# taz.de -- LGBTQIA+ in Russland: Ein weiterer Schlag mit der Extremismus-Keule
       
       > Ein St. Petersburger Gericht stuft das LGBT-Netzwerk als extremistisch
       > ein. Die Organisation gibt nicht auf und will gegen das Urteil juristisch
       > vorgehen.
       
 (IMG) Bild: Heute nicht mehr möglich: LGBT-Aktivisten feiern während der Maikundgebung in St. Petersburg, Russland, am 1. Mai 2013
       
       Solidarität ist stärker als Angst! Mit diesem Motto versucht die russische
       Organisation LGBT-Netzwerk queere Menschen in Russland zu ermutigen, nicht
       aufzugeben. [1][Am Montag hatte das Stadtgericht in Sankt Petersburg das
       Netzwerk als „extremistisch“ eingestuft] und damit dessen Aktivitäten im
       ganzen Land verboten. Das Netzwerk wurde 2006 gegründet und ist die größte
       queere Organisation Russlands.
       
       Nach Meinung des Gerichts fallen unter den Begriff „extremistisch“
       rechtliche Schutzmaßnahmen für queere Menschen, die Beobachtung und
       Erfassung von Rechtsverstößen und die Übergabe von gesammelten
       Informationen an die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in
       Russland.
       
       „Im Prinzip wurde das LGBT-Netzwerk wegen seiner Menschenrechtsarbeit
       verboten“, konstatiert der auf die Rechte von queeren Menschen
       spezialisierte Jurist Maksim Olenitschew auf dem Telegram-Kanal „Erste
       Abteilung“. Dahinter verbirgt sich ein Zusammenschluss von Jurist*innen
       und Journalist*innen, die für von staatlicher Verfolgung Betroffene
       Rechtsbeistand organisieren.
       
       An der Vorgehensweise gegen LGBTIQIA+-Initiativen lässt sich exemplarisch
       ablesen, wie Russlands Repressionsapparat zunehmend Fahrt aufnimmt. Seit
       November 2025 wurden bei russischen Gerichten bereits neun gleichlautende
       Verfahren eingereicht. In sechs Fällen liegen Urteile vor, drei stehen noch
       aus. Als vermeintlich extremistisch verboten wurden neben dem Netzwerk
       LGBTIQIA+-Gruppen in Sankt Petersburg, Jekaterinburg, Moskau und Samara.
       
       ## Ein Exempel statuiert
       
       An der in Samara ansässigen Organisation Irida wurde ein Exempel statuiert.
       Sie war das erste Beispiel für die Umsetzung der Einstufung der sogenannten
       „Internationalen LGBTIA+-Bewegung“ als extremistisch durch das Oberste
       Gericht Ende November 2023. Was als negative Zuschreibung für eine amorphe
       Personengruppe begann, nimmt jetzt in Form adressierter Verbote Gestalt an.
       
       Das gesamte Verfahren gegen Irida basierte auf Internet-Publikationen,
       deren Autor*innen sich das Gericht nicht einmal bemühte festzustellen.
       Vielmehr konzentrierte sich die Beweisführung auf vermeintliche kriminelle
       Absichten.
       
       Die wollte ein Team von Expert*innen in Schreiben von Irida an
       Parlamentsabgeordnete ausgemacht haben, in denen unter anderem Kritik an
       dem Gesetz über „LGBTIA+-Propaganda“ geübt wurde. Darin, so ein Gutachten,
       käme „Protest gegen die moralischen und geistigen Werte der russischen
       Gesellschaft, ihr Rechtssystem und ihre Gesetzgebung zum Ausdruck“. Auf den
       Einwurf der Verteidigung, die Expert*innen vor Gericht zur Rede zu
       stellen, ging das Gericht nicht ein.
       
       Ähnlich aufgebaut war das Verfahren gegen das LGBT-Netzwerk, allerdings
       gelang es der Verteidigung in diesem Fall, Autor*innen eines Gutachtens,
       das vom Justizministerium in Auftrag gegeben worden war, per Videoschaltung
       zu befragen. Auf das Ergebnis hatte das keinen Einfluss, immerhin jedoch
       konnte das Verfahren in die Länge gezogen werden.
       
       ## Kämpferisch gestimmt
       
       Und es gelang herauszufinden, dass die Behörden als Aktivist*innen des
       LGBT-Netzwerks prominente Personen führen, die keinerlei Verbindung zu der
       Organisation haben – darunter die Journalist*innen Masha Gessen und
       Karen Shainyan.
       
       Das LGBT-Netzwerk ist kämpferisch gestimmt und will sämtliche Rechtsmittel
       ausschöpfen, um gegen das Verbot vorzugehen. Solange tritt das Urteil nicht
       in Kraft. [2][Danach jedoch macht sich eine Person selbst dann strafbar,
       wenn sie im Internet nach dem Netzwerk sucht].
       
       Seit September 2025 stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch von der
       Suche bis zur vermeintlichen Teilnahme oder Zusammenarbeit mit einer als
       extremistisch gelisteten Organisation ist es in der russischen Rechtspraxis
       ein sehr kurzer Weg. Dann drohen Haftstrafen.
       
       28 Apr 2026
       
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