# taz.de -- Urteil im Fall Maja T. in Ungarn: Unrecht im Recht
> Der Fall Maja T. wirft die Frage auf, wie wir uns als Gesellschaft gegen
> Autoritarismus und Rechtsextreme an der Macht wehren können.
(IMG) Bild: Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht
Nach dem [1][Urteil gegen Maja T.] in Ungarn könnten wir über
Antifaschismus diskutieren. Darüber, ob Gewalt gegen Neonazis Teil dieser
Praxis sein kann. Und ob hier nun Konsequenzen zur Geltung kamen, die
Straftaten nun einmal nach sich ziehen. All das könnte man drehen und
wenden, und das gefällt den Rechtsextremisten auf der Straße und jenen, die
– völlig rechtsstaatlich – in die Parlamente gewählt wurden. Eine
willkommene Ablenkung.
Tatsächlich müssen wir über den Rechtsstaat reden. Über die Frage, wie wir
uns gegen den rechten Autoritarismus zur Wehr setzen, der nicht nur die
USA, sondern auch Europa überrollt, in Ungarn herrscht und in Deutschland
regional sich durchzusetzen droht. Und der auf all diesen Ebenen auch den
Fall Maja T. betrifft.
Nach knapp einem Jahr Verhandlung vor einem Budapester Gericht wurde die
non-binäre Maja T. am Mittwoch zu 8 Jahren Haft verurteilt. Weniger als die
absurd hohen 24 Jahre, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, aber
kein Freispruch. Grundlage für das Urteil sind nur Indizien –
Videoaufnahmen, die Maja T. in Budapest verorten und als Teil einer
Antifa-Gruppe zeigen sollen, keineswegs aber belegen, dass sie zugeschlagen
hat. Im Gegenteil.
Dass es überhaupt zum Prozess in Ungarn kam, darin liegt der größte Skandal
dieses Falls. Es ist der eigentliche und viel gefährlichere Angriff, denn
er betrifft den Rechtsstaat selbst: Maja T. wurde nach Ungarn ausgeliefert,
obwohl eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber noch
ausstand. Im Wissen darum, dass das Gericht eine schnelle Bearbeitung
angekündigt hatte, schufen die Strafverfolger Fakten. [2][Klar
rechtswidrig, wie im Nachhinein höchstrichterlich festgestellt wurde.]
## Rechtsbruch ohne Konsequenzen
Es war eine Entführung durch Beamte, die ohne rechtsstaatliche Konsequenzen
bleiben wird. Und bei der wir uns eben fragen müssen, wie das weitergeht,
wenn etwa in Sachsen-Anhalt die AfD sich bei der Wahl im September
durchsetzen sollte. Wie viele Fakten werden dort durch parlamentarische
Mehrheiten und entfesselte Beamte auf der Straße geschaffen, bis sie im
Nachhinein für rechtswidrig erklärt werden – oder auch nicht?
Wie viele Konten linker Organisationen werden noch gekündigt, durch
Sparkassen, GLS-Bank und Co, im vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem
Protofaschisten [3][Trump, der die „Antifa Ost“ zur Terrororganisation]
erklärte? Was dann im Nachhinein wieder für rechtswidrig erklärt wird –
oder auch nicht?
Die Terroreinstufung und überhaupt der autoritäre Umbau des Rechtsstaats,
sind Schritte, die Ungarns rechtspopulistischer Ministerpräsident Viktor
Orbán dem Westen vormachte. Er formte die Justiz und die Medienlandschaft
nach seinem Gusto. So weit, dass das EU-Parlament vor mangelnder
Rechtsstaatlichkeit warnt.
Wir sollten also über Rechtsstaatlichkeit sprechen – auch über
Haftbedingungen, Queerfeindlichkeit, Rassismus und Untätigkeit gegenüber
Neonazi-Netzwerken. Aber anders, als die Rechtsextremen es gern hätten.
7 Feb 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Urteil-gegen-Maja-T/!6151305
(DIR) [2] /Beschluss-des-Bundesverfassungsgerichts/!6063902
(DIR) [3] /Terrororganisationen-in-den-USA/!6129777
## AUTOREN
(DIR) Jean-Philipp Baeck
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