# taz.de -- Wahlprüfung ist abgeschlossen: Keine Chance für BSW-Wahleinspruch
       
       > Das BSW wollte eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Der zuständige
       > Bundestags-Ausschuss sieht jedoch keine Wahlfehler.
       
 (IMG) Bild: Vergeblich: Übergabe des Wahleinspruchs durch die Co-Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali im April 2025
       
       Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird nächste Woche voraussichtlich
       die Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Ergebnis der
       Bundestagswahl ablehnen. Das geht aus dem 46-seitigen Entwurf für die
       Beschlussempfehlung hervor, den table.media jetzt veröffentlichte. Das BSW
       habe keinen Anspruch auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl.
       
       Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte das BSW 4,981 Prozent der
       Stimmen und scheiterte denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde. Letztlich
       fehlten nur 9529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Ein
       folgenschweres Scheitern: Nur weil das BSW nicht in den Bundestag einzog,
       haben CDU/CSU und SPD gemeinsam eine Mehrheit.
       
       Seitdem [1][fordert das BSW eine Neuauszählung der Stimmen] und erhebt
       Einspruch gegen die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Partei hat die
       Erwartung, bei einer Neuauszählung doch über die Fünf-Prozent-Hürde zu
       kommen. Zum einen gebe es bei Wahlen immer Zählfehler, es sei aber auch
       plausibel, dass es besonders viele Zählfehler zulasten des BSW gab. So
       hätten Wahlhelfer teilweise BSW-Stimmen der rechten Kleinpartei „Bündnis
       Deutschland“ zugeordnet, die auf dem Stimmzettel direkt darüber stand.
       
       Der Wahlprüfungsausschuss will den Einspruch nun aber ablehnen. Die
       Abgeordneten erinnern daran, dass ein knappes Wahlergebnis allein noch
       keinen Anspruch auf eine Nachzählung gibt. Erforderlich seien vielmehr
       konkrete Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler. Solche substanziellen
       Hinweise seien dem BSW nicht gelungen, heißt es im geleakten
       Beschluss-Entwurf.
       
       ## Kein konkreter Hinweis auf weitere Fehler
       
       Laut Ausschuss genüge der Hinweis auf bereits korrigierte Wahlfehler nicht.
       Zwar zeigte sich in den Tagen nach der Wahl, dass es tatsächlich viele
       Zähl- und Übertragungsfehler zulasten des BSW gab, die aber vor Ort gleich
       korrigiert wurden, weshalb die Zahl der fehlenden BSW-Stimmen von
       ursprünglich über 13.000 auf rund 9.500 sank. Daraus könne aber nicht
       zwingend geschlossen, werden, so der Ausschuss, dass es im (korrigierten)
       amtlichen Endergebnis ähnliche noch unentdeckte Fehler gebe.
       
       So war in einem Wahlkreis in Chemnitz festgestellt worden, dass ein
       Wahlhelfer Stimmzettel-Stapel vertauscht hatte. Das BSW schrieb, es sei
       „völlig lebensfremd und extrem unwahrscheinlich“, dass dieser Fehler nur in
       Chemnitz passiert sei. Doch der Ausschuss hielt dagegen, das BSW habe
       bisher keinen zweiten Fall vorlegen können. Vermutungen „ins Blaue hinein“
       genügten nicht.
       
       Viele vermeintliche Wahlfehler konnten aber auch als Missverständnisse
       aufgeklärt werden. So hatten sich in verschiedenen Stimmbezirken BSW-Wähler
       beschwert, dass ihre Stimmen offensichtlich nicht gezählt worden waren,
       weil für die Partei in diesem Stimmbezirk null Stimmen vermerkt waren.
       Allerdings stellte sich dann oft heraus, dass diese BSW-Anhänger per
       Briefwahl gewählt hatten und deshalb separat gezählt wurden.
       
       Über den BSW-Einspruch will der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags
       offiziell nächste Woche am Dienstag entscheiden. Die Empfehlung des
       Ausschusses muss dann noch im Plenum des Bundestags bestätigt werden.
       Anschließend will das BSW sofort Wahlprüfungsbeschwerde beim
       Bundesverfassungsgericht einlegen. Bis zu einer Karlsruher Entscheidung
       werden dann weitere Monate vergehen.
       
       Das BSW hat aber auch wenig Anlass für Optimismus, dass das
       Bundesverfassungsgericht zu seinen Gunsten intervenieren wird. Schon direkt
       nach der Bundestagswahl hatte die Partei einen Eilantrag auf Neuauszählung
       der Stimmen gestellt, der aber mit einem Verweis auf das (im Grundgesetz
       geregelte) übliche Verfahren abgelehnt wurde: Erst muss der Bundestag das
       Wahlergebnis prüfen, dann erst ist das Verfassungsgericht am Zug.
       
       Im Mai lehnte Karlsruhe zwei weitere Klagen des BSW als unzulässig ab.
       Unter anderem hatte die Partei ihre Rechte verletzt gesehen, weil es keinen
       gesetzlichen Anspruch auf Neuauszählung bei besonders knappen
       Wahlergebnissen gibt. Die Richter:innen machten die Partei darauf
       aufmerksam, dass der Gesetzgeber im Wahlrecht einen großen
       Gestaltungsspielraum hat.
       
       Auch sonst gibt es bisher keinerlei Hinweise, dass das
       Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der Bundestagswahl anordnen
       könnte. An dieser Front muss sich die Bundesregierung wohl wenig Sorgen
       machen.
       
       28 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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