prüfung im August 2025 meldete sich die Berliner
       Datenschutzbeauftragte zu Wort: Die Videoüberwachungen an den Eingängen
       sowie die Ausweiskontrollen seien keine erforderlichen Maßnahmen und
       verstießen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Daraufhin verwarnte die
       Datenschutzbeauftragte die Berliner Bäder-Betriebe. Dagegen klagten die
       Bäder-Betriebe im September 2025.
       
       Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten erklärte vor Beginn der
       Verhandlung, dass die Berliner Bäder-Betriebe nicht beweisen konnten, dass
       die Maßnahmen erforderlich seien, um die Sicherheit der Badegäste und des
       Personals zu gewährleisten. „Nur weil etwas technisch möglich ist, ist es
       nicht rechtlich in Ordnung“, erklärt der Sprecher. Es müsse eine
       Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen geben.
       
       Nun erklärt das Verwaltungsgericht, dass aufgrund der erhöhten Gewalt im
       Jahr 2023 die eingeführten Maßnahmen erforderlich gewesen seien. Auch zeige
       die Evaluierung der Berliner Bäder-Betriebe eine verbesserte
       Sicherheitslage, da die Gewaltdelikte seitdem gesunken sein. Dazu verstoße
       die Videoüberwachung an Ein- und Ausgängen nicht gegen eine
       Datenschutzverordnung. Es gäbe keine Live-Beobachtung und die
       72-Stunden-Speicherung sei angemessen.
       
       Auch die Ausweiskontrolle sei nach Abwägung des Gerichts nicht
       problematisch, da die Ausweise vom Personal nur kurz angesehen und nicht
       dokumentiert würden. Der Kritik der Datenschutzbeauftragten, dass die
       Berliner Bäder-Betriebe nicht nachweisen konnten, ob ausgerechnet diese
       Maßnahmen zu mehr Sicherheit führen, widersprach das Verwaltungsgericht
       Berlin. Welche Maßnahmen genau für mehr Sicherheit sorgten, könnte nicht
       eindeutig festgestellt werden. [2][Somit sei der erzeugte Schutz der
       Badegäste und des Personals höher zu gewichten als der „niederschwellige“
       Eingriff in die Privatsphäre].
       
       ## Weniger Gewaltdelikte und weniger Besucher*innen
       
       Die Bilanz der Berliner Bäder-Betriebe zeigt einen Rückgang der Gewalt in
       Schwimmbädern, jedoch auch eine geringere Anzahl an Besucher*innen: Im Jahr
       2025 sind rund 1,3 Millionen Menschen ins Schwimmbad gegangen. Das
       entspricht einem Rückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es gab
       208 Straftaten, darunter 46 Gewaltdelikte. [3][2024 gab es 254 Straftaten
       und davon waren 61 Gewaltdelikte]. Auch die Einsatzstunden der Polizei
       verringerte sich von 5.809 im Jahr 2024 auf 3.510 Stunden im Jahr 2025.
       Insgesamt sind die Straftaten, inklusive der Gewaltdelikte vom Jahr 2023
       bis 2025 um 33 Prozent gesunken und die Einsatzkräftestunden im gleichen
       Zeitraum um 48 Prozent.
       
       6 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Jugendgewalt-im-Schwimmbad/!5945079
 (DIR) [2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1668271.php
 (DIR) [3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20495.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Albertina Pangula
       
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