# taz.de -- Keine Strafe für El Hotzo wegen Trump: Öffentlicher Frieden gerade noch gewahrt
> Wegen eines Kommentars über das Attentat auf Trump musste El Hotzo wieder
> vor Gericht erscheinen. Nach der Entscheidung hat er aber gut lachen.
(IMG) Bild: El Hotzo hat gewonnen
dpa | Es sei „absolut fantastisch“, wenn Faschisten sterben – so hat der
Satiriker El Hotzo im Juli 2024 das Attentat auf Donald Trump kommentiert,
bei dem eine Kugel den jetzigen US-Präsidenten am Ohr verletzte.
Wegen dieses hämischen Kommentars und einem weiteren Spruch auf der
Plattform X musste sich der 30-Jährige, der sich einen Internetclown nennt,
[1][nun schon zum zweiten Mal] vor Gericht verantworten – wegen der
Billigung von Straftaten.
Doch kann Sebastian Hotz, wie der Comedian richtig heißt, nun aufatmen: Das
Berliner Kammergericht verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, damit
bleibt der Freispruch des Amtsgerichts aus der ersten Instanz bestehen.
In der Nacht im Juli 2024 hatte Hotz die Schüsse auf Trump auch mit dem
„letzten Bus“ verglichen. Er kommentierte: „Leider knapp verpasst.“
Ergänzend schrieb er den besagten Spruch über sterbende Faschisten. Die
Beiträge löschte er kurz danach – auch, weil es ungewohnt viele und
emotionale Reaktionen gab. Dennoch brach ein Shitstorm in den Onlinemedien
los und es gab knapp 50 Strafanzeigen.
## Beachtliche Reichweite
Eine zentrale Frage war nun, ob Hotz mit seinen spitzen Sprüchen auch den
„öffentlichen Frieden“ gestört habe. Seine Reichweite, er hat auf X weit
mehr als 700.000 Follower, ist jedenfalls beachtlich.
Der Vorsitzende Richter Gregor Herb verwarf den Gedanken jedoch. Die
Kommentare seien nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die
allgemeine Rechtssicherheit zu erschüttern. Auch sei kein Übergang hin zu
Aggression oder ein Appell zum Rechtsbruch zu erkennen. Hotz wolle schon
„von Berufs wegen nicht ernst genommen werden“, meinte der Richter, daher
folge er der Verteidigung und stufe die Äußerungen als Satire ein.
Zuvor hatte sich auch Hotz in seinem Schlusswort verwundert darüber
geäußert, dass ausgerechnet er den öffentlichen Frieden gestört haben
solle. Er sehe sich als Internetclown, der viel Meinung und Empörung habe,
„aber sehr wenig Ahnung“. Satire dürfe auch unlustig und „saublöd“ sein,
sagte er. Dafür stehe er sehr gerne mit seinem Namen.
Auch seine Verteidigerin Carolin Lütcke pochte vor Gericht darauf, El
Hotzos Kommentare seien Witze, die nicht ernstzunehmen seien. „Ein Witz
bleibt ein Witz!“, sagte sie. Sie könne den „Verfolgungseifer“ der
Staatsanwaltschaft daher nicht verstehen. An das Gericht gewandt sagte sie,
die [2][Meinungs- und Satirefreiheit sei ein hohes, schützenswertes Gut.]
## Anklage erkennt „gewisse Hetze“
Zu einer anderen Bewertung kam dagegen Oberstaatsanwalt Frank Mohr. Satire
sei nicht immer straflos, sagte er. El Hotzos Äußerungen seien keine
gewöhnliche Kritik an Trump, sondern mit einer „gewissen Hetze“ verbunden
gewesen. Der Anklagevertreter zog auch einen Vergleich: Angenommen, der
Kommentar wäre aus der rechten Szene gekommen und das Opfer ein jüdischer
Politiker – dann hätte doch niemand Zweifel, dass der Straftatbestand
erfüllt sei.
Nach dem Urteil äußerte sich Hotz erleichtert, dass das Strafverfahren
abgeschlossen ist. Zugleich witzelte er, eine Verurteilung hätte natürlich
der Werbung für sein neues Buch besser gedient. Gefragt, ob seine Sprüche
über Trump „saublöd“ gewesen seien, sagte Hotz, dies sei tatsächlich kein
Gag, an den er sich länger erinnert hätte, wenn es nicht die Welle von
Aufmerksamkeit gegeben hätte.
Vor dem Prozess hatte Hotz gewarnt, sein Fall könne als gefährliches
Exempel dienen. Im Falle seiner Verurteilung müssten Satirikerinnen und
Satiriker „damit rechnen, dass jeder Witz und jeder Post juristische
Konsequenzen nach sich ziehen könnte, solange er von genügend Menschen
absichtlich missverstanden wird“, sagte der Comedian der Deutschen
Presse-Agentur. „Das ist eine Welt, in der ich ungern leben möchte.“
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte, dass der Fall neu
aufgerollt wurde. Es sei unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft das
erste Urteil des Amtsgerichts nicht akzeptieren könne, sagte Sprecher
Hendrik Zörner der dpa. „Da stellt sich schon die Frage, was Satirefreiheit
eigentlich wert ist. Oder sind die Staatsanwälte so humorfrei, dass sie die
Satire im Posting von El Hotzo bis heute nicht verstanden haben?“
Kurz vor dem Prozess hatte El Hotzo sogar noch mal nachgelegt. Er postete
auf X eine Zeichnung, die die Funktion eines Bolzenschussgeräts an einem
Rind zeigt. Dazu schrieb er: „morgen Trump-Tweet Revision“.
Und vergangene Woche nahm Hotz Trumps Manieren aufs Korn, weil sich der
US-Präsident erfreut über den Tod des früheren FBI-Direktors Robert Mueller
geäußert hatte, der von 2017 bis 2019 eine mögliche Einmischung Russlands
bei der US-Wahl 2016 zugunsten Trumps untersucht hatte.
Hotz schrieb: „gut, dass er nur US-Präsident ist, wenn er zB Comedy-Autor
wäre, müsste er für sowas vor Gericht“.
(Aktenzeichen 2 ORs 33/25)
27 Mar 2026
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