# taz.de -- Kindesentziehung in Spanien: Die Wut der Mütter
> Bei Sorgerechtsstreitigkeiten urteilen spanische Gerichte oft im Sinne
> der Väter. Selbst wenn die Frauen sie wegen sexueller Gewalt angeklagt
> haben.
(IMG) Bild: Die Kinder gegen den Vater indoktriniert? Silvia Aquiles im Mai 2023 am Rande eines Gerichtstermin in Barcelona
So sieht also eine aus, die Anführerin einer kriminellen Vereinigung von
Müttern sein soll. Verónica Saldaña ist kräftig, hat langes blondes Haar,
ein sympathisches Lächeln und einen lebendigen Blick. Sie trägt bequeme
Freizeitkleidung und horcht immer mal wieder, ob das Baby, das nebenan
schläft, etwas brauchen könnte. Die 37-Jährige aus Pozuelo, einem Vorort
Madrids, lebt seit mehreren Jahren in Genf und wird von der spanischen
Justiz wegen Entführung ihrer beiden Zwillingsjungen mit einem europäischem
Haftbefehl gesucht.
Außerdem soll Saldaña, das sagt die spanische Polizei, Kopf eines gut
organisierten Netzwerks von Müttern sein, das gezielt Strategien
ausarbeitet, um den Vätern die Kinder zu entziehen. Die Mütter nennen sich
selbst die „Madres protectoras“, auf Deutsch: „Schützende Mütter“.
Alle Fälle hätten, laut Polizei, eines gemeinsam: „Den Vätern wurde das
alleinige oder das vorübergehende Sorgerecht zugesprochen.“ Die Mütter, die
oft falsche Anschuldigungen gegen die Männer erhoben hätten, um genau dies
zu verhindern, würden mit ihren Zöglingen untertauchen. Die „schützenden
Mütter“ sind für die Polizei verantwortlich für einen Teil der 433 Kinder,
die allein 2024 in Spanien nicht aufzufinden waren, nachdem die Väter sie
als entführt gemeldet hatten. Insgesamt haben im gleichen Zeitraum Väter
1.371 Anzeigen wegen Kindesentzug gegen die Mütter der Kinder erstattet.
„Spanien schützt die Kinder nicht gegen gewalttätige und übergriffige
Väter“, sagt hingegen Saldaña mit Blick auf diese Statistik. Sie ist eine
von Hunderten spanischer Frauen, die sich in einer Messenger-Gruppe unter
dem Begriff „Schützende Mütter“ zusammengefunden haben. Viele sagen dort,
sie seien Opfer häuslicher Gewalt geworden, einige haben ihren Ex-Partner
wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Auch Saldaña hat das getan, ihr Fall
wurde zu den Akten gelegt – sie ist kein Einzelfall.
## Flucht vor der Justiz
Die „Madres protectoras“ tauschen Erfahrungen aus, sie unterhalten sich
darüber, wie sie sich wehren können – und natürlich berichten in der
Messenger-Gruppe auch einige von ihrer Flucht vor der Justiz, erzählen der
taz mehrere Frauen. „Doch eine Organisation, wie die Polizei behauptet,
sind wir nicht. Und eine Flucht oder das Untertauchen organisieren? Das
machen wir ganz sicher nicht“, beteuert Saldaña.
Es ist grundsätzlich strafbar, einem Elternteil, der das Sorge- oder
Besuchsrecht hat, das Kind zu entziehen. Es gibt dazu eigens ein
internationales Ankommen: das Haager Übereinkommen über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, welches das
verhindern soll.
Saldaña war das egal. Sie ging nach einem langen Sorgerechtsstreit in die
Schweiz. Dort lebt sie seit vier Jahren mit ihren beiden Zwillingsjungen
aus erster Beziehung und mittlerweile auch mit einem neuen Partner, mit dem
sie ebenfalls ein Kind hat. Der Grund für die Flucht: Sie habe ihrem
Ex-Partner, dem Vater der Zwillinge, die Jungs nicht überlassen wollen.
Saldaña sagt, einer der beiden Söhne sei vom Vater sexuell missbraucht
worden. Das Gericht sah allerdings hierfür offenbar nicht genug Beweise.
