# taz.de -- Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern: Eine Verletzung, die bleibt
       
       > Bis in die 80er verloren lesbische Mütter das Sorgerecht an ihren
       > Kindern. Berlin bemüht sich um Aufarbeitung, doch es gibt eine rechtliche
       > Lücke.
       
 (IMG) Bild: Früher hätte so ein Kuss das Sorgerecht für die Kinder gefährdet. Kiss-in am internationalen Tag für lesbische Sichtbarkeit 2019
       
       „Es ist immer eine Wunde, eine Kränkung, eine Verletzung, die bleibt.“ Mit
       diesem Satz einer betroffenen Mutter beginnt die [1][juristische
       Expertise], die die Berliner Senatsverwaltung für Soziales, Gleichstellung
       und Antidiskriminierung anlässlich des [2][Internationalen Tags der
       lesbischen Sichtbarkeit], dem 26. April, veröffentlicht hat. Autorin ist
       die Rechtswissenschaftlerin Susanna Roßbach vom Max-Planck-Institut. Auf
       mehr als 50 Seiten untersucht sie ein bislang wenig aufgearbeitetes Kapitel
       bundesdeutscher Rechtsgeschichte: [3][den Entzug des Sorgerechts bei
       lesbischen und bisexuellen Müttern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.]
       
       Um zu verstehen, wie es zu den Sorgerechtsentzügen kommen konnte,
       rekonstruiert Roßbach zunächst die familienrechtliche Lage in Deutschland.
       Bis zur Reform des Ehe- und Familienrechts in den 1970er Jahren galt im
       Scheidungsrecht das sogenannte Schuldprinzip: Ehen konnten nur geschieden
       werden, wenn einem Ehepartner ein Fehlverhalten nachgewiesen wurde.
       
       Für Frauen bedeutete das nicht nur eine massive finanzielle und soziale
       Abhängigkeit, sondern auch ein zusätzliches Risiko. „Ging man davon aus,
       dass sich eine lesbische Frau oder bisexuelle Frau aus einer Ehe lösen
       wollte, um mit einer Partnerin zu leben, konnte die neue Beziehung als
       schuldhafte Eheverfehlung gewertet werden“, so Roßbach. Das habe sich
       bereits damals unmittelbar auf Unterhalt und Sorgerecht ausgewirkt.
       
       Mit der Eherechtsreform 1977 fiel zwar das Schuldprinzip, doch prompt
       entstand eine neue Gefahr: Familiengerichte mussten das Sorgerecht anhand
       des „Kindeswohls“ zuteilen. [4][Dieser unbestimmte Begriff führte in der
       Praxis oft zu Diskriminierung.] Denn Gerichte und Gutachter:innen
       konnten ihre eigenen Vorstellungen von einer „normalen“ Familie in die
       Entscheidungen einfließen lassen. Heterosexualität wurde so indirekt zum
       Kriterium für Kindeswohl.
       
       Roßbachs Antwort auf die Frage, welche rechtliche Verantwortung der Bund
       für dieses historische Unrecht trägt, ist eindeutig.
       Sorgerechtsentscheidungen, die hauptsächlich mit der sexuellen Orientierung
       der Mutter begründet wurden, verletzten laut Expertise sowohl das
       Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Insbesondere
       das Elterngrundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes sei betroffen. Die
       Gerichte hätten als Teil der diskriminierenden staatlichen Gewalt agiert,
       woraus Roßbach eine staatliche Verantwortung für die Aufarbeitung ableitet.
       
       ## Kein zweiter Paragraf 175
       
       Im Fall des [5][seit 1994 gestrichenen § 175 StGB], der homosexuelle
       Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte, wurden Urteile
       aufgehoben, Betroffene rehabilitiert und teilweise sogar entschädigt. Laut
       Roßbach gestalten sich solche pauschalen Lösungen bei
       Sorgerechtsentscheidungen jedoch schwieriger. Entscheidungen des
       Familiengerichts hätten sich in der Regel besonders auf den Einzelfall
       bezogen. Auch wenn die diskriminierende Argumentation von damaligen
       Gerichten menschenrechtswidrig gewesen sei, könne nicht automatisch jede
       damalige Entscheidung zum Sorgerecht als falsch bewertet werden, sobald
       eine lesbische oder bisexuelle Mutter involviert gewesen sei.
       
       ## Mehr als eine Entschuldigung
       
       Weil klassische Instrumente der Rehabilitierung an ihre Grenzen stoßen,
       empfiehlt Roßbach politische Anerkennungsmaßnahmen. Dazu sollten etwa eine
       Bundestagsdebatte oder ein offizieller Beschluss gehören, in dem das
       historische Unrecht anerkannt wird. Denkbar seien außerdem die Förderung
       weiterer Forschung, Community-Projekte, Hilfsangebote für Betroffene und
       öffentliche Awareness-Kampagnen. All das könne dazu beitragen, das Unrecht
       zumindest sichtbar zu machen und von staatlicher Seite aus anzuerkennen.
       
       Von der Expertise strahlt ein klares Signal in Richtung Bund: Auch wenn es
       aktuell weder Wiedergutmachungs- noch Entschädigungsmöglichkeiten gibt,
       könnte der Staat diese schaffen. Dieser blinde Fleck queerer
       Aufarbeitungspolitik solle nicht vergessen werden. Roßbach schlägt einen
       Beschluss einer Fachminister:innenkonferenz vor, in dem ein
       gemeinsamer politischer Wille beschlossen wird.
       
       Berlin fördert bereits gemeinsam mit der Deutschen Klassenlotterie eine
       [6][historische Studie der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld]. Für viele
       Betroffene kommt diese Debatte spät, für manche möglicherweise zu spät.
       Aber zum ersten Mal liegt nun offiziell bestätigt vor, was viele Betroffene
       seit Jahrzehnten behaupten: dass sie aufgrund ihrer Sexualität
       institutionell verletzt wurden.
       
       30 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/lsbti/materialien/schriftenreihe/
 (DIR) [2] /Queeres-Leben-abseits-der-Szene/!6172914
 (DIR) [3] /Unrecht-gegenueber-lesbischen-Muettern/!6137036
 (DIR) [4] /Aufarbeitung-homophober-Gerichtspraxis/!5657318
 (DIR) [5] /Abschaffung-des-Paragrafen-175/!5599062
 (DIR) [6] https://mh-stiftung.de/projekte/sorgerechtsentzug-bei-muettern-in-lesbischen-beziehungen-in-berlin/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pauline Cruse
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwulen- und Lesbenpolitik
 (DIR) Schwerpunkt LGBTQIA
 (DIR) Sorgerecht
 (DIR) Reden wir darüber
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) lesbisch
 (DIR) IG
 (DIR) Lesben
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Unrecht gegenüber lesbischen Müttern: „Es war wie Russisch Roulette“
       
       Mütter, die eine Frau liebten, riskierten bis in die 90er Jahre, das
       Sorgerecht für die Kinder zu verlieren. Historikerin Kirsten Plötz forscht
       dazu.
       
 (DIR) Aufwachsen in Regenbogenfamilien: „Wir sind kein Experiment“
       
       Es gibt immer mehr Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Wie lebt es
       sich als Regenbogenfamilie? Drei Kinder und ihre Eltern erzählen.
       
 (DIR) Aufarbeitung homophober Gerichtspraxis: Lesbe? Sorgerechtsentzug!
       
       Bis in die 90er wurden lesbischen Müttern ihre Kinder weggenommen.
       Argument: Kindeswohl. Jetzt nehmen sich die Grünen des Themas an.