# taz.de -- Kontrolle in Schwimmbädern: Ein weiterer Gewinn für die Videoüberwachung
> Sicherheitsmaßnahmen stehen über dem Recht auf Privatsphäre: So urteilte
> das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch über die Klage der Berliner
> Bäder-Betriebe.
(IMG) Bild: Gerichtsurteil: Videoaufnahmen und Ausweiskontrolle in Schwimmbädern sind zulässig
Fünf Richter*innen kommen in den Saal, um das Urteil zu verkünden: Das
Verwaltungsgericht stimmt den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) zu, dass die
eingeführten Sicherheitsmaßnahmen nicht gegen die Datenschutzbestimmungen
verstoßen. Damit muss die Verwarnung der Datenschutzbeauftragten aufgehoben
werden.
Grund für die Klage sind zwei eingeführte Sicherheitsmaßnahmen der Berliner
Bäder-Betriebe im Jahr 2023. Damals wurde vermehrt über [1][Schlägereien
und Übergriffe in Berliner Schwimmbädern berichtet]. Mit erhöhten Zäunen,
Videoüberwachung an Eingängen und auch Ausweiskontrollen ab 14 Jahren
sollte der Schutz von Mitarbeitenden sowie Badegästen gesichert werden.
Nach einer Prüfung im August 2025 meldete sich die Berliner
Datenschutzbeauftragte zu Wort: Die Videoüberwachungen an den Eingängen
sowie die Ausweiskontrollen seien keine erforderlichen Maßnahmen und
verstießen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Daraufhin verwarnte die
Datenschutzbeauftragte die Berliner Bäder-Betriebe. Dagegen klagten die
Bäder-Betriebe im September 2025.
Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten erklärte vor Beginn der
Verhandlung, dass die Berliner Bäder-Betriebe nicht beweisen konnten, dass
die Maßnahmen erforderlich seien, um die Sicherheit der Badegäste und des
Personals zu gewährleisten. „Nur weil etwas technisch möglich ist, ist es
nicht rechtlich in Ordnung“, erklärt der Sprecher. Es müsse eine
Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen geben.
Nun erklärt das Verwaltungsgericht, dass aufgrund der erhöhten Gewalt im
Jahr 2023 die eingeführten Maßnahmen erforderlich gewesen seien. Auch zeige
die Evaluierung der Berliner Bäder-Betriebe eine verbesserte
Sicherheitslage, da die Gewaltdelikte seitdem gesunken sein. Dazu verstoße
die Videoüberwachung an Ein- und Ausgängen nicht gegen eine
Datenschutzverordnung. Es gäbe keine Live-Beobachtung und die
72-Stunden-Speicherung sei angemessen.
Auch die Ausweiskontrolle sei nach Abwägung des Gerichts nicht
problematisch, da die Ausweise vom Personal nur kurz angesehen und nicht
dokumentiert würden. Der Kritik der Datenschutzbeauftragten, dass die
Berliner Bäder-Betriebe nicht nachweisen konnten, ob ausgerechnet diese
Maßnahmen zu mehr Sicherheit führen, widersprach das Verwaltungsgericht
Berlin. Welche Maßnahmen genau für mehr Sicherheit sorgten, könnte nicht
eindeutig festgestellt werden. [2][Somit sei der erzeugte Schutz der
Badegäste und des Personals höher zu gewichten als der „niederschwellige“
Eingriff in die Privatsphäre].
## Weniger Gewaltdelikte und weniger Besucher*innen
Die Bilanz der Berliner Bäder-Betriebe zeigt einen Rückgang der Gewalt in
Schwimmbädern, jedoch auch eine geringere Anzahl an Besucher*innen: Im Jahr
2025 sind rund 1,3 Millionen Menschen ins Schwimmbad gegangen. Das
entspricht einem Rückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Es gab
208 Straftaten, darunter 46 Gewaltdelikte. [3][2024 gab es 254 Straftaten
und davon waren 61 Gewaltdelikte]. Auch die Einsatzstunden der Polizei
verringerte sich von 5.809 im Jahr 2024 auf 3.510 Stunden im Jahr 2025.
Insgesamt sind die Straftaten, inklusive der Gewaltdelikte vom Jahr 2023
bis 2025 um 33 Prozent gesunken und die Einsatzkräftestunden im gleichen
Zeitraum um 48 Prozent.
6 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Jugendgewalt-im-Schwimmbad/!5945079
(DIR) [2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1668271.php
(DIR) [3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20495.pdf
## AUTOREN
(DIR) Albertina Pangula
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