# taz.de -- Kindesentziehung in Spanien: Die Wut der Mütter
       
       > Bei Sorgerechtsstreitigkeiten urteilen spanische Gerichte oft im Sinne
       > der Väter. Selbst wenn die Frauen sie wegen sexueller Gewalt angeklagt
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Die Kinder gegen den Vater indoktriniert? Silvia Aquiles im Mai 2023 am Rande eines Gerichtstermin in Barcelona
       
       So sieht also eine aus, die Anführerin einer kriminellen Vereinigung von
       Müttern sein soll. Verónica Saldaña ist kräftig, hat langes blondes Haar,
       ein sympathisches Lächeln und einen lebendigen Blick. Sie trägt bequeme
       Freizeitkleidung und horcht immer mal wieder, ob das Baby, das nebenan
       schläft, etwas brauchen könnte. Die 37-Jährige aus Pozuelo, einem Vorort
       Madrids, lebt seit mehreren Jahren in Genf und wird von der spanischen
       Justiz wegen Entführung ihrer beiden Zwillingsjungen mit einem europäischem
       Haftbefehl gesucht.
       
       Außerdem soll Saldaña, das sagt die spanische Polizei, Kopf eines gut
       organisierten Netzwerks von Müttern sein, das gezielt Strategien
       ausarbeitet, um den Vätern die Kinder zu entziehen. Die Mütter nennen sich
       selbst die „Madres protectoras“, auf Deutsch: „Schützende Mütter“.
       
       Alle Fälle hätten, laut Polizei, eines gemeinsam: „Den Vätern wurde das
       alleinige oder das vorübergehende Sorgerecht zugesprochen.“ Die Mütter, die
       oft falsche Anschuldigungen gegen die Männer erhoben hätten, um genau dies
       zu verhindern, würden mit ihren Zöglingen untertauchen. Die „schützenden
       Mütter“ sind für die Polizei verantwortlich für einen Teil der 433 Kinder,
       die allein 2024 in Spanien nicht aufzufinden waren, nachdem die Väter sie
       als entführt gemeldet hatten. Insgesamt haben im gleichen Zeitraum Väter
       1.371 Anzeigen wegen Kindesentzug gegen die Mütter der Kinder erstattet.
       
       „Spanien schützt die Kinder nicht gegen gewalttätige und übergriffige
       Väter“, sagt hingegen Saldaña mit Blick auf diese Statistik. Sie ist eine
       von Hunderten spanischer Frauen, die sich in einer Messenger-Gruppe unter
       dem Begriff „Schützende Mütter“ zusammengefunden haben. Viele sagen dort,
       sie seien Opfer häuslicher Gewalt geworden, einige haben ihren Ex-Partner
       wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Auch Saldaña hat das getan, ihr Fall
       wurde zu den Akten gelegt – sie ist kein Einzelfall.
       
       ## Flucht vor der Justiz
       
       Die „Madres protectoras“ tauschen Erfahrungen aus, sie unterhalten sich
       darüber, wie sie sich wehren können – und natürlich berichten in der
       Messenger-Gruppe auch einige von ihrer Flucht vor der Justiz, erzählen der
       taz mehrere Frauen. „Doch eine Organisation, wie die Polizei behauptet,
       sind wir nicht. Und eine Flucht oder das Untertauchen organisieren? Das
       machen wir ganz sicher nicht“, beteuert Saldaña.
       
       Es ist grundsätzlich strafbar, einem Elternteil, der das Sorge- oder
       Besuchsrecht hat, das Kind zu entziehen. Es gibt dazu eigens ein
       internationales Ankommen: das Haager Übereinkommen über die
       zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, welches das
       verhindern soll.
       
