# taz.de -- Opferfonds in Hessen gibt kaum Geld aus: Viel Geld, wenig Hilfe für Betroffene
       
       > Eigentlich sollte der Hessische Opferfonds Betroffenen von Gewalt
       > unkompliziert helfen. Jetzt fließt viel Geld einfach wieder in den
       > Haushalt zurück.
       
 (IMG) Bild: Gegen die Behäbigkeit der Justiz war der Opferfonds gedacht, nur abgerufen wird er wenig
       
       Der Hessische Opferfonds verwendet nur einen kleinen Teil der Hilfsgelder,
       die für von Gewalt betroffene Menschen vorgesehen sind. Im vergangenen
       Berichtsjahr wurden lediglich 20.000 Euro aus dem Budget von 2 Millionen
       Euro ausgegeben. Ein Sprecher des hessischen Landtags erklärte auf Anfrage,
       dass die nicht ausgeschöpften Mittel im allgemeinen Haushalt aufgehen. Die
       Frankfurter Rundschau hatte zuerst darüber berichtet.
       
       Der Opferfonds wurde 2021 als Reaktion auf mehrere schwere Gewalttaten in
       kurzer Zeit eingerichtet: [1][den rechtsterroristischen Anschlag in Hanau,]
       den [2][Mord an Walter Lübcke] sowie die [3][Amokfahrt in Volkmarsen]. Ziel
       war es, Opfer von Terroranschlägen und schweren Gewalttaten in Hessen
       schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Vorgesehen sind einmalige
       Leistungen von mindestens 5.000 Euro, in der Regel 10.000 Euro, bei
       langfristigen oder dauerhaften schweren Gesundheitsschäden bis zu 30.000
       Euro.
       
       Dass der Großteil der Mittel unangetastet bleibt, sorgt für Kritik. „Es ist
       grundsätzlich zu begrüßen, dass es in Hessen einen Opferfonds gibt. Für uns
       ist aber dennoch eine Frage: Weshalb wird der Ermessenspielraum, den der
       Hessische Opferfonds hat, nicht ausgenutzt und nur ein so geringer
       Prozentsatz der zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt?“, fragte
       Christiane Löffler von der Opfer- und Betroffenenberatungsstelle „Response“
       in Hessen. „Wir kennen aus eigener Beratungserfahrung Ablehnungen, die uns
       aus fachlicher Perspektive und auch mit Blick auf die Richtlinien nicht
       nachvollziehbar und widersprüchlich erscheinen.“
       
       Ein zentrales Kriterium für eine Entschädigung ist laut Richtlinie die
       „landesweite Bedeutung“ einer Tat. Doch was darunter konkret zu verstehen
       ist, bleibt aus Sicht der Beratungsstelle unklar. Öffentlich und
       transparent sei nicht, „wie klar dieses Kriterium durch den Hessischen
       Opferfonds tatsächlich definiert und angewendet wird“, so Löffler. Auf die
       Frage, ab wann eine solche Bedeutung vorliegt, antwortete der
       Landtagssprecher lediglich: „Jeder Fall wird individuell betrachtet.“
       
       ## Opferfonds entscheidet hinter verschlossenen Türen
       
       Auch B. Efe aus Kassel schilderte im vergangenen Jahr der taz, sein Fall
       sei laut Ablehnungsbescheid nicht von „landesweiter Bedeutung“. Der aus der
       Türkei stammende Taxifahrer wurde 2020 in der hessischen Stadt Kassel von
       einem Fahrgast in seinem Auto mit einem Messer schwer verletzt. Der Täter,
       der bis heute nicht gefasst ist, soll ihn dabei rassistisch beleidigt
       haben. Seit der Tat ist Efe arbeitsunfähig und verlässt aus Angst kaum noch
       seine Wohnung.
       
       „Betroffenen wird durch solche Ablehnungen das Signal gesendet, dass ihnen
       nicht geglaubt wird, und das ist ein Problem“, so Löffler. Wie
       zeitverzögert manchmal rechte Gewalt mitunter als solche anerkannt
       wird[4][, zeigt auch der Mord an Halit Yozgat in Kassel am 6. April 2006] –
       der neunte Mord der rechtsextremen Terrorgruppe NSU. Erst im November 2011
       wurde öffentlich bekannt, dass es sich dabei um eine rassistische Tat
       handelte.
       
       Zugleich sieht die Beratungsstelle die Gefahr von Ungleichbehandlungen: „Es
       gibt bei uns Beratungen, wo aus unserer Sicht die Schwere der Tat und die
       Folgen vergleichbar sind, aber unterschiedliche Entscheidungen durch den
       Hessischen Opferfonds getroffen wurden.“ Das sei dann für Betroffene und
       auch für die Beratungsstelle nicht nachvollziehbar und könne zu
       Opferkonkurrenz führen.
       
       Dabei stellt sich die Frage, ob Opferfonds nur eine rein symbolische
       Bedeutung haben. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht, und die
       Entscheidungen sind juristisch nicht anfechtbar. Das Gremium tagt nicht
       öffentlich, auch Protokolle werden nicht veröffentlicht. Lediglich ein
       jährlicher Bericht des Beiratsvorsitzenden ist öffentlich zugänglich.
       Ursprünglich war geplant, dass der Hessische Opferfonds an die Stelle des
       beziehungsweise der unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten angebunden
       werden, dies ist jedoch bisher nicht geschehen.
       
       Die Amadeu Antonio Stiftung zählt in Hessen mindestens 20 Todesopfer
       rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung 1990, sowie zwei weitere
       Verdachtsfälle.
       
       19 Feb 2026
       
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 (DIR) [1] /6-Jahrestag-des-Hanau-Anschlags-Mein-Sohn-ist-tot---und-es-wird-nicht-aufgeklaert/!6155672
 (DIR) [2] /Toedlicher-Schuss-auf-Walter-Luebcke/!5600568
 (DIR) [3] https://www.hessenschau.de/panorama/urteil-nach-amokfahrt-von-volkmarsen-teilweise-aufgehoben-v1,prozess-sicherungsverwahrung-volkmarsen-100.html
 (DIR) [4] /Eltern-von-Mordopfer-im-NSU-Prozess/!5468550
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Yağmur Ekim Çay
       
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