„Meinem Ex-Mann wurde vom Gericht das uneingeschränkte Besuchsrecht
zugestanden, und das, obwohl die Kinder dies nicht wollten.“
## Ein Annäherungsverbot aber weiter Besuchsrecht
Saldañas Geschichte beginnt im Dezember 2019. „Einer der beiden Söhne,
damals fünf Jahre alt, erzählte meiner Mutter, dass ihn der Vater nicht
schlafen ließe, weil er ihn unsittlich am Penis berührte.“ Nach langen
Überlegungen und Beratungen bei einem Kinderpsychologen habe sie sich
getrennt und Anzeige erstattet, sagt Saldaña. Sie beschloss, die Kinder nie
wieder mit deren Vater allein zu lassen.
Ihr Ex sei mehrmals gewalttätig gegen sie geworden, sagt Saldaña.
Tatsächlich erließt das Gericht ein Annäherungsverbot gegen den Ex-Partner,
lehnte aber Schutzmaßnahmen für die Kinder ab und gewährte dem Vater
weiterhin ein weitreichendes Besuchsrecht. „Es hieß, es gebe keine Beweise
für Missbrauch“, sagt Saldaña wütend. Stattdessen ordnete das Gericht an,
dass Saldaña, die mittlerweile in Katalonien lebte, zurück nach Pozuelo bei
Madrid ziehen müsse. „Um dem Vater so das Besuchsrecht zu gewähren. Ich
selbst sollte den Ort nicht verlassen dürfen.“ Sie habe sich, sagt Saldaña,
„wie eine Schwerverbrecherin gefühlt“.
Nach dem Sommerurlaub 2021, mit den Zwillingen und Großeltern in
Frankreich, ging Saldaña nicht nach Spanien zurück, sondern in die Schweiz
– aus Angst, wie sie sagt, die Justiz könne ihr die Kinder wegnehmen, weil
sie ihren Wohnsitz nicht von Katalonien zurück nach Pozuelo verlegen
wollte. Sie nahm sich einen Anwalt. Zu Hause in Spanien füllte ihr Fall
bald Schlagzeilen und TV-Programme. Sie wird zu „Vero, die ihre Kinder
entführt hat“. Ihr Ex-Partner, der Anzeige wegen „Kindesentzug“ stellt,
wird zum „armen geschädigten Vater“.
## Vater zerrte die Kinder ins Auto
Die spanische Justiz lässt Saldaña auch in der Schweiz verfolgen. Das
dortige Bundesgericht lehnt die Rückführung der Kinder nach dem Haager
Abkommen aber ab: „Der ersuchte Staat ist nicht verpflichtet, die
Rückführung des Kindes anzuordnen, wenn die Person, die sich gegen die
Rückführung ausspricht, darlegt, dass die Rückführung ein ernsthaftes
Risiko darstellt, dass das Kind dadurch körperlichem oder seelischem
Schaden ausgesetzt oder anderweitig in eine unerträgliche Lage gebracht
würde“, heißt es im Urteil. Die Jungen würden in Videokonferenzen „stark
und negativ“ auf die Anwesenheit des Vaters reagieren.
Der Vater hatte versucht, die Zwillinge aus der Schweiz nach Spanien zu
verschleppen. Er war im Oktober 2022 zusammen mit zwei Kumpanen vermummt in
die Wohnung Saldañas eingedrungen, [1][hatte die beiden Kinder in ein Auto
gezerrt,] die anwesende Großmutter verprügelt und gefesselt. Er wurde in
Frankreich gestellt und festgenommen, ein Gerichtsverfahren musste wegen
eines Verfahrensfehlers eingestellt werden. Die Schweizer Justiz sucht ihn
wegen Entführung und versuchten Totschlags der Großmuter mit
internationalem Haftbefehl. Die Kinder kamen zurück zu Saldaña.
Saldaña wird ebenfalls weiterhin EU-weit gesucht, sie kann die Schweiz
nicht verlassen, ohne Gefahr zu laufen, festgenommen und ausgeliefert zu
werden. Das spanische Konsulat verlängert ihr den Pass nicht.
Saldaña steht nach wie vor zu ihrem Entschluss, in die Schweiz zu gehen.
Die erste Zeit dort war hart, inzwischen hat sie eine Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis, weil die Behörden sie als Härtefall einstuften. Dass
mittlerweile weitere acht „schützende Mütter“ aus Spanien in der Schweiz
leben, hat für sie eine einfache Erklärung: „Mein Fall war in den Medien
omnipräsent. Wenn du ein Problem hast, gehst du dorthin, wo es schon einmal
Hilfe gab.“
Tatsächlich ist Saldaña kein Einzelfall. Das spanische Justizministerium
zählt jährlich über 5.000 Anzeigen wegen „Vergehen gegen die sexuelle
Freiheit von Minderjährigen“. Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich
bei der Hälfte um enge Angehörige und davon in jedem vierten Fall um den
eigenen Vater. [2][Eine Untersuchung der Kinderschutzorganisation Save the
Children] geht davon aus, dass die Dunkelziffer bis zu sechs Mal höher ist.