       Saldaña war das egal. Sie ging nach einem langen Sorgerechtsstreit in die
       Schweiz. Dort lebt sie seit vier Jahren mit ihren beiden Zwillingsjungen
       aus erster Beziehung und mittlerweile auch mit einem neuen Partner, mit dem
       sie ebenfalls ein Kind hat. Der Grund für die Flucht: Sie habe ihrem
       Ex-Partner, dem Vater der Zwillinge, die Jungs nicht überlassen wollen.
       Saldaña sagt, einer der beiden Söhne sei vom Vater sexuell missbraucht
       worden. Das Gericht sah allerdings hierfür offenbar nicht genug Beweise.
       „Meinem Ex-Mann wurde vom Gericht das uneingeschränkte Besuchsrecht
       zugestanden, und das, obwohl die Kinder dies nicht wollten.“
       
       ## Ein Annäherungsverbot aber weiter Besuchsrecht
       
       Saldañas Geschichte beginnt im Dezember 2019. „Einer der beiden Söhne,
       damals fünf Jahre alt, erzählte meiner Mutter, dass ihn der Vater nicht
       schlafen ließe, weil er ihn unsittlich am Penis berührte.“ Nach langen
       Überlegungen und Beratungen bei einem Kinderpsychologen habe sie sich
       getrennt und Anzeige erstattet, sagt Saldaña. Sie beschloss, die Kinder nie
       wieder mit deren Vater allein zu lassen.
       
       Ihr Ex sei mehrmals gewalttätig gegen sie geworden, sagt Saldaña.
       Tatsächlich erließt das Gericht ein Annäherungsverbot gegen den Ex-Partner,
       lehnte aber Schutzmaßnahmen für die Kinder ab und gewährte dem Vater
       weiterhin ein weitreichendes Besuchsrecht. „Es hieß, es gebe keine Beweise
       für Missbrauch“, sagt Saldaña wütend. Stattdessen ordnete das Gericht an,
       dass Saldaña, die mittlerweile in Katalonien lebte, zurück nach Pozuelo bei
       Madrid ziehen müsse. „Um dem Vater so das Besuchsrecht zu gewähren. Ich
       selbst sollte den Ort nicht verlassen dürfen.“ Sie habe sich, sagt Saldaña,
       „wie eine Schwerverbrecherin gefühlt“.
       
       Nach dem Sommerurlaub 2021, mit den Zwillingen und Großeltern in
       Frankreich, ging Saldaña nicht nach Spanien zurück, sondern in die Schweiz
       – aus Angst, wie sie sagt, die Justiz könne ihr die Kinder wegnehmen, weil
       sie ihren Wohnsitz nicht von Katalonien zurück nach Pozuelo verlegen
       wollte. Sie nahm sich einen Anwalt. Zu Hause in Spanien füllte ihr Fall
       bald Schlagzeilen und TV-Programme. Sie wird zu „Vero, die ihre Kinder
       entführt hat“. Ihr Ex-Partner, der Anzeige wegen „Kindesentzug“ stellt,
       wird zum „armen geschädigten Vater“.
       
       ## Vater zerrte die Kinder ins Auto
       
       Die spanische Justiz lässt Saldaña auch in der Schweiz verfolgen. Das
       dortige Bundesgericht lehnt die Rückführung der Kinder nach dem Haager
       Abkommen aber ab: „Der ersuchte Staat ist nicht verpflichtet, die
       Rückführung des Kindes anzuordnen, wenn die Person, die sich gegen die
       Rückführung ausspricht, darlegt, dass die Rückführung ein ernsthaftes
       Risiko darstellt, dass das Kind dadurch körperlichem oder seelischem
       Schaden ausgesetzt oder anderweitig in eine unerträgliche Lage gebracht
       würde“, heißt es im Urteil. Die Jungen würden in Videokonferenzen „stark
       und negativ“ auf die Anwesenheit des Vaters reagieren.
       
       Der Vater hatte versucht, die Zwillinge aus der Schweiz nach Spanien zu
       verschleppen. Er war im Oktober 2022 zusammen mit zwei Kumpanen vermummt in
       die Wohnung Saldañas eingedrungen, [1][hatte die beiden Kinder in ein Auto
       gezerrt,] die anwesende Großmutter verprügelt und gefesselt. Er wurde in
       Frankreich gestellt und festgenommen, ein Gerichtsverfahren musste wegen
       eines Verfahrensfehlers eingestellt werden. Die Schweizer Justiz sucht ihn
       wegen Entführung und versuchten Totschlags der Großmuter mit
       internationalem Haftbefehl. Die Kinder kamen zurück zu Saldaña.
       
