# taz.de -- Wibke Werner vom Berliner Mieterverein: „Der Mieter kann haftbar sein“
       
       > Am Ostermontag wurde ein 61-Jähriger vor seinem Haus in Berlin-Mitte von
       > einem Blumenkübel erschlagen. Wer trägt in solchen Fällen die
       > Verantwortung?
       
 (IMG) Bild: Freistehende Blumentöpfe können leicht vom Balkon fallen
       
       taz: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein Gegenstand vom Balkon fällt und
       jemanden verletzt o der tödlich getroffen wird, Frau Werner? 
       
       Wibke Werner: Wenn ein Gegenstand herunterfällt, dann besteht erst einmal
       die Vermutung, dass die Anbringung unzureichend war. Wurde der Blumentopf
       nicht ordnungsgemäß angebracht und kommt dadurch ein Mensch zu Schaden,
       kann das dann zur Haftung der Mieter*innen führen.
       
       [1][taz: Gibt es Regeln in Deutschland, was Mieter*innen] grundsätzlich auf
       ihrem Balkon lagern oder aufstellen dürfen?
       
       Werner: Der Balkon gehört zur Wohnung und unterliegt dem vertragsgemäßen
       Gebrauch. Er darf also weitestgehend so gestaltet werden, wie es einem
       gefällt. Die Grenze ist jedoch die Gefährdung anderer. Von der Gestaltung
       darf keine Gefahr für andere ausgehen. Blumenkübel müssen so fest
       angebracht sein, dass sie weder Menschen noch Gegenstände wie parkende
       Autos schädigen können.
       
       taz: Sind denn nur die Mieter*innen verantwortlich?
       
       Werner: Auch der Vermieter hat eine Verkehrssicherungspflicht für sein
       Gebäude und kann sachliche Gründe anführen, um das Anbringen von Kästen an
       der Außenseite der Brüstung zu untersagen. Beispielsweise, wenn darunter
       ein Gehweg verläuft oder Autos parken. Wenn er bemerkt, dass Töpfe
       ungesichert stehen, kann er eine Unterlassung fordern. Er muss allerdings
       nicht wöchentlich kontrollieren, ob die Mieter*innen sich daran halten.
       Eine allgemeine Überprüfungspflicht hat er also nicht.
       
       taz: Was gilt denn als sichere Befestigung?
       
       Werner: Auf der sichersten Seite ist man, wenn man sich mit der Dekoration
       des Balkons auf den Innenraum beschränkt, sodass diese durch die
       Balkonbrüstung rückhaltig abgesichert ist. Schwere Blumentöpfe sollte man
       am besten auf den Boden stellen und auch darauf achten, dass Gießwasser
       nicht durch die Brüstung nach unten auf den Nachbarbalkon fließt.
       
       taz: Welche Rolle spielen [2][Wetterbedingungen wie starker Wind oder
       Sturm] in solchen Fällen?
       
       Werner: Bei einer amtlichen Sturmwarnung steigen Anforderungen an die
       Mieter*innen. Man muss dann genau prüfen, was auf dem Balkon ein
       Gefahrenpotenzial darstellt. Wer sehenden Auges einen schweren Kübel
       ungesichert bei Sturm auf der Kante stehen lässt, kann dafür haften, wenn
       es zu Schäden kommt.
       
       taz: Wie oft kommt jemand durch so etwas zu Schaden?
       
       Werner: Genaue Zahlen liegen mir nicht vor, aber Gott sei Dank sind
       Vorfälle wie der am Montag extrem selten. In dem Fall war es eine
       Verkettung unglücklicher Umstände, dass genau in dem Moment, in dem der
       Blumenkübel fiel, ein Passant unter dem Balkon entlangging. Aber es bleibt
       eine Tragödie.
       
       8 Apr 2026
       
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