# taz.de -- Migrantenquote in Berliner Verwaltung: Justizsenatorin hält nichts von Gesetz
       
       > Felor Badenberg will das Partizipationsgesetz nicht mehr anwenden. Die
       > Opposition ist entsetzt, die Kollegin zeigt sich verwundert über den
       > Alleingang.
       
 (IMG) Bild: Hält eine „Quote“ in der Verwaltung für grundgesetzwidrig: Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU)
       
       Die Debatte ploppt jedes Mal auf, wenn eine bis dato benachteiligte
       Minderheit per Gesetz gefördert werden soll. So hieß es in den 1990er
       Jahren bei den ersten Frauenquoten, diese stellten eine Benachteiligung der
       Männer dar. Jetzt hat Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) das
       Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz angegriffen und im
       Tagesspiegel erklärt, die im Gesetz indirekt enthaltene „Migrantenquote“
       widerspreche dem Benachteiligungsverbot und der Bestenauslese des
       Grundgesetzes. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch
       gleiche Chancen für alle“, sagte Badenberg [1][laut der Zeitung].
       
       Grüne und Linke, unter deren Regentschaft mit der SPD das Gesetz 2021
       novelliert wurde, sind entsetzt. „Es ist ein Skandal, dass die
       Justizsenatorin geltendes Gesetz aushebelt“, erklärte die stellvertretende
       Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidatin der Linken, Elif Eralp, am
       Montag. Das Gesetz benachteilige niemanden, es besage lediglich, Menschen
       mit Migrationsgeschichte würden „bei gleicher Eignung vorrangig
       eingestellt“.
       
       Sebastian Walter, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion,
       ergänzte: „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht,
       entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine
       einzelne Senatorin.“
       
       Berlin [2][war 2011 das erste Bundesland], das sich – damals unter Rot-Rot
       – ein Partizipations- und Integrationsgesetz gab mit dem Ziel, Menschen mit
       Migrationsgeschichte mehr Teilhabe an gesellschaftlichen Institutionen und
       Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Auch in den Berliner Verwaltungen
       sollten mehr Migranten und deren Nachkommen eingestellt werden.
       
       Weil das Gesetz quasi folgenlos blieb, wurde es unter Rot-Rot-Grün
       geändert. Für Bewerbungsgespräche und Einstellungen in der Verwaltung gilt
       seitdem, dass Menschen mit Migrationsgeschichte entsprechend ihres Anteils
       an der Gesamtbevölkerung eingeladen und eingestellt werden sollen.
       Bedingung: Sie müssen die geforderte Qualifikation besitzen. Eine feste
       Quote [3][wurde nicht festgelegt] – auch mit dem Argument, der Anteil könne
       sich ja ändern. Derzeit haben etwa 40 Prozent der Berliner:innen eine
       Migrationsgeschichte.
       
       ## „Keine Quotenregelung“
       
       Wie der Tagesspiegel berichtet, hat Badenberg nun Bewerbungsverfahren der
       Generalstaatsanwaltschaft gestoppt. Die Behörde hatte offenbar zu 40
       Prozent Menschen mit Migrationsgeschichte eingeladen. Laut der Zeitung gab
       es dabei zwei Listen, eine für Bewerber mit Migrationshintergrund, eine für
       solche ohne. Von jeder Liste seien die Besten zum Gespräch gebeten worden.
       
       Sollte diese Beschreibung des Vorgehens zutreffen, wäre das tatsächlich
       angreifbar – und nicht vom Partizipationsgesetz und der im Grundgesetz
       vorgeschriebenen Bestenauslese gedeckt, erklärte ein Sprecher von
       Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Zwei Listen könnten in der
       Tat dazu führen, dass Menschen nicht eingeladen würden, obwohl sie die
       geforderten Qualifikationen erfüllen oder sogar besser erfüllen als andere,
       die eingeladen werden.
       
       Senatorin Kiziltepe sagte der taz: „Ich habe mich gefragt, warum sich die
       Justizsenatorin nicht bei mir gemeldet hat, wenn sie Fragen hat.
       Normalerweise klären wir solche Fragen im Senat.“ Die Bestenauslese bleibe
       auch mit dem Partizipationsgesetz bestehen. „Es gibt auch keine
       Quotenregelung, es geht um gleiche Chancen für alle.“
       
       Eine Anfrage der taz ließ die Justizverwaltung bis Redaktionsschluss
       unbeantwortet. Die von Badenberg kritisierte Generalstaatsanwaltschaft
       wollte sich nicht äußern und verwies auf die Justizverwaltung. Der Berliner
       Verfassungsgerichtshof, der von Hause aus für die Verfassungsmäßigkeit von
       Landesgesetzen zuständig ist, erklärte auf Anfrage: „Ein Verfahren
       betreffend das von Ihnen angesprochene Gesetz ist hier derzeit nicht
       anhängig.“
       
       16 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/vorteil-fur-migranten-bei-jobs-in-behorden-berlins-justizsenatorin-halt-praxis-bei-bewerberauswahl-fur-verfassungswidrig-15360244.html
 (DIR) [2] /Ein-Gesetz-und-seine-Vorbilder/!5129432
 (DIR) [3] /Mehr-Teilhabe-mit-Migrationshintergrund/!5752614
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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