       Saldaña wird ebenfalls weiterhin EU-weit gesucht, sie kann die Schweiz
       nicht verlassen, ohne Gefahr zu laufen, festgenommen und ausgeliefert zu
       werden. Das spanische Konsulat verlängert ihr den Pass nicht.
       
       Saldaña steht nach wie vor zu ihrem Entschluss, in die Schweiz zu gehen.
       Die erste Zeit dort war hart, inzwischen hat sie eine Arbeits- und
       Aufenthaltserlaubnis, weil die Behörden sie als Härtefall einstuften. Dass
       mittlerweile weitere acht „schützende Mütter“ aus Spanien in der Schweiz
       leben, hat für sie eine einfache Erklärung: „Mein Fall war in den Medien
       omnipräsent. Wenn du ein Problem hast, gehst du dorthin, wo es schon einmal
       Hilfe gab.“
       
       Tatsächlich ist Saldaña kein Einzelfall. Das spanische Justizministerium
       zählt jährlich über 5.000 Anzeigen wegen „Vergehen gegen die sexuelle
       Freiheit von Minderjährigen“. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich
       bei der Hälfte um enge Angehörige und davon in jedem vierten Fall um den
       eigenen Vater. [2][Eine Untersuchung der Kinderschutzorganisation Save the
       Children] geht davon aus, dass die Dunkelziffer bis zu sechs Mal höher ist.
       In 70 Prozent der angezeigten Fälle wird erst gar kein Ermittlungsverfahren
       eröffnet. Save the Children fordert Spanien auf, spezielle Einheiten bei
       den Gerichten und eine eigene Staatsanwaltschaft für diese Delikte zu
       gründen sowie Fachleute auszubilden, die die Richter und Richterinnen
       unterstützen.
       
       ## „Das eigene Kind aushändigen, niemals!“
       
       Auch María Sevilla, 42 Jahre, ist wegen Kindesentführung verurteilt worden.
       Dennoch dient sie vielen, so auch Saldaña, als Vorbild. Im Alter von vier
       Jahren, erzählt Sevilla, habe ihr Sohn Samuel seiner Großmutter von
       sexuellem Missbrauch schwerster Art durch den Vater erzählt. „Wir waren
       schon eine Weile getrennt. Ich war geschockt“, erklärt Sevilla. Sie hat
       einem Treffen in einer Cafetería in Sevilla la Nueva, einem Ort südwestlich
       von Madrid zugestimmt, unweit der Schule ihrer kleinen Tochter. Nach einem
       sechs Jahre langen Weg durch die Instanzen und fünf zu den Akten gelegten
       Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs – eine kam von Seiten der
       Staatsanwaltschaft, eine von der Jugendbetreuerin einer Kirchengemeinde,
       eine vom Kinderarzt und zwei von ihr selbst – wird sie 2017 richterlich
       gezwungen, ihrem Ex-Partner Besuchsrecht ohne amtliche Aufsicht für Samuel
       zu gewähren.
       
       „Ich weigerte mich“, sagt die zierliche Frau stolz. Zu einer Vorladung vor
       Gericht erscheint sie nicht. Stattdessen taucht sie mit ihrem Sohn, dem
       neuen Partner und der gemeinsamen Tochter unter. „Das eigene Kind
       aushändigen, niemals!“
       
       Sie mieteten immer neue Unterkünfte in unterschiedlichen Regionen, erzählt
       Sevilla, zahlten nur in bar. Sie hätten keine Kreditkarten mehr benutzt,
       keine Handys benutzt, keine Arztbesuche gemacht, surfen verdeckt im Netz.
       Der mittlerweile neunjährige Samuel ging nicht zur Schule, die jüngere
       Halbschwester ebenfalls nicht. Spanien verließen sie nie, da die Kinder
       keinen Pass hätten.
       
