# taz.de -- Tödliche Polizeischüsse: Tod nach nächtlicher Verkehrskontrolle
       
       > In Saarbrücken flieht ein 22-jähriger Mann vor der Polizei und wird
       > erschossen. Der Anwalt der Familie kritisiert die Beamten scharf.
       
 (IMG) Bild: Bei einer Verfolgungsfahrt in Saarbrücken ist ein Mann durch Polizeischüsse verletzt worden und danach gestorben
       
       Nach einer Verkehrskontrolle mit tödlichen Polizeischüssen in Saarbrücken
       erhebt der Anwalt der Hinterbliebenen schwere Vorwürfe. Der Polizeieinsatz
       sei „überzogen“ gewesen, sagt Roman von Alvensleben der taz. Den Beamten im
       Einsatz wirft von Alvensleben vor, „gleichgültig gegenüber Menschenleben“
       gehandelt zu haben.
       
       In der Nacht auf Ostermontag hatte eine Polizeistreife den Fahrer eines
       blauen Renault kontrollieren wollen. Als der Wagen nicht hielt, nahm die
       Polizei die Verfolgung auf und eröffnete später das Feuer. Dabei starb der
       22-jährige Fahrer, ein Mitfahrer wurde verletzt.
       
       In diesem Jahr erschossen Polizeibeamte im Einsatz bislang 2 Menschen. Im
       vergangenen Jahr waren es 17, 2024 sogar 25, zählte die Fachzeitschrift
       Bürgerrechte & Polizei. Spätestens seitdem vor einem Jahr ein Polizist
       [1][den 21-jährigen Lorenz A.] mit mehreren Schüssen von hinten tötete,
       dreht sich in Deutschland eine Debatte um den Schusswaffengebrauch der
       Polizei und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
       
       Die Eltern des Erschossenen sind syrische Jesiden. Dass es sich im
       vorliegenden Fall um rassistische Polizeigewalt handelt, glaubt von
       Alvensleben aber nicht. „Es war dunkel, der junge Mann saß im Auto, es war
       eine Verfolgungsjagd.“ Der Anwalt vermutet, dass der junge Mann eine
       „Kurzschlussreaktion“ zeigte. Der taz sagt er, der 22-Jährige habe noch
       keinen Führerschein, sei aber kurz davor gewesen, ihn zu erwerben. Den
       Renault habe er daher schon gekauft und daran herumgeschraubt. Er habe sein
       ganzes Leben noch vor sich gehabt.
       
       ## Vieles unklar
       
       Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des
       Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen die beiden Polizeibeamten,
       die mutmaßlich die Schüsse abgegeben haben. Die Behörde erklärte
       öffentlich, dass der genaue Ablauf noch unklar sei. Nach bisherigen
       Erkenntnissen endete die Verfolgungsjagd in einer Sackgasse. Auf
       veröffentlichten Fotos vom Tatort steht der blaue Renault eingeklemmt
       zwischen zwei Polizeiwagen. Als der Fahrer versucht habe, rückwärts aus der
       Sackgasse heraus zu fahren, sei eine Polizistin verletzt worden.
       Möglicherweise eröffneten dann zwei Polizeibeamte das Feuer. Insgesamt
       gaben sie acht Schüsse auf das Auto ab.
       
       Wann die Polizei die Waffe benutzen darf, ist in mehreren Gesetzen sowohl
       auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt. Zum einen bei schweren
       Straftaten, um eine Flucht zu verhindern. Beispielsweise, wenn jemand aus
       dem Gewahrsam entflohen oder bewaffnet ist, sagt Rafael Behr der taz. Er
       ist Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei
       Hamburg.
       
       Zum anderen darf die Polizei die Waffe benutzen, um sich gegen
       lebensgefährliche Angriffe zu verteidigen. Genaue Vorschriften, ab wie viel
       Metern Abstand eine Waffe eingesetzt werden darf, gibt es nicht. Noch ist
       nicht klar, wie weit die Polizisten vom Wagen entfernt standen, als sie auf
       ihn schossen.
       
       In dem aktuellen Fall in Saarbrücken sei der genaue Ablauf entscheidend, um
       etwas über mögliches Fehlverhalten der Polizei zu sagen, so Behr. „Wir
       wissen zum Beispiel nicht, ob das Auto als Tatwaffe gilt, wann genau die
       Polizeibeamtin verletzt wurde und wann die Schüsse fielen.“ Wenn das Auto
       als Tatwaffe gilt, dann darf die Polizei auch schießen. Wenn das Auto aber
       nach Vollendung der Tat wegfährt, gibt es eine solche Gefahr nicht und man
       darf nicht schießen. Es sei denn, die Verletzung der Polizistin wird als
       Verbrechen eingestuft.
       
       ## Polizeigewerkschafter widerspricht
       
       „Der Fall ist in jedem Fall merkwürdig. Es kommt relativ selten vor, dass
       man von hinten auf Menschen oder in diesem Fall auf ein Auto schießt“, sagt
       Behr. Zudem komme eine moralische Frage hinzu: „Ist es zulässig, auf
       Menschen oder Autos auf der Flucht zu schießen?“ Nicht jeder, der vor der
       Polizei weglaufe, dürfe von ihr erschossen werden, so Behr.
       
       Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Andreas Rinnert
       sieht die Voraussetzungen, um die Waffe zu benutzen, zum aktuellen Stand
       gegeben, sagte er der taz. Schon am Tag der tödlichen Polizeischüsse nahm
       er die Beamten in Schutz. Gegenüber der taz verweist er darauf, dass dies
       der erste tödliche Polizeieinsatz im Saarland seit 23 Jahren sei.
       
       Die Vorwürfe des Anwalts entbehren aus seiner Sicht jeglicher Grundlage:
       „Das passt vielleicht in irgendwelche Schurkenstaaten, aber nicht in die
       deutsche Polizeilandschaft und nicht in die Landschaft der saarländischen
       Polizei“, so Rinnert. Er sei optimistisch, „dass man am Ende dieser
       Aufklärungsarbeit feststellen wird, dass der Schusswaffeneinsatz, so
       tragisch er geendet ist, gerechtfertigt war.“
       
       10 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Akten-im-Fall-Lorenz-A/!6127725
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jana Laborenz
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Schusswaffen
 (DIR) Tödliche Polizeischüsse
 (DIR) Polizeigewalt
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Tödliche Polizeischüsse auf Lorenz A.: „Es war eine Frage der Zeit, bis einer von uns so stirbt“
       
       Schüsse aus einer Dienstwaffe töteten Lorenz A. aus Oldenburg. Für seine
       Freunde ist sein Tod die Konsequenz des Rassismus, den auch sie von der
       Polizei kennen.
       
 (DIR) Kennzeichnungspflicht bei der Polizei: Niedersachsens Innenministerin will doch nicht
       
       Im September stellte Rot-Grün einen Antrag zur Kennzeichnungspflicht für
       Polizeibeamt*innen. Im Innenministerium sieht man dafür nun keinen Bedarf.
       
 (DIR) Polizeieinsatz in Bochum: Angeschossene Zwölfjährige übersteht OP
       
       Eine Zwölfjährige ist in Bochum von der Polizei lebensgefährlich
       angeschossen worden. Ärzte kämpften im OP um ihr Leben.