In 70 Prozent der angezeigten Fälle wird erst gar kein Ermittlungsverfahren
eröffnet. Save the Children fordert Spanien auf, spezielle Einheiten bei
den Gerichten und eine eigene Staatsanwaltschaft für diese Delikte zu
gründen sowie Fachleute auszubilden, die die Richter und Richterinnen
unterstützen.
## „Das eigene Kind aushändigen, niemals!“
Auch María Sevilla, 42 Jahre, ist wegen Kindesentführung verurteilt worden.
Dennoch dient sie vielen, so auch Saldaña, als Vorbild. Im Alter von vier
Jahren, erzählt Sevilla, habe ihr Sohn Samuel seiner Großmutter von
sexuellem Missbrauch schwerster Art durch den Vater erzählt. „Wir waren
schon eine Weile getrennt. Ich war geschockt“, erklärt Sevilla. Sie hat
einem Treffen in einer Cafetería in Sevilla la Nueva, einem Ort südwestlich
von Madrid zugestimmt, unweit der Schule ihrer kleinen Tochter. Nach einem
sechs Jahre langen Weg durch die Instanzen und fünf zu den Akten gelegten
Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs – eine kam von Seiten der
Staatsanwaltschaft, eine von der Jugendbetreuerin einer Kirchengemeinde,
eine vom Kinderarzt und zwei von ihr selbst – wird sie 2017 richterlich
gezwungen, ihrem Ex-Partner Besuchsrecht ohne amtliche Aufsicht für Samuel
zu gewähren.
„Ich weigerte mich“, sagt die zierliche Frau stolz. Zu einer Vorladung vor
Gericht erscheint sie nicht. Stattdessen taucht sie mit ihrem Sohn, dem
neuen Partner und der gemeinsamen Tochter unter. „Das eigene Kind
aushändigen, niemals!“
Sie mieteten immer neue Unterkünfte in unterschiedlichen Regionen, erzählt
Sevilla, zahlten nur in bar. Sie hätten keine Kreditkarten mehr benutzt,
keine Handys benutzt, keine Arztbesuche gemacht, surfen verdeckt im Netz.
Der mittlerweile neunjährige Samuel ging nicht zur Schule, die jüngere
Halbschwester ebenfalls nicht. Spanien verließen sie nie, da die Kinder
keinen Pass hätten.
Ihr Fall ging monatelang durch die Presse. „Ich wurde öffentlich an den
Pranger gestellt“, sagt Sevilla, die damals einer Gruppe von Müttern
vorstand, die sich „Infancia libre“, auf Deutsch: „Freie Kindheit“, nannten
und gegen die „Straffreiheit bei sexuellen Missbräuchen“ kämpften. Sie
wurden in der Presse als „Hexen“ beschimpft, die ihren Kindern Schule und
Arzt verweigern würden. Ein ganzes Land verfolgte die Jagd nach Sevilla Tag
für Tag am Bildschirm.
„Zwei Jahre ging die Flucht gut, dann fanden sie uns“, erzählt Sevilla. 16
Uniformierte mit Pistolen in der Hand seien mitten in der Nacht auf das
Gelände gestürmt, das sie auf dem Land in der Nähe von Cuenca in
Zentralspanien gemietet hatten. So berichtete es auch die Presse. „Sie
nahmen mich fest und verschleppten meinen Sohn“, berichtet Sevilla.
Samuel kam zum Vater, Sevilla vor Gericht. Sie wurde zu zwei Jahren und
vier Monaten Haft verurteilt. Nach etwas mehr als drei Monaten im Gefängnis
wurde sie von der spanischen Regierung begnadigt.
## Kriminalisierung durch die Gesellschaft
„Die ‚schützenden Mütter‘ leiden zu Unrecht und sehen sich in vielen Fällen
Kriminalisierung und Misstrauen seitens der Gesellschaft ausgesetzt, obwohl
sie nichts anderes tun, als sich selbst und ihre Söhne und Töchter gegen
geschlechtsspezifische Gewalt zu verteidigen“, erklärte die damalige linke
Gleichstellungsministerin Irene Montero nach der Begnadigung Sevillas.
