# taz.de -- Erfolg für Bewohner der Rigaer 94: Razzia war illegal
> Zwei Bewohner haben sich im Nachgang erfolgreich gegen eine
> Hausdurchsuchung gewehrt. Der Eigentümer kommt mit seinen
> Räumungsabsichten nicht weiter.
(IMG) Bild: Proteste und Prozesse ohne Ende: Demo nach Hausdurchsuchung in der Rigaer 94 im August 2025
Die Berliner Polizei hat bei ihrer letzten großen [1][Razzia im
linksradikalen Hausprojekt Rigaer 94 Ende August vergangenen Jahres] zwei
Wohnungen widerrechtlich durchsucht. Zu dieser Einschätzung kam nun das
Berliner Kammergericht und gab damit den Klagen von zwei Bewohner:innen
recht. Die zuvor vom Amtsgericht Tiergarten ergangenen
Durchsuchungsbeschlüsse hätten die Wohnungsinhaber:innen „in ihren
Rechten verletzt“, wie es in den beiden der taz vorliegenden Beschüssen
heißt.
Mit einem Großaufgebot von 700 Beamten, davon 200 im Haus, waren im Sommer
insgesamt 13 Durchsuchungsbeschlüsse durchgesetzt worden. Hintergrund der
Razzia waren Räumungsklagen des Eigentümers, der Informationen darüber
forderte, wer in den Wohnungen des teilbesetzten Hauses lebe, wen er also
verklagen könne. Auf Bitte der Eigentümeranwälte hatte die Polizei die
Durchsuchungen beantragt und vom Gericht auch genehmigt bekommen. Die
Polizei hatte schließlich alle Wohnungen betreten und die Personalien von
insgesamt 15 Personen aufgenommen.
Wie das Kammergericht feststellte, sind die Kläger:innen Inhaber von
Mietverträgen und dem Eigentümer entsprechend bekannt. Dass die Wohnungen
auch von anderen Personen genutzt wurden, hätten die Mieter:innen
mitgeteilt. Für Informationen, ob dies weiterhin der Fall ist oder sich
möglicherweise weitere Personen in den Wohnungen aufhalten, könne sich der
Eigentümer auf seine „vertraglichen Informationsansprüche“ stützen und bei
Nichterfüllen rechtliche Schritte einleiten.
Anders als bei besetzten Wohnungen im Haus sei es also möglich gewesen,
„den Zivilrechtsweg zu beschreiten“. Eine Zuständigkeit der Polizei mit dem
Recht, die Wohnungen zu durchsuchen, habe nicht vorgelegen. Dies ist nach
dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz nur bei einer „Gefahr für
Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem
Wert“ möglich.
## Unverletzlichkeit der Wohnung
Lukas Theune, Anwalt der beiden Kläger:innen, sagte der taz, das
Kammergericht habe „klargestellt, dass die Berliner Polizei nicht dafür da
ist, willfähriger Helfer von ominösen Eigentümern zu sein und für diese zu
ermitteln“. Stattdessen habe es die Rechte von Bürger:innen gestärkt und
betont, „dass der Grundrechtsschutz der Unverletzlichkeit der Wohnung
schwer wiegt und das Vorgehen der Polizei diese Grundsätze verletzt hat“.
Die britische Eigentümerfirma Lafone Investments Limited war im Herbst vor
dem Berliner Landgericht mit zwölf Räumungsklagen gegen vor allem ehemalige
Bewohner:innen im Besitz von Mietverträgen [2][gescheitert]. Auch eine
Klage gegen die Kneipe Kadterschmiede [3][war nicht erfolgreich]. In beiden
Verfahren wurde die Prozessfähigkeit der Briefkastenfirma nicht anerkannt,
weil eine Geschäftsfähigkeit in England nicht nachweisbar ist. Noch
laufende Berufungsverfahren in den Prozessen um die Wohnungen werden laut
Theune wohl noch im März abgewiesen werden. Im Fall der Kadterschmiede ist
noch eine Berufung am Kammergericht anhängig.
Im Zuge dieser jüngsten Prozesse hatten sich sechs ehemalige Mietparteien
mit dem Eigentümer auf die Auflösung ihrer Mietverträge geeinigt,
einerseits wohl aus Sorge um etwaige finanzielle Risiken, andererseits aber
auch aufgrund politischer Verwerfungen mit der aktuellen Bewohnerschaft um
die Nahostfrage. Die Rigaer 94 hatte sich zuletzt kompromisslos auf die
Seite des palästinensischen „Widerstands“ gestellt.
Laut der Rigaer 94 kamen diese Einigungen „einem Räumungstitel gleich“, die
ehemaligen Mieter:innen hätten sich dafür entschieden, „das Haus zu
verraten, das sie einst besetzt und für das sie gekämpft hatten“. Doch eine
Räumung der nunmehr besetzten Wohnungen ist derweil nicht in Sicht. Ohne
Anerkennung ihrer Prozessfähigkeit kann die Lafone diese gerichtlich nicht
durchsetzen.
24 Feb 2026
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## AUTOREN
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