# taz.de -- Migrantenquote in Berliner Verwaltung: Justizsenatorin hält nichts von Gesetz
> Felor Badenberg will das Partizipationsgesetz nicht mehr anwenden. Die
> Opposition ist entsetzt, die Kollegin zeigt sich verwundert über den
> Alleingang.
(IMG) Bild: Hält eine „Quote“ in der Verwaltung für grundgesetzwidrig: Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU)
Die Debatte ploppt jedes Mal auf, wenn eine bis dato benachteiligte
Minderheit per Gesetz gefördert werden soll. So hieß es in den 1990er
Jahren bei den ersten Frauenquoten, diese stellten eine Benachteiligung der
Männer dar. Jetzt hat Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) das
Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz angegriffen und im
Tagesspiegel erklärt, die im Gesetz indirekt enthaltene „Migrantenquote“
widerspreche dem Benachteiligungsverbot und der Bestenauslese des
Grundgesetzes. „Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch
gleiche Chancen für alle“, sagte Badenberg [1][laut der Zeitung].
Grüne und Linke, unter deren Regentschaft mit der SPD das Gesetz 2021
novelliert wurde, sind entsetzt. „Es ist ein Skandal, dass die
Justizsenatorin geltendes Gesetz aushebelt“, erklärte die stellvertretende
Fraktionsvorsitzende und Spitzenkandidatin der Linken, Elif Eralp, am
Montag. Das Gesetz benachteilige niemanden, es besage lediglich, Menschen
mit Migrationsgeschichte würden „bei gleicher Eignung vorrangig
eingestellt“.
Sebastian Walter, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion,
ergänzte: „Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht,
entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine
einzelne Senatorin.“
Berlin [2][war 2011 das erste Bundesland], das sich – damals unter Rot-Rot
– ein Partizipations- und Integrationsgesetz gab mit dem Ziel, Menschen mit
Migrationsgeschichte mehr Teilhabe an gesellschaftlichen Institutionen und
Entscheidungsprozessen zu ermöglichen. Auch in den Berliner Verwaltungen
sollten mehr Migranten und deren Nachkommen eingestellt werden.
Weil das Gesetz quasi folgenlos blieb, wurde es unter Rot-Rot-Grün
geändert. Für Bewerbungsgespräche und Einstellungen in der Verwaltung gilt
seitdem, dass Menschen mit Migrationsgeschichte entsprechend ihres Anteils
an der Gesamtbevölkerung eingeladen und eingestellt werden sollen.
Bedingung: Sie müssen die geforderte Qualifikation besitzen. Eine feste
Quote [3][wurde nicht festgelegt] – auch mit dem Argument, der Anteil könne
sich ja ändern. Derzeit haben etwa 40 Prozent der Berliner:innen eine
Migrationsgeschichte.
## „Keine Quotenregelung“
Wie der Tagesspiegel berichtet, hat Badenberg nun Bewerbungsverfahren der
Generalstaatsanwaltschaft gestoppt. Die Behörde hatte offenbar zu 40
Prozent Menschen mit Migrationsgeschichte eingeladen. Laut der Zeitung gab
es dabei zwei Listen, eine für Bewerber mit Migrationshintergrund, eine für
solche ohne. Von jeder Liste seien die Besten zum Gespräch gebeten worden.
Sollte diese Beschreibung des Vorgehens zutreffen, wäre das tatsächlich
angreifbar – und nicht vom Partizipationsgesetz und der im Grundgesetz
vorgeschriebenen Bestenauslese gedeckt, erklärte ein Sprecher von
Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Zwei Listen könnten in der
Tat dazu führen, dass Menschen nicht eingeladen würden, obwohl sie die
geforderten Qualifikationen erfüllen oder sogar besser erfüllen als andere,
die eingeladen werden.
Senatorin Kiziltepe sagte der taz: „Ich habe mich gefragt, warum sich die
Justizsenatorin nicht bei mir gemeldet hat, wenn sie Fragen hat.
Normalerweise klären wir solche Fragen im Senat.“ Die Bestenauslese bleibe
auch mit dem Partizipationsgesetz bestehen. „Es gibt auch keine
Quotenregelung, es geht um gleiche Chancen für alle.“
Eine Anfrage der taz ließ die Justizverwaltung bis Redaktionsschluss
unbeantwortet. Die von Badenberg kritisierte Generalstaatsanwaltschaft
wollte sich nicht äußern und verwies auf die Justizverwaltung. Der Berliner
Verfassungsgerichtshof, der von Hause aus für die Verfassungsmäßigkeit von
Landesgesetzen zuständig ist, erklärte auf Anfrage: „Ein Verfahren
betreffend das von Ihnen angesprochene Gesetz ist hier derzeit nicht
anhängig.“
16 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/vorteil-fur-migranten-bei-jobs-in-behorden-berlins-justizsenatorin-halt-praxis-bei-bewerberauswahl-fur-verfassungswidrig-15360244.html
(DIR) [2] /Ein-Gesetz-und-seine-Vorbilder/!5129432
(DIR) [3] /Mehr-Teilhabe-mit-Migrationshintergrund/!5752614
## AUTOREN
(DIR) Susanne Memarnia
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