Montero wird dafür nach einer Verleumdungsklage durch den Ex-Partner von
Sevilla zu 18.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
„Ich durfte Samuel fortan nur noch alle zwei Woche sehen. Unter Aufsicht
versteht sich, anders als einst mein Ex“, sagt Sevilla. Mittlerweile lebt
Samuel wieder bei ihr in ihrem abgelegenen Haus südwestlich von Madrid. Er
ist jetzt volljährig und hat sich für die Mutter entschieden. Mit ihm
sprechen kann die taz nicht. Er wolle nicht reden, „noch nicht“, sagt die
Mutter. „Fälle wie der meinige werden dazu benutzt, um den Frauen Angst zu
machen. Schau her, du gehst in den Knast, wenn du dich schützend vor deine
Kinder stellst“, beschuldigt Sevilla die Justiz.
Silvia Aquiles, Mutter von zwei Kindern, hat den Gerichtsanordnungen immer
Folge geleistet. Am 4. März 2020 wurde die heute 47-jährige Büroangestellte
aus Barcelona mit ihren beiden Kindern zu einem Gericht in der
katalanischen Hauptstadt bestellt. „Wir wurden in einen kleinen Raum
gebracht“, erinnert sich Aquiles beim Videogespräch mit der taz. Sie ist
sichtlich angespannt als sie fortfährt: „Es kamen zwei Männer in Zivil und
führten meine Tochter ab. Etwas später kam ein Uniformierter und nahm auch
meinen Sohn mit.“ Die siebenjährige Tochter kam für zehn Monate in ein Heim
und dann zum Vater – der vierjährige Sohn wurde sofort dem Vater
überstellt.
Alles habe 2015 begonnen, sagt Aquiles. Bis dahin seien sie und ihr
Ex-Partner eine „glückliches Paar“ gewesen. „Eines Tages beobachtete ich,
wie meine Tochter ihre Geschlechtsteile zwanghaft wusch. Auf Nachfrage
erzählte mir die Kleine, dass ihr Vater sie dort immer wieder auf eine
seltsame Art berührte“, erinnert sich Aquiles. Sie zweifelte zunächst an
den Schilderungen des Kindes. Medizinische Untersuchungen und Beratungen
mit Fachleuten hätten allerdings Verdachtsmomente von sexuellem Missbrauch
ergeben. Schließlich erstattete Aquiles Anzeige gegen den Vater; 2018 auch
ein Krankenhaus in Barcelona wegen mutmaßlichen Missbrauchs des Vaters am
Sohn.
## Justiz vermutet Manipulation – beruhend auf einem Syndrom, das nicht
anerkannt ist
Die Sozialbehörden und die Justiz nahmen allerdings schnell die Mutter ins
Visier: Sie warfen Aquiles vor, die Kinder zu beeinflussen, damit sie
falsche Aussagen gegen den Vater leisteten. „Mir wurde ein ‚Elterliches
Entfremdungssyndrom‘ vorgeworfen“, berichtet sie. Das Parental Alienation
Syndrome, das der US-amerikanische Kinder- und Jugendpsychiater Richard A.
Gardner in den 1980er-Jahren entwickelt hatte, besagt, dass ein Elternteil
das Kind manipuliert – ihm zum Beispiel Missbrauchsvorwürfe einredet –,
damit es den anderen Elternteil ablehnt. Das [3][Elterliche
Entfremdungssyndrom ist fachwissenschaftlich nicht anerkannt] und wird in
vielen Ländern – wie etwa Deutschland – von der Justiz explizit abgelehnt.
Dennoch wenden es in Spanien die Gerichte gerne an.
„Natürlich wenden sie es gegen die Mütter an, so gut wie nie gegen die
Väter, und natürlich immer im Dienste eines vermeintlichen Kindeswohls“,
beklagt sich Aquiles. Wegen ihrer Odyssee durch die juristischen
Institutionen und der Unterstellung, sie habe die Kinder gegen ihren Vater
indoktriniert, hat die katalanische Exilregierung sie als „Opfer
institutioneller Gewalt“ anerkannt. „Eine Entschädigung irgendeiner Art
habe ich allerdings bis heute nicht bekommen“, sagt sie.
Auch die Kinder darf sie weiterhin, nach drei Jahren ohne jeglichen
Kontakt, nur jedes zweite Wochenende sehen. Das Sorgerecht hat nach wie vor
ihr Ex-Partner. Aquiles überlegt sich jedes Wort genau und achtet darauf,
dass ihr Ex-Partner nicht zu identifizieren ist. Das könne zu neuen
Anzeigen seinerseits führen, fürchtet sie.
