# taz.de -- Wahlprüfung ist abgeschlossen: Keine Chance für BSW-Wahleinspruch
> Das BSW wollte eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Der zuständige
> Bundestags-Ausschuss sieht jedoch keine Wahlfehler.
(IMG) Bild: Vergeblich: Übergabe des Wahleinspruchs durch die Co-Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali im April 2025
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird nächste Woche voraussichtlich
die Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Ergebnis der
Bundestagswahl ablehnen. Das geht aus dem 46-seitigen Entwurf für die
Beschlussempfehlung hervor, den table.media jetzt veröffentlichte. Das BSW
habe keinen Anspruch auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl.
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte das BSW 4,981 Prozent der
Stimmen und scheiterte denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde. Letztlich
fehlten nur 9529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Ein
folgenschweres Scheitern: Nur weil das BSW nicht in den Bundestag einzog,
haben CDU/CSU und SPD gemeinsam eine Mehrheit.
Seitdem [1][fordert das BSW eine Neuauszählung der Stimmen] und erhebt
Einspruch gegen die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Partei hat die
Erwartung, bei einer Neuauszählung doch über die Fünf-Prozent-Hürde zu
kommen. Zum einen gebe es bei Wahlen immer Zählfehler, es sei aber auch
plausibel, dass es besonders viele Zählfehler zulasten des BSW gab. So
hätten Wahlhelfer teilweise BSW-Stimmen der rechten Kleinpartei „Bündnis
Deutschland“ zugeordnet, die auf dem Stimmzettel direkt darüber stand.
Der Wahlprüfungsausschuss will den Einspruch nun aber ablehnen. Die
Abgeordneten erinnern daran, dass ein knappes Wahlergebnis allein noch
keinen Anspruch auf eine Nachzählung gibt. Erforderlich seien vielmehr
konkrete Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler. Solche substanziellen
Hinweise seien dem BSW nicht gelungen, heißt es im geleakten
Beschluss-Entwurf.
## Kein konkreter Hinweis auf weitere Fehler
Laut Ausschuss genüge der Hinweis auf bereits korrigierte Wahlfehler nicht.
Zwar zeigte sich in den Tagen nach der Wahl, dass es tatsächlich viele
Zähl- und Übertragungsfehler zulasten des BSW gab, die aber vor Ort gleich
korrigiert wurden, weshalb die Zahl der fehlenden BSW-Stimmen von
ursprünglich über 13.000 auf rund 9.500 sank. Daraus könne aber nicht
zwingend geschlossen, werden, so der Ausschuss, dass es im (korrigierten)
amtlichen Endergebnis ähnliche noch unentdeckte Fehler gebe.
So war in einem Wahlkreis in Chemnitz festgestellt worden, dass ein
Wahlhelfer Stimmzettel-Stapel vertauscht hatte. Das BSW schrieb, es sei
„völlig lebensfremd und extrem unwahrscheinlich“, dass dieser Fehler nur in
Chemnitz passiert sei. Doch der Ausschuss hielt dagegen, das BSW habe
bisher keinen zweiten Fall vorlegen können. Vermutungen „ins Blaue hinein“
genügten nicht.
Viele vermeintliche Wahlfehler konnten aber auch als Missverständnisse
aufgeklärt werden. So hatten sich in verschiedenen Stimmbezirken BSW-Wähler
beschwert, dass ihre Stimmen offensichtlich nicht gezählt worden waren,
weil für die Partei in diesem Stimmbezirk null Stimmen vermerkt waren.
Allerdings stellte sich dann oft heraus, dass diese BSW-Anhänger per
Briefwahl gewählt hatten und deshalb separat gezählt wurden.
Über den BSW-Einspruch will der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags
offiziell nächste Woche am Dienstag entscheiden. Die Empfehlung des
Ausschusses muss dann noch im Plenum des Bundestags bestätigt werden.
Anschließend will das BSW sofort Wahlprüfungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht einlegen. Bis zu einer Karlsruher Entscheidung
werden dann weitere Monate vergehen.
Das BSW hat aber auch wenig Anlass für Optimismus, dass das
Bundesverfassungsgericht zu seinen Gunsten intervenieren wird. Schon direkt
nach der Bundestagswahl hatte die Partei einen Eilantrag auf Neuauszählung
der Stimmen gestellt, der aber mit einem Verweis auf das (im Grundgesetz
geregelte) übliche Verfahren abgelehnt wurde: Erst muss der Bundestag das
Wahlergebnis prüfen, dann erst ist das Verfassungsgericht am Zug.
Im Mai lehnte Karlsruhe zwei weitere Klagen des BSW als unzulässig ab.
Unter anderem hatte die Partei ihre Rechte verletzt gesehen, weil es keinen
gesetzlichen Anspruch auf Neuauszählung bei besonders knappen
Wahlergebnissen gibt. Die Richter:innen machten die Partei darauf
aufmerksam, dass der Gesetzgeber im Wahlrecht einen großen
Gestaltungsspielraum hat.
Auch sonst gibt es bisher keinerlei Hinweise, dass das
Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der Bundestagswahl anordnen
könnte. An dieser Front muss sich die Bundesregierung wohl wenig Sorgen
machen.
28 Nov 2025
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(DIR) Christian Rath
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