# taz.de -- Erfolg für Bewohner der Rigaer 94: Razzia war illegal
       
       > Zwei Bewohner haben sich im Nachgang erfolgreich gegen eine
       > Hausdurchsuchung gewehrt. Der Eigentümer kommt mit seinen
       > Räumungsabsichten nicht weiter.
       
 (IMG) Bild: Proteste und Prozesse ohne Ende: Demo nach Hausdurchsuchung in der Rigaer 94 im August 2025
       
       Die Berliner Polizei hat bei ihrer letzten großen [1][Razzia im
       linksradikalen Hausprojekt Rigaer 94 Ende August vergangenen Jahres] zwei
       Wohnungen widerrechtlich durchsucht. Zu dieser Einschätzung kam nun das
       Berliner Kammergericht und gab damit den Klagen von zwei Bewohner:innen
       recht. Die zuvor vom Amtsgericht Tiergarten ergangenen
       Durchsuchungsbeschlüsse hätten die Wohnungsinhaber:innen „in ihren
       Rechten verletzt“, wie es in den beiden der taz vorliegenden Beschüssen
       heißt.
       
       Mit einem Großaufgebot von 700 Beamten, davon 200 im Haus, waren im Sommer
       insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse durchgesetzt worden. Hintergrund der
       Razzia waren Räumungsklagen des Eigentümers, der Informationen darüber
       forderte, wer in den Wohnungen des teilbesetzten Hauses lebe, wen er also
       verklagen könne. Auf Bitte der Eigentümeranwälte hatte die Polizei die
       Durchsuchungen beantragt und vom Gericht auch genehmigt bekommen. Die
       Polizei hatte schließlich alle Wohnungen betreten und die Personalien von
       insgesamt 15 Personen aufgenommen.
       
       Wie das Kammergericht feststellte, sind die Kläger:innen Inhaber von
       Mietverträgen und dem Eigentümer entsprechend bekannt. Dass die Wohnungen
       auch von anderen Personen genutzt wurden, hätten die Mieter:innen
       mitgeteilt. Für Informationen, ob dies weiterhin der Fall ist oder sich
       möglicherweise weitere Personen in den Wohnungen aufhalten, könne sich der
       Eigentümer auf seine „vertraglichen Informationsansprüche“ stützen und bei
       Nichterfüllen rechtliche Schritte einleiten.
       
       Anders als bei besetzten Wohnungen im Haus sei es also möglich gewesen,
       „den Zivilrechtsweg zu beschreiten“. Eine Zuständigkeit der Polizei mit dem
       Recht, die Wohnungen zu durchsuchen, habe nicht vorgelegen. Dies ist nach
       dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur bei einer „Gefahr für
       Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem
       Wert“ möglich.
       
       ## Unverletzlichkeit der Wohnung
       
       Lukas Theune, Anwalt der beiden Kläger:innen, sagte der taz, das
       Kammergericht habe „klargestellt, dass die Berliner Polizei nicht dafür da
       ist, willfähriger Helfer von ominösen Eigentümern zu sein und für diese zu
       ermitteln“. Stattdessen habe es die Rechte von Bürger:innen gestärkt und
       betont, „dass der Grundrechtsschutz der Unverletzlichkeit der Wohnung
       schwer wiegt und das Vorgehen der Polizei diese Grundsätze verletzt hat“.
       
       Die britische Eigentümerfirma Lafone Investments Limited war im Herbst vor
       dem Berliner Landgericht mit zwölf Räumungsklagen gegen vor allem ehemalige
       Bewohner:innen im Besitz von Mietverträgen [2][gescheitert]. Auch eine
       Klage gegen die Kneipe Kadterschmiede [3][war nicht erfolgreich]. In beiden
       Verfahren wurde die Prozessfähigkeit der Briefkastenfirma nicht anerkannt,
       weil eine Geschäftsfähigkeit in England nicht nachweisbar ist. Noch
       laufende Berufungsverfahren in den Prozessen um die Wohnungen werden laut
       Theune wohl noch im März abgewiesen werden. Im Fall der Kadterschmiede ist
       noch eine Berufung am Kammergericht anhängig.
       
       Im Zuge dieser jüngsten Prozesse hatten sich sechs ehemalige Mietparteien
       mit dem Eigentümer auf die Auflösung ihrer Mietverträge geeinigt,
       einerseits wohl aus Sorge um etwaige finanzielle Risiken, andererseits aber
       auch aufgrund politischer Verwerfungen mit der aktuellen Bewohnerschaft um
       die Nahostfrage. Die Rigaer 94 hatte sich zuletzt kompromisslos auf die
       Seite des palästinensischen „Widerstands“ gestellt.
       
       Laut der Rigaer 94 kamen diese Einigungen „einem Räumungstitel gleich“, die
       ehemaligen Mieter:innen hätten sich dafür entschieden, „das Haus zu
       verraten, das sie einst besetzt und für das sie gekämpft hatten“. Doch eine
       Räumung der nunmehr besetzten Wohnungen ist derweil nicht in Sicht. Ohne
       Anerkennung ihrer Prozessfähigkeit kann die Lafone diese gerichtlich nicht
       durchsetzen.
       
       24 Feb 2026
       
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 (DIR) Erik Peter
       
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