       Ihr Fall ging monatelang durch die Presse. „Ich wurde öffentlich an den
       Pranger gestellt“, sagt Sevilla, die damals einer Gruppe von Müttern
       vorstand, die sich „Infancia libre“, auf Deutsch: „Freie Kindheit“, nannten
       und gegen die „Straffreiheit bei sexuellen Missbräuchen“ kämpften. Sie
       wurden in der Presse als „Hexen“ beschimpft, die ihren Kindern Schule und
       Arzt verweigern würden. Ein ganzes Land verfolgte die Jagd nach Sevilla Tag
       für Tag am Bildschirm.
       
       „Zwei Jahre ging die Flucht gut, dann fanden sie uns“, erzählt Sevilla. 16
       Uniformierte mit Pistolen in der Hand seien mitten in der Nacht auf das
       Gelände gestürmt, das sie auf dem Land in der Nähe von Cuenca in
       Zentralspanien gemietet hatten. So berichtete es auch die Presse. „Sie
       nahmen mich fest und verschleppten meinen Sohn“, berichtet Sevilla.
       
       Samuel kam zum Vater, Sevilla vor Gericht. Sie wurde zu zwei Jahren und
       vier Monaten Haft verurteilt. Nach etwas mehr als drei Monaten im Gefängnis
       wurde sie von der spanischen Regierung begnadigt.
       
       ## Kriminalisierung durch die Gesellschaft
       
       „Die ‚schützenden Mütter‘ leiden zu Unrecht und sehen sich in vielen Fällen
       Kriminalisierung und Misstrauen seitens der Gesellschaft ausgesetzt, obwohl
       sie nichts anderes tun, als sich selbst und ihre Söhne und Töchter gegen
       geschlechtsspezifische Gewalt zu verteidigen“, erklärte die damalige linke
       Gleichstellungsministerin Irene Montero nach der Begnadigung Sevillas.
       Montero wird dafür nach einer Verleumdungsklage durch den Ex-Partner von
       Sevilla zu 18.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
       
       „Ich durfte Samuel fortan nur noch alle zwei Woche sehen. Unter Aufsicht
       versteht sich, anders als einst mein Ex“, sagt Sevilla. Mittlerweile lebt
       Samuel wieder bei ihr in ihrem abgelegenen Haus südwestlich von Madrid. Er
       ist jetzt volljährig und hat sich für die Mutter entschieden. Mit ihm
       sprechen kann die taz nicht. Er wolle nicht reden, „noch nicht“, sagt die
       Mutter. „Fälle wie der meinige werden dazu benutzt, um den Frauen Angst zu
       machen. Schau her, du gehst in den Knast, wenn du dich schützend vor deine
       Kinder stellst“, beschuldigt Sevilla die Justiz.
       
       Silvia Aquiles, Mutter von zwei Kindern, hat den Gerichtsanordnungen immer
       Folge geleistet. Am 4. März 2020 wurde die heute 47-jährige Büroangestellte
       aus Barcelona mit ihren beiden Kindern zu einem Gericht in der
       katalanischen Hauptstadt bestellt. „Wir wurden in einen kleinen Raum
       gebracht“, erinnert sich Aquiles beim Videogespräch mit der taz. Sie ist
       sichtlich angespannt als sie fortfährt: „Es kamen zwei Männer in Zivil und
       führten meine Tochter ab. Etwas später kam ein Uniformierter und nahm auch
       meinen Sohn mit.“ Die siebenjährige Tochter kam für zehn Monate in ein Heim
       und dann zum Vater – der vierjährige Sohn wurde sofort dem Vater
       überstellt.
       
       Alles habe 2015 begonnen, sagt Aquiles. Bis dahin seien sie und ihr
       Ex-Partner eine „glückliches Paar“ gewesen. „Eines Tages beobachtete ich,
       wie meine Tochter ihre Geschlechtsteile zwanghaft wusch. Auf Nachfrage
       erzählte mir die Kleine, dass ihr Vater sie dort immer wieder auf eine
       seltsame Art berührte“, erinnert sich Aquiles. Sie zweifelte zunächst an
       den Schilderungen des Kindes. Medizinische Untersuchungen und Beratungen
       mit Fachleuten hätten allerdings Verdachtsmomente von sexuellem Missbrauch
       ergeben. Schließlich erstattete Aquiles Anzeige gegen den Vater; 2018 auch
       ein Krankenhaus in Barcelona wegen mutmaßlichen Missbrauchs des Vaters am
       Sohn.
       
