# taz.de -- Afrikanischer Menschenrechtsgerichtshof: Russische Verbrechen in Mali kommen vor Gericht
       
       > Ist Malis Militärregierung für Verbrechen der für sie kämpfenden Söldner
       > aus Russland verantwortlich? Das wollen Menschenrechtler vor Gericht
       > klären.
       
 (IMG) Bild: Der russische Präsident Wladimir Putin trifft sich mit dem Präsidenten der Republik Mali, Assimi Goïta (i), in Moskau
       
       Vier Jahre ist es her, dass mehr als 500 Menschen in dem malischen Dorf
       Moura brutal massakriert wurden. Während einer fünftägigen
       „Antiterroroperation“ im März 2022 ging Malis Militär gemeinsam mit der
       russischen Söldnertruppe Wagner, inzwischen durch das russische Afrikakorps
       ersetzt, gegen die islamistische Gruppe „Katiba Macina“ vor. [1][Laut einer
       UN-Untersuchung] wurden zahlreiche Dorfbewohner*innen in summarischen
       Hinrichtungen getötet, mindestens 58 Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt
       oder erlitten andere Formen sexualisierter Gewalt.
       
       Der [2][Bericht der UN-Menschenrechtskommission] stützte sich auf 157
       Interviews mit Überlebenden, darunter auch Personen, die zur Bestattung der
       Toten in Massengräbern gezwungen wurden, und kommt zu dem Schluss, dass
       sich unter den Opfern auch Zivilistinnen befanden – im Widerspruch zur
       Darstellung der malischen Behörden, die bis heute von 200 getöteten
       Islamisten in Moura sprechen.
       
       Ähnliche Szenen ereigneten sich am 19. April 2022 in der Ortschaft Hombori,
       wo Malis Armee und russische Kämpfer auf einem Markt das Feuer eröffneten.
       Mindestens 50 Zivilist*innen starben. Menschenrechtsorganisationen
       prangern seit Jahren schwerste Verbrechen sämtlicher Konfliktbeteiligten in
       Mali an – aber seit 2020 regiert das Militär auch das Land und führt die
       Staatsmacht.
       
       Nun wollen drei zivilgesellschaftliche Organisationen – Trial
       International, die Panafrikanische Anwaltsunion (Palu) und die
       Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) – gegen die
       Menschenrechtsverletzungen des malischen Staates im Jahr 2022 vorgehen, an
       denen auch die russischen Wagner-Kämpfer beteiligt waren. Am 20. April
       [3][reichten die drei Gruppen beim Afrikanischen Gerichtshof für
       Menschenrechte und Rechte der Völker (AfCHPR) Klage ein]. Dass sich diese
       auf das Jahr 2022 konzentriert, liege daran, dass für diesen Zeitraum
       einige der schwerstwiegenden Verstöße dokumentiert worden sind, erklärten
       die drei Organisationen auf Nachfrage.
       
       ## Private Militärfirmen, eine rechtliche Grauzone
       
       Zwar hatten Malis Behörden in der Vergangenheit immer wieder Untersuchungen
       wegen dieser Verbrechen angekündigt, doch verliefen diese im Sand. Der
       [4][Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte] ist ein Organ der
       Afrikanischen Union (AU) und damit das höchste Menschenrechtsgericht des
       Kontinents. Es kann prüfen, ob ein AU-Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen
       aus der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker sowie
       anderen internationalen Übereinkünften, denen er beigetreten ist,
       nachgekommen ist.
       
       Zum ersten Mal soll das Gericht im Fall Mali nun klären, ob und in welchem
       Umfang ein Staat verantwortlich ist, wenn er mit privaten Militärfirmen
       zusammenarbeitet. Es ist das erste Mal, dass gerichtlich gegen einen Staat
       geklagt wird, der private Militär- und Sicherheitskräfte eingesetzt hat.
       
       Es geht auch darum, den rechtlichen Rahmen für vergleichbare Fälle in der
       Region und darüber hinaus zu klären, mit möglichen Folgen über Mali hinaus,
       heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Organisationen. Der Fall ist
       komplex: Zur Debatte steht nicht nur, ob es zu Verstößen kam, sondern auch,
       ob es Versäumnisse des malischen Staates gab, Missbrauch zu verhindern,
       Zivilist*innen zu schützen, Ermittlungen einzuleiten und Abhilfe zu
       schaffen.
       
       Erschwerend kommen mögliche Repressalien gegen Zeug*innen und beteiligte
       Organisationen hinzu, ein bekanntes Risiko bei Verfahren gegen Staaten.
       Mali wird nun aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen auf den Antrag zu
       reagieren. Das Verfahren dürfte sich hinziehen. Vor dem Gerichtshof dauern
       solche Prozesse, insbesondere bei komplexer Sach- und Rechtslage, oft
       mehrere Jahre.
       
       29 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Mehr-als-200-Tote-bei-Armeeeinsatz/!5843155
 (DIR) [2] https://news.un.org/en/story/2023/05/1136607
 (DIR) [3] https://www.fidh.org/en/region/Africa/mali/landmark-case-filed-before-african-court-on-human-and-peoples-rights
 (DIR) [4] https://www.african-court.org/afchpr/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Helena Kreiensiek
       
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