# taz.de -- Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern: Eine Verletzung, die bleibt
> Bis in die 80er verloren lesbische Mütter das Sorgerecht an ihren
> Kindern. Berlin bemüht sich um Aufarbeitung, doch es gibt eine rechtliche
> Lücke.
(IMG) Bild: Früher hätte so ein Kuss das Sorgerecht für die Kinder gefährdet. Kiss-in am internationalen Tag für lesbische Sichtbarkeit 2019
„Es ist immer eine Wunde, eine Kränkung, eine Verletzung, die bleibt.“ Mit
diesem Satz einer betroffenen Mutter beginnt die [1][juristische
Expertise], die die Berliner Senatsverwaltung für Soziales, Gleichstellung
und Antidiskriminierung anlässlich des [2][Internationalen Tags der
lesbischen Sichtbarkeit], dem 26. April, veröffentlicht hat. Autorin ist
die Rechtswissenschaftlerin Susanna Roßbach vom Max-Planck-Institut. Auf
mehr als 50 Seiten untersucht sie ein bislang wenig aufgearbeitetes Kapitel
bundesdeutscher Rechtsgeschichte: [3][den Entzug des Sorgerechts bei
lesbischen und bisexuellen Müttern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.]
Um zu verstehen, wie es zu den Sorgerechtsentzügen kommen konnte,
rekonstruiert Roßbach zunächst die familienrechtliche Lage in Deutschland.
Bis zur Reform des Ehe- und Familienrechts in den 1970er Jahren galt im
Scheidungsrecht das sogenannte Schuldprinzip: Ehen konnten nur geschieden
werden, wenn einem Ehepartner ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde.
Für Frauen bedeutete das nicht nur eine massive finanzielle und soziale
Abhängigkeit, sondern auch ein zusätzliches Risiko. „Ging man davon aus,
dass sich eine lesbische Frau oder bisexuelle Frau aus einer Ehe lösen
wollte, um mit einer Partnerin zu leben, konnte die neue Beziehung als
schuldhafte Eheverfehlung gewertet werden“, so Roßbach. Das habe sich
bereits damals unmittelbar auf Unterhalt und Sorgerecht ausgewirkt.
Mit der Eherechtsreform 1977 fiel zwar das Schuldprinzip, doch prompt
entstand eine neue Gefahr: Familiengerichte mussten das Sorgerecht anhand
des „Kindeswohls“ zuteilen. [4][Dieser unbestimmte Begriff führte in der
Praxis oft zu Diskriminierung.] Denn Gerichte und Gutachter:innen
konnten ihre eigenen Vorstellungen von einer „normalen“ Familie in die
Entscheidungen einfließen lassen. Heterosexualität wurde so indirekt zum
Kriterium für Kindeswohl.
Roßbachs Antwort auf die Frage, welche rechtliche Verantwortung der Bund
für dieses historische Unrecht trägt, ist eindeutig.
Sorgerechtsentscheidungen, die hauptsächlich mit der sexuellen Orientierung
der Mutter begründet wurden, verletzten laut Expertise sowohl das
Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Insbesondere
das Elterngrundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes sei betroffen. Die
Gerichte hätten als Teil der diskriminierenden staatlichen Gewalt agiert,
woraus Roßbach eine staatliche Verantwortung für die Aufarbeitung ableitet.
## Kein zweiter Paragraf 175
Im Fall des [5][seit 1994 gestrichenen § 175 StGB], der homosexuelle
Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, wurden Urteile
aufgehoben, Betroffene rehabilitiert und teilweise sogar entschädigt. Laut
Roßbach gestalten sich solche pauschalen Lösungen bei
Sorgerechtsentscheidungen jedoch schwieriger. Entscheidungen des
Familiengerichts hätten sich in der Regel besonders auf den Einzelfall
bezogen. Auch wenn die diskriminierende Argumentation von damaligen
Gerichten menschenrechtswidrig gewesen sei, könne nicht automatisch jede
damalige Entscheidung zum Sorgerecht als falsch bewertet werden, sobald
eine lesbische oder bisexuelle Mutter involviert gewesen sei.
## Mehr als eine Entschuldigung
Weil klassische Instrumente der Rehabilitierung an ihre Grenzen stoßen,
empfiehlt Roßbach politische Anerkennungsmaßnahmen. Dazu sollten etwa eine
Bundestagsdebatte oder ein offizieller Beschluss gehören, in dem das
historische Unrecht anerkannt wird. Denkbar seien außerdem die Förderung
weiterer Forschung, Community-Projekte, Hilfsangebote für Betroffene und
öffentliche Awareness-Kampagnen. All das könne dazu beitragen, das Unrecht
zumindest sichtbar zu machen und von staatlicher Seite aus anzuerkennen.
Von der Expertise strahlt ein klares Signal in Richtung Bund: Auch wenn es
aktuell weder Wiedergutmachungs- noch Entschädigungsmöglichkeiten gibt,
könnte der Staat diese schaffen. Dieser blinde Fleck queerer
Aufarbeitungspolitik solle nicht vergessen werden. Roßbach schlägt einen
Beschluss einer Fachminister:innenkonferenz vor, in dem ein
gemeinsamer politischer Wille beschlossen wird.
Berlin fördert bereits gemeinsam mit der Deutschen Klassenlotterie eine
[6][historische Studie der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld]. Für viele
Betroffene kommt diese Debatte spät, für manche möglicherweise zu spät.
Aber zum ersten Mal liegt nun offiziell bestätigt vor, was viele Betroffene
seit Jahrzehnten behaupten: dass sie aufgrund ihrer Sexualität
institutionell verletzt wurden.
30 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/lsbti/materialien/schriftenreihe/
(DIR) [2] /Queeres-Leben-abseits-der-Szene/!6172914
(DIR) [3] /Unrecht-gegenueber-lesbischen-Muettern/!6137036
(DIR) [4] /Aufarbeitung-homophober-Gerichtspraxis/!5657318
(DIR) [5] /Abschaffung-des-Paragrafen-175/!5599062
(DIR) [6] https://mh-stiftung.de/projekte/sorgerechtsentzug-bei-muettern-in-lesbischen-beziehungen-in-berlin/
## AUTOREN
(DIR) Pauline Cruse
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