       ## Justiz vermutet Manipulation – beruhend auf einem Syndrom, das nicht
       anerkannt ist
       
       Die Sozialbehörden und die Justiz nahmen allerdings schnell die Mutter ins
       Visier: Sie warfen Aquiles vor, die Kinder zu beeinflussen, damit sie
       falsche Aussagen gegen den Vater leisteten. „Mir wurde ein ‚Elterliches
       Entfremdungssyndrom‘ vorgeworfen“, berichtet sie. Das Parental Alienation
       Syndrome, das der US-amerikanische Kinder- und Jugendpsychiater Richard A.
       Gardner in den 1980er-Jahren entwickelt hatte, besagt, dass ein Elternteil
       das Kind manipuliert – ihm zum Beispiel Missbrauchsvorwürfe einredet –,
       damit es den anderen Elternteil ablehnt. Das [3][Elterliche
       Entfremdungssyndrom ist fachwissenschaftlich nicht anerkannt] und wird in
       vielen Ländern – wie etwa Deutschland – von der Justiz explizit abgelehnt.
       Dennoch wenden es in Spanien die Gerichte gerne an.
       
       „Natürlich wenden sie es gegen die Mütter an, so gut wie nie gegen die
       Väter, und natürlich immer im Dienste eines vermeintlichen Kindeswohls“,
       beklagt sich Aquiles. Wegen ihrer Odyssee durch die juristischen
       Institutionen und der Unterstellung, sie habe die Kinder gegen ihren Vater
       indoktriniert, hat die katalanische Exilregierung sie als „Opfer
       institutioneller Gewalt“ anerkannt. „Eine Entschädigung irgendeiner Art
       habe ich allerdings bis heute nicht bekommen“, sagt sie.
       
       Auch die Kinder darf sie weiterhin, nach drei Jahren ohne jeglichen
       Kontakt, nur jedes zweite Wochenende sehen. Das Sorgerecht hat nach wie vor
       ihr Ex-Partner. Aquiles überlegt sich jedes Wort genau und achtet darauf,
       dass ihr Ex-Partner nicht zu identifizieren ist. Das könne zu neuen
       Anzeigen seinerseits führen, fürchtet sie.
       
       „Der Missbrauch der eigenen Kinder ist ein Vergehen, dass die Gesellschaft
       einfach nicht wahrhaben will“, sagt Cira García. Dass viele Richter die
       Glaubwürdigkeit der Mütter infrage stellten, läge daran, dass die spanische
       Justiz, wie die gesamte Gesellschaft, vom Machismus geprägt sei. García, 50
       Jahre alt, Mutter zweier Kinder, ist seit 13 Jahren Richterin an Tribunalen
       für Gewalt gegen Frauen – erst im südostspanischen Albacete und jetzt in
       Getafe, einem Vorort Madrids. „Immer wieder muss ich mir anhören, dass
       Mütter lügen, um sich einen Vorteil beim Sorgerechtsstreit zu verschaffen“,
       sagt García. Und fragt dann: „Warum sollten sie sich dazu ausgerechnet ein
       Verbrechen ausdenken, das zu denen gehört, die am schwersten nachzuweisen
       sind?“ Sie verweist auf [4][mehrere Studien der Vereinten Nationen über die
       spanische Justiz], die von der „Schutzlosigkeit der Kinder“ sprechen.
       
       Die resolute Richterin ist eine Autorität in Sachen Gewalt gegen Frauen.
       Sie hält nicht nur in Spanien, sondern auch in Europa und Lateinamerika
       Vorträge. „In vielen Ländern gibt es zum Thema nicht einmal Zahlen“, weiß
       sie. „Sie kommen aus allen sozialen Schichten, Kulturen und
       Nationalitäten“, widerspricht García gängigen Vorurteilen, dass Täter meist
       aus der Unterschicht und aus Migrantenmilieus stammen würden.
       
