# taz.de -- AfD an Berliner Schulen: Kein Podium den Faschisten
> Initiativen fordern, AfD-Vertreter*innen bei Podiumsdiskussionen an
> Schulen nicht einzuladen. Die rechtliche Zulässigkeit wird derzeit
> geprüft.
(IMG) Bild: Kundgebung 2025: Schüler*innen demonstrieren gegen einen Auftritt von Beatrix von Storch (AfD) am Coppi-Gymnasium in Karlshorst
Muss man einer Partei, deren Vertreter Feminismus als „Krebs“ diffamieren,
abweichende sexuelle Orientierungen als „Gift“ bezeichnen und Menschen mit
Migrationshintergrund „remigrieren“ wollen, eine Plattform an Schulen
bereiten, um Wähler*innen zu rekrutieren? In Berlin wird diese Frage
derzeit erneut kontrovers diskutiert.
Im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl im September fordert ein
zivilgesellschaftliches Bündnis den Berliner Senat auf, Schulkinder vor den
verfassungsfeindlichen Positionen der AfD zu schützen und
Vertreter*innen der Partei keinen Zugang zu Schulen zu gewähren.
Initiiert wurde die [1][Petition „Kein Podium für die AfD an Berliner
Schulen – Kinder schützen und stärken!“] von der Bildungsgewerkschaft GEW
Berlin, Eltern- und Schülervertretungen sowie der Initiative Eltern gegen
rechts.
Als rechtliche Grundlage führen die Initiator*innen das Schulgesetz an.
Dieses verpflichtet Schulen, Kindeswohlgefährdungen abzuwenden,
Schüler*innen vor Diskriminierungen zu schützen und die seelische und
körperliche Unversehrtheit von Schüler*innen zu gewährleisten. Eine
Teilnahme von AfD-Mitgliedern an Podiumsdiskussionen könne diese
Schutzpflicht unterlaufen, argumentieren sie.
Die AfD hingegen skandalisiert Ausladungen regelmäßig und sieht darin
Verstöße gegen das Neutralitätsgebot. Schulen seien verpflichtet,
Vertreter*innen aller im Bundestag vertretenen Parteien einzuladen,
heißt es seitens der Partei. Dabei beruft sie sich auf den Beutelsbacher
Konsens, der für politische Bildung die Prinzipien des
Indoktrinationsverbots, der Schülerorientierung und der Kontroversität
verlangt. Die GEW widerspricht dieser Auslegung: Der Konsens verlange
nicht, dass Vertreter aller Parteien eingeladen werden müssen – es sei
lediglich darauf zu achten, dass Themen „ausgewogen“ diskutiert werden.
Auf taz-Anfrage teilte die Bildungsverwaltung am Mittwoch mit: „Schulen
müssen nicht alle im Parlament vertretenen Parteien zu derselben
Veranstaltung einladen, dürfen jedoch keine parlamentarisch vertretene
Partei pauschal ausschließen.“ Zugleich hätten einzelne politische Akteure
keinen Anspruch auf eine Einladung; die Entscheidung liege bei der
Schulleitung beziehungsweise der unterrichtenden Lehrkraft. Die rechtliche
Zulässigkeit eines Verbots von AfD-Vertreter*innen an Schulen werde derzeit
geprüft.
## Die AfD muss nicht eingeladen werden
Für den Rechtsanwalt Lukas Theune ist die Sache klar: „Der Beutelsbacher
Konsens verpflichtet Schulen nicht, Faschisten eine Bühne zu bieten.“ Wenn
AfD-Mitglieder mit gesichert rechtsextremen Positionen an Schulen
auftreten, sei zu befürchten, dass der staatliche Schutzauftrag nicht
gewährleistet werden könne – insbesondere gegenüber queeren und nicht
weißen Schüler*innen sowie jenen mit Behinderung.
Theune bewertet die Forderung der Petition daher als „berechtigt und
richtig“. Zugleich weist er darauf hin, dass unklar ist, ob die
Bildungsverwaltung ein allgemeines Verbot verordnen könne, ohne die
Autonomie der Schulen zu stark einzuschränken. Er empfiehlt daher: „Die
Schulen sollten selbst entscheiden dürfen.“ Die Bildungsverwaltung könne
jedoch ein Informationsschreiben herausgeben, in dem darauf hingewiesen
wird, dass der Schutzauftrag der Schüler*innen Vorrang hat.
Ein solches hatte die Bildungsverwaltung etwa anlässlich des Terrorangriffs
auf Israel im Oktober 2023 herausgegeben. Darin verwies sie darauf, dass
das Tragen einer Kufiya oder Aufkleber mit Aufschriften wie „Free
Palestine“ den Schulfrieden gefährden könnten. Das niedersächsische
Kultusministerium veröffentlichte im Mai 2024 ein Informationsschreiben an
die Schulen in Reaktion auf das AfD-Hetzportal „neutrale-lehrer.de“. Darin
betonten sie, dass der Beutelsbacher Konsens nicht bedeutet, dass Schulen
verpflichtet seien, die AfD einzuladen. Im AfD-Portal war niedersächsischen
Schulen unterstellt worden, den Konsens nicht einzuhalten.
„Ein Informationsschreiben kann ein richtiger Schritt sein“, sagt eine
Sprecherin der Initiative Eltern gegen Rechts zur taz, „aber nur, wenn es
unmissverständlich klarstellt: Der Schutz der Schüler*innen steht über
parteipolitischen Ansprüchen.“ Schulleitungen müssten rechtssicher
entscheiden können, Vertreter*innen einer vom Verfassungsschutz als
gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuften Partei nicht
einzuladen. Alles andere würde Unsicherheit verschärfen, statt sie zu
beenden.
Werner Graf, Fraktionsvorsitzender der Grünen-Fraktion im Berliner
Abgeordnetenhaus erklärt: „Rechtsextreme wie die AfD haben an Schulen
nichts verloren.“ Das gefährde den Schulfrieden und die Sicherheit von
Kindern und Jugendlichen. Politische Bildung bedeute nicht, jede Position
gleichzustellen, sondern die Würde des Menschen und die Grundrechte klar zu
verteidigen. „Deshalb ist es richtig, dass Schulen eigenständig entscheiden
können, ob sie der AfD eine Bühne bieten.“
18 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://weact.campact.de/petitions/kein-podium-fur-die-afd-an-berliner-schulen-kinder-schutzen-und-starken
## AUTOREN
(DIR) Lilly Schröder
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