# taz.de -- Anbindehaltung bei Nutztieren: Niedersachsen entfesselt
       
       > Das Land verbietet die ganzjährige Anbindehaltung von Nutztieren per
       > Verordnung. Betroffene Betriebe müssen nun schrittweise ihre Ställe
       > umbauen.
       
 (IMG) Bild: Herumlaufen und umdrehen können sie sich nicht: Kühe in einem Stall mit Anbindehaltung
       
       Niedersachsen will aus der [1][Anbindehaltung für Rinder] aussteigen. Das
       Landesagrarministerium und die Landesbeauftragte für den Tierschutz
       stellten die Pläne dafür am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern des
       Landvolks und des Landestierschutzverbandes vor. „Es geht dabei nur noch um
       die Frage des Wie, nicht um die des Ob“, betonte Landwirtschaftsministerin
       Miriam Staudte (Grüne). „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung
       gehalten werden, muss endlich beendet werden.“
       
       Anbindehaltung bedeutet, dass Nutztiere – vor allem eben Rinder – im Stall
       an einem festen Platz mit einer Kette, einem Seil oder einem Metallrahmen
       am Hals fixiert werden. Die Tiere können dabei nur eine Fläche von etwa
       zwei Quadratmetern nutzen – zum Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheiden -,
       sich aber weder umdrehen noch herumlaufen.
       
       Natürliche Verhaltensweisen wie Sozialkontakte zu Artgenossen oder
       umfassende Körperpflege sind fast vollständig unterbunden. Durch die
       dauerhafte Fixierung auf harten oder verschmutzten Böden leiden die Tiere
       häufig unter Gelenkschäden, Entzündungen und Klauenproblemen.
       
       Während ein Verbot der dauerhaften Anbindehaltung in Deutschland [2][zwar
       beschlossen, aber noch nicht umgesetzt ist], wird die kombinierte
       beziehungsweise saisonale Anbindehaltung noch weithin praktiziert.
       Kombiniert bedeutet, dass die Tiere einen Teil des Tages von der Kette oder
       dem Seil gelassen werden. Saisonal heißt, dass sie einen Teil des Jahres im
       Freiland oder im Laufstall verbringen können.
       
       ## Mehr als eine Million Rinder angebunden
       
       Ein weitergehendes Verbot sah die geplante Novelle des Tierschutzgesetzes
       vor, das jedoch 2004 im Zuge des Auseinanderbrechens der Ampelkoalition
       scheiterte. Die FDP hatte den Entwurf als zu bürokratisch gegeißelt und
       „Tierschutz mit Augenmaß“ gefordert.
       
       Die Grünen hingegen drängten auf strengere Regeln und kürzere
       Übergangsfristen für das Verbot der Anbindehaltung. Zudem hatte sich
       besonders in Süddeutschland starker Widerstand von Bauern gegen das
       geplante Aus der Anbindehaltung formiert. Viele Betriebe fürchteten, die
       notwendigen Stallumbauten finanziell nicht stemmen zu können, was den
       politischen Druck auf die FDP und die Union erhöhte.
       
       Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Hannover werden
       deutschlandweit noch immer mehr als eine Million Rinder in
       landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten. Auch in
       Niedersachsen existieren nach Kenntnis des Ministeriums noch deutlich mehr
       als tausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über
       mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden.
       
       Vor diesem Hintergrund erfolgt also nun Niedersachsens Alleingang. Die
       Landestierschutzbeauftragte Julia Pfeiffer-Schlichting benannte die
       Eckpunkte für den Ausstieg, der in Form eines ministeriellen Erlasses und
       später einer Allgemeinverfügung politisch umgesetzt werden soll.
       
       Betriebe, die ihren Rindern trotz Verbot gar keinen Auslauf ermöglichen und
       sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich demnach innerhalb von
       sechs Monaten ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung bei den
       Veterinärbehörden melden und diesen mitteilen, ob sie die Rinderhaltung auf
       ein anderes Haltungssystem umstellen oder die betroffene Rinderhaltung
       aufgeben.
       
       Für diese Betriebe gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. In dieser Zeit
       müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung
       beenden.
       
       Betriebe mit kombinierter oder saisonaler Anbindehaltung müssen innerhalb
       von drei Jahren bekannt geben, ob sie die Tierhaltung umbauen oder die
       Rinderhaltung einstellen. Der Umbau muss spätestens mit Ablauf einer Frist
       von sieben Jahren abgeschlossen sein, kann im begründeten Einzelfall aber
       um weitere zwei Jahre verlängert werden.
       
       Betriebe, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder die Rinderhaltung
       nicht aufgeben wollen, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren beenden.
       
       ## Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere
       
       Der Landesbauernverband begleite den Ausstieg aus der Anbindehaltung
       kritisch, stehe aber im Ergebnis „klar hinter diesem Schritt“, sagte
       Landvolk-Vize Frank Kohlenberg. „Einem Tier, das sich frei bewegen kann,
       geht es besser als einem Tier, das den ganzen Tag angebunden ist.“
       
       Gleichzeitig müsse die Landwirtschaft weiterbestehen. Entscheidend sei,
       „dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt“. Der Umbau zur
       Laufstallhaltung brauche lange, verlässliche Zeitfenster und realistische
       Übergangsfristen. Ohne ausreichende finanzielle Förderung werde der
       Ausstieg nicht gelingen.
       
       Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, wies darauf hin,
       dass die „völlig veraltete“ Anbindehaltung den betreffenden Tierhaltern
       einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Landwirten verschaffe, die Tiere
       artgerecht hielten: „Ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere.“
       
       5 Feb 2026
       
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