       ## In Sachen Gendergewalt geschult
       
       Spanien führt seit 2003 Statistiken zu Gendergewalt und seit 2013 zur
       Gewalt gegen die gemeinsamen Kinder an. Seit 2004 ist ein Gesetz gegen
       geschlechtsspezifische Gewalt in Kraft. Eines für die Gewalt gegen die
       gemeinsamen Kinder ist in Vorbereitung. Justiz, Polizei und Sozialbehörden
       werden in Sachen Gendergewalt geschult, ein eigenes Notfalltelefon wurde
       eingerichtet. Überall im Land wurden an jedem Amtsgericht ein Tribunal für
       Gewalt gegen Frauen gegründet. Dank dieser Maßnahmen ging die Zahl der
       durch Partner oder Ex-Partner ermordeten Frauen von 76 im Jahr 2008 auf 46
       in 2025 zurück.
       
       Vicky Rosell war von 2020 bis 2023 als Beauftragte der Regierung zuständig
       für geschlechtsspezifische Gewalt. Die 57-jährige, die als Richterin auf
       den Kanaren arbeitet, sieht die „Madres protectoras“ als „Opfer
       institutioneller Gewalt“. Für Rosell ist der gesellschaftspolitische Umgang
       mit Frauen in Spanien auch eine Folge der Franco-Diktatur, die bis 1975
       andauert. Frauen durften in Spanien zum Beispiel sehr lange nicht vor
       Gericht aussagen. Das wirke bis heute nach und sorge dafür, „dass Frauen
       weniger Glauben geschenkt wird als Männern“.
       
       Die linksalternative Politikerin war an der Ausarbeitung und Überarbeitung
       von mehreren Gesetzen beteiligt. So wurde 2021 Gewalt gegen den eigenen
       Nachwuchs als Tatbestand „geschlechtsspezifische Gewalt“ in das Gesetz
       aufgenommen. Demnach darf kein Mann, der seine Partnerin oder Ex-Partnerin
       misshandelt hat, Besuchsrecht für die Kinder bekommen. Denn dies könnte
       dazu führen, dass er weiterhin Zugang zur Frau hat und diese unter Druck
       setzen könne. Ein Teil der Richterschaft hatte dagegen allerdings
       Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Argument: Ein Mann, der seine Frau
       misshandelt, sei nicht zwangsläufig auch ein schlechter Vater. Die
       Verfassungsbeschwerde wurde allerdings abgelehnt.
       
       „Die Gesetze“, urteilt Richterin Rosell, „sind leider feministischer als
       viele Richter und Richterinnen in diesem Land.“
       
       10 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.publico.es/mujer/violento-secuestro-padre-hijos-suiza-madre-habia-huido-protegerlos.html
 (DIR) [2] https://www.savethechildren.es/actualidad/analisis-abusos-sexuales-infancia-espana
 (DIR) [3] /Streit-um-das-Sorgerecht/!6129933
 (DIR) [4] https://www.ohchr.org/en/press-releases/2022/01/spanish-courts-must-protect-children-domestic-violence-and-sexual-abuse-say
       
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       Maria Hartmann sagt, sie habe häusliche Gewalt erlebt. Um ihren Sohn zu
       schützen, flieht sie ins Frauenhaus. Dann wird dem Vater das Sorgerecht
       zugesprochen. Warum?
       
 (DIR) Frauenfeindlichkeit: Maskierter Antifeminismus
       
       Einfluss bis ins Familiengericht: Frauenfeindliche Väterrechtler tun
       progressiv, gefährden aber besonders gewaltbetroffene Frauen und ihre
       Kinder.
       
 (DIR) Häusliche Gewalt und Missbrauch: UN-Experten machen Spanien Vorwürfe
       
       Das Land müsse Kinder besser vor gewalttätigen Vätern schützen, heißt es.
       Die Justiz favorisiere auch in solchen Fällen oft das männliche Elternteil.