# taz.de -- AfD an Berliner Schulen: Kein Podium den Faschisten
       
       > Initiativen fordern, AfD-Vertreter*innen bei Podiumsdiskussionen an
       > Schulen nicht einzuladen. Die rechtliche Zulässigkeit wird derzeit
       > geprüft.
       
 (IMG) Bild: Kundgebung 2025: Schüler*innen demonstrieren gegen einen Auftritt von Beatrix von Storch (AfD) am Coppi-Gymnasium in Karlshorst
       
       Muss man einer Partei, deren Vertreter Feminismus als „Krebs“ diffamieren,
       abweichende sexuelle Orientierungen als „Gift“ bezeichnen und Menschen mit
       Migrationshintergrund „remigrieren“ wollen, eine Plattform an Schulen
       bereiten, um Wähler*innen zu rekrutieren? In Berlin wird diese Frage
       derzeit erneut kontrovers diskutiert.
       
       Im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl im September fordert ein
       zivilgesellschaftliches Bündnis den Berliner Senat auf, Schulkinder vor den
       verfassungsfeindlichen Positionen der AfD zu schützen und
       Vertreter*innen der Partei keinen Zugang zu Schulen zu gewähren.
       Initiiert wurde die [1][Petition „Kein Podium für die AfD an Berliner
       Schulen – Kinder schützen und stärken!“] von der Bildungsgewerkschaft GEW
       Berlin, Eltern- und Schülervertretungen sowie der Initiative Eltern gegen
       rechts.
       
       Als rechtliche Grundlage führen die Initiator*innen das Schulgesetz an.
       Dieses verpflichtet Schulen, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden,
       Schüler*innen vor Diskriminierungen zu schützen und die seelische und
       körperliche Unversehrtheit von Schüler*innen zu gewährleisten. Eine
       Teilnahme von AfD-Mitgliedern an Podiumsdiskussionen könne diese
       Schutzpflicht unterlaufen, argumentieren sie.
       
       Die AfD hingegen skandalisiert Ausladungen regelmäßig und sieht darin
       Verstöße gegen das Neutralitätsgebot. Schulen seien verpflichtet,
       Vertreter*innen aller im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen,
       heißt es seitens der Partei. Dabei beruft sie sich auf den Beutelsbacher
       Konsens, der für politische Bildung die Prinzipien des
       Indoktrinationsverbots, der Schülerorientierung und der Kontroversität
       verlangt. Die GEW widerspricht dieser Auslegung: Der Konsens verlange
       nicht, dass Vertreter aller Parteien eingeladen werden müssen – es sei
       lediglich darauf zu achten, dass Themen „ausgewogen“ diskutiert werden.
       
       Auf taz-Anfrage teilte die Bildungsverwaltung am Mittwoch mit: „Schulen
       müssen nicht alle im Parlament vertretenen Parteien zu derselben
       Veranstaltung einladen, dürfen jedoch keine parlamentarisch vertretene
       Partei pauschal ausschließen.“ Zugleich hätten einzelne politische Akteure
       keinen Anspruch auf eine Einladung; die Entscheidung liege bei der
       Schulleitung beziehungsweise der unterrichtenden Lehrkraft. Die rechtliche
       Zulässigkeit eines Verbots von AfD-Vertreter*innen an Schulen werde derzeit
       geprüft.
       
       ## Die AfD muss nicht eingeladen werden
       
       Für den Rechtsanwalt Lukas Theune ist die Sache klar: „Der Beutelsbacher
       Konsens verpflichtet Schulen nicht, Faschisten eine Bühne zu bieten.“ Wenn
       AfD-Mitglieder mit gesichert rechtsextremen Positionen an Schulen
       auftreten, sei zu befürchten, dass der staatliche Schutzauftrag nicht
       gewährleistet werden könne – insbesondere gegenüber queeren und nicht
       weißen Schüler*innen sowie jenen mit Behinderung.
       
       Theune bewertet die Forderung der Petition daher als „berechtigt und
       richtig“. Zugleich weist er darauf hin, dass unklar ist, ob die
       Bildungsverwaltung ein allgemeines Verbot verordnen könne, ohne die
       Autonomie der Schulen zu stark einzuschränken. Er empfiehlt daher: „Die
       Schulen sollten selbst entscheiden dürfen.“ Die Bildungsverwaltung könne
       jedoch ein Informationsschreiben herausgeben, in dem darauf hingewiesen
       wird, dass der Schutzauftrag der Schüler*innen Vorrang hat.
       
       Ein solches hatte die Bildungsverwaltung etwa anlässlich des Terrorangriffs
       auf Israel im Oktober 2023 herausgegeben. Darin verwies sie darauf, dass
       das Tragen einer Kufiya oder Aufkleber mit Aufschriften wie „Free
       Palestine“ den Schulfrieden gefährden könnten. Das niedersächsische
       Kultusministerium veröffentlichte im Mai 2024 ein Informationsschreiben an
       die Schulen in Reaktion auf das AfD-Hetzportal „neutrale-lehrer.de“. Darin
       betonten sie, dass der Beutelsbacher Konsens nicht bedeutet, dass Schulen
       verpflichtet seien, die AfD einzuladen. Im AfD-Portal war niedersächsischen
       Schulen unterstellt worden, den Konsens nicht einzuhalten.
       
       „Ein Informationsschreiben kann ein richtiger Schritt sein“, sagt eine
       Sprecherin der Initiative Eltern gegen Rechts zur taz, „aber nur, wenn es
       unmissverständlich klarstellt: Der Schutz der Schüler*innen steht über
       parteipolitischen Ansprüchen.“ Schulleitungen müssten rechtssicher
       entscheiden können, Vertreter*innen einer vom Verfassungsschutz als
       gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei nicht
       einzuladen. Alles andere würde Unsicherheit verschärfen, statt sie zu
       beenden.
       
       Werner Graf, Fraktionsvorsitzender der Grünen-Fraktion im Berliner
       Abgeordnetenhaus erklärt: „Rechtsextreme wie die AfD haben an Schulen
       nichts verloren.“ Das gefährde den Schulfrieden und die Sicherheit von
       Kindern und Jugendlichen. Politische Bildung bedeute nicht, jede Position
       gleichzustellen, sondern die Würde des Menschen und die Grundrechte klar zu
       verteidigen. „Deshalb ist es richtig, dass Schulen eigenständig entscheiden
       können, ob sie der AfD eine Bühne bieten.“
       
       18 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://weact.campact.de/petitions/kein-podium-fur-die-afd-an-berliner-schulen-kinder-schutzen-und-starken
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lilly Schröder
       
       ## TAGS
       
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