# taz.de -- Verbraucherzentralen scheitern mit Klage: DHL darf laut Gericht Pakete bei Nachbarn abliefern
       
       > Der Paketbote klingelt, niemand ist da, also ab zum Nachbarn mit dem
       > Paket – ist das rechtens? Verbraucherschützer hatten Zweifel und zogen
       > vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Wer nicht möchte, dass seine Bestellung beim unfreundlichen Nachbarn von nebenan abgegeben wird, muss das DHL mitteilen
       
       dpa | In einem Rechtsstreit mit DHL über die Paketabgabe beim Nachbarn
       haben Verbraucherschützer den Kürzeren gezogen. Das Oberlandesgericht Hamm
       wies eine Klage der [1][Verbraucherzentrale] Bundesverband (vzbv) als
       unbegründet ab. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Das OLG ließ
       Revision zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe zu (Aktenzeichen I-13 UKl
       9/25). Der vzbv kündigte an, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten und
       dann zu prüfen, ob er Revision einlege.
       
       Die Verbraucherschützer hatten DHL ein zu lasches Vorgehen bei der
       sogenannten Ersatzzustellung vorgeworfen und eine Änderung der Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen (AGB) erzwingen wollen. Die Firma nutze zu viel
       Spielraum, um das Paket bei einem Nachbarn abzugeben und nicht wieder
       mitnehmen zu müssen.
       
       DHL hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Ersatzzustellung funktioniere
       seit Langem in den allermeisten Fällen reibungslos und werde von vielen
       Kunden geschätzt. Man halte sich an gesetzliche Vorgaben, betonte eine
       DHL-Sprecherin. „Wir freuen uns, dass das OLG Hamm unserer Auffassung
       gefolgt ist.“ Viele Kundinnen und Kunden schätzten die Ersatzzustellung,
       weil die Paketübergabe meist schnell und bequem sei.
       
       ## Richter gibt Verbraucherschützern eine Abfuhr
       
       Das Oberlandesgericht gab DHL recht: Eine unangemessene Benachteiligung von
       Verbraucherinnen und Verbrauchern sei in der AGB-Klausel von DHL nicht zu
       erkennen, so das Gericht.
       
       In der mündlichen Verhandlung bemängelte der Vorsitzende Richter, dass die
       Verbraucherschützer als Kläger keinen Vorschlag für eine bessere Klausel
       gemacht hätten. Er stellte die Frage, wie denn in der alltäglichen
       Versorgung die Klausel formuliert sein sollte, damit sie den Ansprüchen der
       Kunden genüge. Hier müsse doch der gesunde Menschenverstand die Sache
       regeln. In einem Hochhaus mit Hunderten Nachbarn sehe es anders aus als auf
       dem Land, wo die Nachbarn weiter entfernt voneinander wohnten.
       
       ## Jede Sekunde zählt bei der Paketzustellung
       
       Deutschlands Paketbranche boomt, da die Menschen [2][viel mehr Waren im
       Internet bestellen als früher]. Bei der Zustellung ist der Paketbote unter
       Zeitdruck, jede Sekunde zählt. Er nimmt ein Paket in der Regel nur ungern
       wieder mit – die schnelle direkte Zustellung oder die Ablage vor der
       Haustür sind ihm am liebsten.
       
       Für Letzteres ist allerdings eine vorherige Zustimmung des Adressaten
       nötig. Liegt die nicht vor, kann der Paketbote über besagte
       Ersatzzustellung beim Nachbarn klopfen. Dort kann er das Paket abgeben,
       „sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der
       Sendungen berechtigt sind“, wie es in den DHL-AGB heißt.
       
       Darüber wiederum wird der Adressat per Zettel oder E-Mail „unverzüglich“
       benachrichtigt. Wer nicht möchte, dass seine Bestellung beim unfreundlichen
       Nachbarn von nebenan abgegeben wird, muss das DHL mitteilen – solange man
       das nicht getan hat, darf DHL das Paket beim Nachbarn abgeben. Aus Sicht
       des OLG Hamm ist an diesen Formulierungen nichts zu beanstanden. Die
       DHL-Sprecherin wies darauf hin, dass die Kunden ihr Nein zur
       Ersatzzustellung online im DHL-Kundenkonto vermerken könnten.
       
       5 Feb 2026
       
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