# taz.de -- BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden: Anspruch auf umfassende Auskunft
> Eine Frau erlitt nach einer Impfung einen Gehörverlust. Nun muss der
> Impfstoffhersteller AstraZeneca ihr alles über Schäden der Impfung
> mitteilen.
(IMG) Bild: Hier hätte ein sachbezogenes Bild stehen sollen. Leider wird die taz anlässlich des Frauen*-Generalstreiks bestreikt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Lage möglicher Impfopfer stark
verbessert. Wenn es „plausibel“ ist, dass Schäden auf einer Impfung
beruhen, haben die Betroffenen nun einen umfassenden Auskunftsanspruch. So
können sie wichtige Informationen für eine Schadenersatzklage erlangen.
Klägerin war die ehemalige Zahnärztin Pia Aksoy aus Mainz. Sie ließ sich am
5. März 2021 als eine der ersten mit dem Corona-Impfstoff Vaxzevria des
britischen Herstellers AstraZeneca impfen. Drei Tage nach der Impfung
verlor sie jedoch ihr Gehör am rechten Ohr – dauerhaft. Sie verlangt
deshalb von AstraZeneca mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Vorinstanzen – das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz
– hatten ihre Klage abgelehnt. Doch am BGH erzielte sie nun einen wichtigen
Teilerfolg. „Das ist ein bahnbrechendes Urteil“, sagte ihr Anwalt Volker
Loeschner. Der BGH billigte Aksoy einen Auskunftsanspruch gegenüber
AstraZeneca zu, der ihr auch den Weg zum Schmerzensgeld öffnen kann.
Der BGH korrigierte das OLG Koblenz in einem zentralen Punkt. Anspruch auf
Auskunft haben mögliche Impfopfer schon dann, wenn die Ursächlichkeit der
Impfung „plausibel“ ist, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters.
Plausibilität erfordere Indizien, dass die Impfung für den Schaden kausal
war. Sie kann sogar schon vorliegen, „wenn mehr gegen als für das
Arzneimittel als Schadensursache spricht“, so der BGH-Richter. Das OLG
Koblenz hatte noch eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für die
Kausalität gefordert und deshalb die Klage Aksoys abgelehnt.
## Rund 5.000 ähnliche Fälle an Gerichten anhängig
Ob ein Auskunftsanspruch besteht, muss nun wieder das OLG Koblenz
entscheiden. Angesichts des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Impfung
und Gehörverlust, ist die Annahme eines möglichen Zusammenhangs aber wohl
nur noch Formsache.
AstraZeneca muss der Klägerin dann alles über Schäden, Nebenwirkungen,
Wechselwirkungen und entsprechende Verdachtsfälle bei Vaxzevria mitteilen,
also alles, was erforderlich ist, um die positive und negative Wirkung des
Impfstoffs zu bewerten. Umfassend ist der Anspruch, weil es nicht nur um
Aksoys konkretes Leiden, den Hörsturz, geht, sondern auch alle anderen
Schäden, insbesondere Thrombosen an Hirnvenen, Bauchvenen und Darmvenen.
Mit den erhaltenen Informationen will Anwalt Loeschner dann Sachverständige
beauftragen, die prüfen, ob Vaxzevria unter dem Strich eher gefährlich oder
eher nützlich ist. Wenn das Risiko-Nutzen-Verhältnis ungünstig ist, ist die
Chance auf Schadenersatz groß. In diesem Fall gilt laut Arzneimittelgesetz
nämlich eine Beweislastumkehr. Dann wird vermutet, dass die Impfung für den
Schaden verantwortlich war.
Die Prüfung ist allerdings sehr aufwendig, weil die Frage nach dem
Risiko-Nutzen-Verhältnis von Vaxzevria aus der Sicht der gesamten
Gesellschaft beantwortet werden muss. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die neue
Verhandlung am OLG Koblenz. Es können also auch noch neueste Informationen
verarbeitet werden. Vermutlich wird Loeschner mehrere Sachverständige
beauftragen. Pia Aksoy ist rechtsschutzversichert.
Vermutlich hat jedoch der zweite Klage-Ansatz von Anwalt Loeschner, den er
parallel verfolgen wird, bessere Erfolgschancen. So gilt die
Beweislastumkehr auch, wenn der Impfstoff falsch gekennzeichnet war,
insbesondere wenn AstraZeneca nicht auf die damals bekannten Nebenwirkungen
hinwies. Nach Darstellung von Loeschner wusste AstraZeneca schon im Februar
2021 von [1][den Thromboserisiken], die aber zum Zeitpunkt von Aksoys
Impfung noch nicht auf der Packung erwähnt wurden.
Anwalt Loeschner geht davon aus, dass bundesweit rund 5.000 Klagen wegen
[2][möglicher Corona-Impfschäden] bei den deutschen Gerichten anhängig
waren. In vielen Fällen kann der nun erstrittene Auskunftsanspruch neue
Dynamik erzeugen, teilweise ist er aber auch verjährt, weil Anwälte nur auf
Schadenersatz und nicht auf Auskunft geklagt haben.
In Deutschland wurden rund 63,5 Millionen Menschen vollständig gegen Covid
geimpft. Das sind rund 76,5 Prozent der Bevölkerung. Von den über 200
Millionen verabreichten Corona-Impfdosen in Deutschland entfallen auf
AstraZeneca nur 14,4 Millionen Dosen, während von Biontech rund 165
Millionen stammten.
(Az: VI ZR 335/24)
9 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Schaeden-nach-der-Corona-Impfung/!5950000
(DIR) [2] /Folgen-der-Corona-Impfung/!5920335
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Coronavirus
(DIR) Impfung
(DIR) Impfstoff
(DIR) Bundesgerichtshof
(DIR) Schwerpunkt Coronavirus
(DIR) Schwerpunkt Coronavirus
(DIR) Schwerpunkt Coronavirus
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Umstrittener Impfstoff-Deal: Gericht weist „Pfizergate“-Klage gegen von der Leyen ab
Ein Belgier hatte die EU-Kommissionschefin wegen Korruption beim Einkauf
von Covid-Impfstoff verklagt – erfolglos. Es laufen aber noch weitere
Klagen.
(DIR) Schäden nach der Corona-Impfung: Gericht prüft Haftung
Eine junge Frau klagte zunächst erfolglos gegen den Hersteller eines
Covid-19-Impfstoffs. In zweiter Instanz will ein Gericht die Hinweise nun
prüfen.
(DIR) Folgen der Corona-Impfung: Piks mit schwerwiegender Wirkung
Wie viele Menschen leiden unter Corona-Impfschäden? Unklar. Der
Gesundheitsminister verspricht Betroffenen Hilfe. An der mangelt es
bislang.