# taz.de -- Verkehrsgerichtstag in Goslar: Führerschein und Fahrrad fahren mit Schwips
> Am Mittwoch hat in Goslar eine Fachtagung für Verkehrsrecht und
> -sicherheit begonnen. Was die Expert:innen dort besprechen.
(IMG) Bild: Weniger Fragen in der Theorieprüfung und weniger Sonderfahrten, der Führerschein soll billiger werden
dpa/taz | Ein Autoführerschein ist inzwischen alles andere als günstig. Die
Kosten liegen je nach Region bei bis zu 3.500 Euro. Mit einer Reform der
Ausbildung will das Bundesverkehrsministerium die Kosten wieder senken –
etwa mit weniger Fragen in der Theorieprüfung und weniger Sonderfahrten,
nachts oder auf Autobahnen.
Nun soll das Thema beim [1][Verkehrsgerichtstag in Goslar] besprochen
werden. Bei der Fachtagung kommen jährlich Fachleute für Verkehrssicherheit
und Verkehrsrecht zusammen. Zum Abschluss geben sie Empfehlungen an
Gesetzgeber, die in der Vergangenheit auch immer mal wieder tatsächlich
aufgegriffen wurden.
Für eine Führerscheinreform spreche, dass die derzeitigen Anforderungen für
Sonderfahrten überzogen seien, sagt Unfallforscher Siegfried Brockmann von
der Björn Steiger Stiftung. Je eine Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrt
solle Pflicht bleiben. Vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat heißt es:
„Insbesondere das gefahrlose Überholen lässt sich effizient im Simulator
trainieren.“
„Die Gruppe der 18- bis 24-Jährigen hat [2][das höchste Unfallrisiko]“,
meint hingegen die Chef-Unfallforscherin im Gesamtverband der Versicherer,
Kirstin Zeidler. Es sei wichtig, die Anforderungen an die Fahrausbildung
nicht zu senken.
## Promillegrenze für Radfahrende
Sinnvoll sind laut Zeidler mehr Lernstandserhebungen, damit Schüler erst in
eine Prüfung gehen, wenn sie diese wahrscheinlich bestehen. So könnten
Kosten für eine teure Wiederholungsprüfung vermieden werden.
Der ADAC schlägt vor, begleitetes Fahren mit Eltern während der
Fahrschulausbildung zu ermöglichen. Auch solle der Fahrlehrerberuf
attraktiver werden. Fehlende Fahrlehrer:innen würden für höhere Kosten
sorgen.
Beim Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich außerdem ein Arbeitskreis mit den
Risiken durch alkoholisierte Rad- und E-Scooter-Fahrer:innen. Der
ökologische Verkehrsclub VCD spricht sich dafür aus, für sie ab 1,1
Promille ein Bußgeld zu verhängen. Bisher liegt die Grenze der absoluten
Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, dabei zeigten wissenschaftliche Studien
laut dem VCD, dass die Fahrtüchtigkeit schon bei rund 0,8 Promille deutlich
nachlässt.
Harald Walsberg, VCD-Vertreter auf dem Verkehrsgerichtstag, mahnt jedoch:
„Die größte Gefahr für Radfahrende geht vom Autoverkehr aus.“ In mehr als
drei von vier Fällen seien Autofahrende hauptschuldig an Unfällen mit
Fahrradbeteiligung – durch Abbiegefehler, [3][unachtsames Öffnen der
Autotüren] oder fehlenden Sicherheitsabstand beim Überholen.
Wichtig sei deshalb der [4][schnelle Ausbau sicherer Radwege] sowie Tempo
30 als Regelgeschwindigkeit innerorts. Außerdem fordert der VCD die
Einführung einer bundesweiten 0,0-Promille-Regelung für alle
Kraftfahrzeuge. Der aktuelle Grenzwert von 0,5 Promille als
Ordnungswidrigkeit reiche im motorisierten Verkehr nicht aus, um Unfälle zu
verhindern.
28 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de/
(DIR) [2] /Fahren-ohne-Fuehrerschein/!6143110
(DIR) [3] /Sichere-Radinfrastruktur/!6116896
(DIR) [4] /Fahrradexpertin-ueber-Winter-und-Politik/!6144235
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