# taz.de -- Ganztagsbetreuung in Schleswig-Holstein: Bürokratie statt Begleitung
> Unterschiedliche Zuständigkeiten sorgen für doppelten Papierkram für
> Kinder mit Behinderungen. Verbände kritisieren, dass das die Inklusion
> ausbremst.
(IMG) Bild: Hindernislauf für Eltern: Inklusion in der Schule
Die Ganztagsschule soll, wie eine bekannte Süßigkeit, gleich mehrere
Wünsche auf einmal erfüllen: [1][Neben Deutsch und Mathe gibt es Stunden
für Spiel und Sport], in denen die Kinder außer Köpfchen und Muskeln ihre
sozialen Fähigkeiten trainieren können.
Bloß ärgerlich, dass bei Hilfen für Kinder mit Behinderungen
unterschiedliche Paragrafen für Lernen und soziale Teilhabe gelten. Für die
Eltern bringt das doppelten Papierkram – oder sie melden ihre Kinder gar
nicht erst an. Mit einer [2][neuen Richtlinie habe das
schleswig-holsteinische Sozialministerium die Lage eher verschärft als
verbessert], kritisieren Behindertenbeauftragte und Wohlfahrtsverbände.
„Für Klein-Michi mit seiner Autismus-Diagnose kann die Regelung bedeuten,
dass er im Unterricht Hilfe bekommt, dann eine Stunde allein herumsitzt,
bevor seine Schulbegleitung zur Hausaufgabenbetreuung wieder dabei ist, und
nach Hause geht, während die anderen Fußball spielen“, schildert Michael
Saitner, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in
Schleswig-Holstein, ein Beispiel. „Inklusiv oder vom Kind aus gedacht ist
das nicht.“
Der Unterschied zwischen „Bildung“ und „sozialer Teilhabe“ ist für Eltern
von Kindern mit Behinderung nicht neu: Angebote der Ferienbetreuung etwa
werden meist nicht als „Bildung“ definiert. Damit würden „Kinder mit
Behinderungen systematisch benachteiligt, Familien belastet und Inklusion
faktisch ausgebremst“, schreibt die Landesbehindertenbeauftragte Michaela
Pries (CDU) in einer Stellungnahme.
## Geld aus unterschiedlichen Töpfen
Wenn ab Sommer das [3][Recht auf Ganztagsbetreuung in der Schule] greift,
wird die Frage noch dringlicher. Aus Sicht der Verwaltung ist sie wichtig,
weil das Geld für die Betreuung aus unterschiedlichen Töpfen kommt.
Entsprechend heißt die Hilfe unterschiedlich: [4][für den Unterricht gibt
es eine „Schulbegleitung“, für die übrigen Stunden eine „Assistenz“].
Zur Assistenz müssen Eltern mit höherem Einkommen zuzahlen, zur
Schulbegleitung hingegen nicht. Beantragt würden beide Maßnahmen „in der
Regel“ beim örtlichen Amt für die Eingliederungshilfe, teilt das
Sozialministerium mit. Damit ist immerhin gewährleistet, dass sich ein und
dieselbe Person, mal als „Begleitung“, mal als „Assistenz“, um das Kind
kümmert. Allerdings können nach Art der Behinderung noch andere Zuständige
ins Spiel kommen.
„Uns ist bewusst, dass sehr viele Professionen und Rechtsgrundlagen
zusammenkommen“, so eine Sprecherin der Sozialministerin Aminata Touré
(Grüne). Gemeinsam mit dem CDU-geführten Bildungsministerium sei man dabei,
„anstelle von vielen Einzelfallhilfen und Antragsverfahren zu einer
systemischen Unterstützung an Schulen zu kommen“. Die Unterscheidung
zwischen Bildung und Teilhabe sei aber durch ein Bundesgesetz vorgegeben.
„Formaljuristisch ist die Trennung absolut korrekt“, sagt Michael Saitner
vom Paritätischen. Er hätte sich dennoch gewünscht, dass das Land einen Weg
findet, der für Eltern und Kinder einfacher ist. „Wenn man Inklusion will,
dann fragt man sich schon, ob diese Lösung so stehenbleiben muss.“
Aus Sicht der Behindertenbeauftragten eher nicht: Michaela Pries sei in der
Frage „im Kontakt mit der Landesregierung“, und sie erwarte eine „Einigung
der unterschiedlichen Rechtspositionen zugunsten einer inklusiven Lösung“,
teilt ihr Stellvertreter mit.
Das Sozialministerium hat die Kritik vernommen und teilt sie sogar. Die
doppelten Anträge passten „in der Tat nicht zu dem Ziel eines
gleichberechtigten Zugangs zu den Angeboten des Ganztags“, sagt die
Sprecherin. Sie betont dennoch, dass jedes Kind, das Unterstützung brauche,
sie auch erhalte.
Keinesfalls gehe es dem Land darum, Eltern zu entmutigen oder Geld zu
sparen. Das Ministerium strebe eine Gesetzesreform auf Bundesebene an, das
„schauen wir uns aktuell genauer an“, sagt die Sprecherin.
Sie weist darauf hin, dass idealerweise der Ganztagsunterricht so gut
ausgestattet sein solle, dass alle Kinder gemeinsam betreut und gefördert
werden könnten. Für Kinder mit anerkanntem Förderschwerpunkt sei bereits
mehr Geld für Personal- und Sachkosten eingerechnet – die Begleitung von
Schüler:innen mit Unterstützungsbedarf sei damit bereits in der
Regelstruktur des Ganztags „gestärkt“. Aber wenn das für Klein-Michi nicht
reicht, müssen die Eltern wohl oder übel doppelte Anträge stellen.
26 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Ganztagsbetreuung/!t5038540
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(DIR) [3] /Rechtsanspruch-auf-Ganztagsbetreuung/!5942550
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## AUTOREN
(DIR) Esther Geisslinger
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