„Der Missbrauch der eigenen Kinder ist ein Vergehen, dass die Gesellschaft
einfach nicht wahrhaben will“, sagt Cira García. Dass viele Richter die
Glaubwürdigkeit der Mütter infrage stellten, läge daran, dass die spanische
Justiz, wie die gesamte Gesellschaft, vom Machismus geprägt sei. García, 50
Jahre alt, Mutter zweier Kinder, ist seit 13 Jahren Richterin an Tribunalen
für Gewalt gegen Frauen – erst im südostspanischen Albacete und jetzt in
Getafe, einem Vorort Madrids. „Immer wieder muss ich mir anhören, dass
Mütter lügen, um sich einen Vorteil beim Sorgerechtsstreit zu verschaffen“,
sagt García. Und fragt dann: „Warum sollten sie sich dazu ausgerechnet ein
Verbrechen ausdenken, das zu denen gehört, die am schwersten nachzuweisen
sind?“ Sie verweist auf [4][mehrere Studien der Vereinten Nationen über die
spanische Justiz], die von der „Schutzlosigkeit der Kinder“ sprechen.
Die resolute Richterin ist eine Autorität in Sachen Gewalt gegen Frauen.
Sie hält nicht nur in Spanien, sondern auch in Europa und Lateinamerika
Vorträge. „In vielen Ländern gibt es zum Thema nicht einmal Zahlen“, weiß
sie. „Sie kommen aus allen sozialen Schichten, Kulturen und
Nationalitäten“, widerspricht García gängigen Vorurteilen, dass Täter meist
aus der Unterschicht und aus Migrantenmilieus stammen würden.
## In Sachen Gendergewalt geschult
Spanien führt seit 2003 Statistiken zu Gendergewalt und seit 2013 zur
Gewalt gegen die gemeinsamen Kinder an. Seit 2004 ist ein Gesetz gegen
geschlechtsspezifische Gewalt in Kraft. Eines für die Gewalt gegen die
gemeinsamen Kinder ist in Vorbereitung. Justiz, Polizei und Sozialbehörden
werden in Sachen Gendergewalt geschult, ein eigenes Notfalltelefon wurde
eingerichtet. Überall im Land wurden an jedem Amtsgericht ein Tribunal für
Gewalt gegen Frauen gegründet. Dank dieser Maßnahmen ging die Zahl der
durch Partner oder Ex-Partner ermordeten Frauen von 76 im Jahr 2008 auf 46
in 2025 zurück.
Vicky Rosell war von 2020 bis 2023 als Beauftragte der Regierung zuständig
für geschlechtsspezifische Gewalt. Die 57-jährige, die als Richterin auf
den Kanaren arbeitet, sieht die „Madres protectoras“ als „Opfer
institutioneller Gewalt“. Für Rosell ist der gesellschaftspolitische Umgang
mit Frauen in Spanien auch eine Folge der Franco-Diktatur, die bis 1975
andauert. Frauen durften in Spanien zum Beispiel sehr lange nicht vor
Gericht aussagen. Das wirke bis heute nach und sorge dafür, „dass Frauen
weniger Glauben geschenkt wird als Männern“.
Die linksalternative Politikerin war an der Ausarbeitung und Überarbeitung
von mehreren Gesetzen beteiligt. So wurde 2021 Gewalt gegen den eigenen
Nachwuchs als Tatbestand „geschlechtsspezifische Gewalt“ in das Gesetz
aufgenommen. Demnach darf kein Mann, der seine Partnerin oder Ex-Partnerin
misshandelt hat, Besuchsrecht für die Kinder bekommen. Denn dies könnte
dazu führen, dass er weiterhin Zugang zur Frau hat und diese unter Druck
setzen könne. Ein Teil der Richterschaft hatte dagegen allerdings
Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Argument: Ein Mann, der seine Frau
misshandelt, sei nicht zwangsläufig auch ein schlechter Vater. Die
Verfassungsbeschwerde wurde allerdings abgelehnt.
„Die Gesetze“, urteilt Richterin Rosell, „sind leider feministischer als
viele Richter und Richterinnen in diesem Land.“
10 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.publico.es/mujer/violento-secuestro-padre-hijos-suiza-madre-habia-huido-protegerlos.html
(DIR) [2] https://www.savethechildren.es/actualidad/analisis-abusos-sexuales-infancia-espana
(DIR) [3] /Streit-um-das-Sorgerecht/!6129933
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(DIR) Reiner Wandler
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Die Justiz favorisiere auch in solchen Fällen oft das männliche Elternteil.