# taz.de -- Anbindehaltung bei Nutztieren: Niedersachsen entfesselt
> Das Land verbietet die ganzjährige Anbindehaltung von Nutztieren per
> Verordnung. Betroffene Betriebe müssen nun schrittweise ihre Ställe
> umbauen.
(IMG) Bild: Herumlaufen und umdrehen können sie sich nicht: Kühe in einem Stall mit Anbindehaltung
Niedersachsen will aus der [1][Anbindehaltung für Rinder] aussteigen. Das
Landesagrarministerium und die Landesbeauftragte für den Tierschutz
stellten die Pläne dafür am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern des
Landvolks und des Landestierschutzverbandes vor. „Es geht dabei nur noch um
die Frage des Wie, nicht um die des Ob“, betonte Landwirtschaftsministerin
Miriam Staudte (Grüne). „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung
gehalten werden, muss endlich beendet werden.“
Anbindehaltung bedeutet, dass Nutztiere – vor allem eben Rinder – im Stall
an einem festen Platz mit einer Kette, einem Seil oder einem Metallrahmen
am Hals fixiert werden. Die Tiere können dabei nur eine Fläche von etwa
zwei Quadratmetern nutzen – zum Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheiden -,
sich aber weder umdrehen noch herumlaufen.
Natürliche Verhaltensweisen wie Sozialkontakte zu Artgenossen oder
umfassende Körperpflege sind fast vollständig unterbunden. Durch die
dauerhafte Fixierung auf harten oder verschmutzten Böden leiden die Tiere
häufig unter Gelenkschäden, Entzündungen und Klauenproblemen.
Während ein Verbot der dauerhaften Anbindehaltung in Deutschland [2][zwar
beschlossen, aber noch nicht umgesetzt ist], wird die kombinierte
beziehungsweise saisonale Anbindehaltung noch weithin praktiziert.
Kombiniert bedeutet, dass die Tiere einen Teil des Tages von der Kette oder
dem Seil gelassen werden. Saisonal heißt, dass sie einen Teil des Jahres im
Freiland oder im Laufstall verbringen können.
## Mehr als eine Million Rinder angebunden
Ein weitergehendes Verbot sah die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes
vor, das jedoch 2004 im Zuge des Auseinanderbrechens der Ampelkoalition
scheiterte. Die FDP hatte den Entwurf als zu bürokratisch gegeißelt und
„Tierschutz mit Augenmaß“ gefordert.
Die Grünen hingegen drängten auf strengere Regeln und kürzere
Übergangsfristen für das Verbot der Anbindehaltung. Zudem hatte sich
besonders in Süddeutschland starker Widerstand von Bauern gegen das
geplante Aus der Anbindehaltung formiert. Viele Betriebe fürchteten, die
notwendigen Stallumbauten finanziell nicht stemmen zu können, was den
politischen Druck auf die FDP und die Union erhöhte.
Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover werden
deutschlandweit noch immer mehr als eine Million Rinder in
landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten. Auch in
Niedersachsen existieren nach Kenntnis des Ministeriums noch deutlich mehr
als tausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über
mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden.
Vor diesem Hintergrund erfolgt also nun Niedersachsens Alleingang. Die
Landestierschutzbeauftragte Julia Pfeiffer-Schlichting benannte die
Eckpunkte für den Ausstieg, der in Form eines ministeriellen Erlasses und
später einer Allgemeinverfügung politisch umgesetzt werden soll.
Betriebe, die ihren Rindern trotz Verbot gar keinen Auslauf ermöglichen und
sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich demnach innerhalb von
sechs Monaten ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung bei den
Veterinärbehörden melden und diesen mitteilen, ob sie die Rinderhaltung auf
ein anderes Haltungssystem umstellen oder die betroffene Rinderhaltung
aufgeben.
Für diese Betriebe gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. In dieser Zeit
müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung
beenden.
Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung müssen innerhalb
von drei Jahren bekannt geben, ob sie die Tierhaltung umbauen oder die
Rinderhaltung einstellen. Der Umbau muss spätestens mit Ablauf einer Frist
von sieben Jahren abgeschlossen sein, kann im begründeten Einzelfall aber
um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Betriebe, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die Rinderhaltung
nicht aufgeben wollen, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren beenden.
## Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere
Der Landesbauernverband begleite den Ausstieg aus der Anbindehaltung
kritisch, stehe aber im Ergebnis „klar hinter diesem Schritt“, sagte
Landvolk-Vize Frank Kohlenberg. „Einem Tier, das sich frei bewegen kann,
geht es besser als einem Tier, das den ganzen Tag angebunden ist.“
Gleichzeitig müsse die Landwirtschaft weiterbestehen. Entscheidend sei,
„dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt“. Der Umbau zur
Laufstallhaltung brauche lange, verlässliche Zeitfenster und realistische
Übergangsfristen. Ohne ausreichende finanzielle Förderung werde der
Ausstieg nicht gelingen.
Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, wies darauf hin,
dass die „völlig veraltete“ Anbindehaltung den betreffenden Tierhaltern
einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Landwirten verschaffe, die Tiere
artgerecht hielten: „Ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere.“
5 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Reimar Paul
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