# taz.de -- Kein Schutz vor Verdrängung: Senat unwillig beim Vorkauf
       
       > Am Dienstag läuft die Frist aus, dem Verkauf der Schönleinstraße 19
       > zuvorzukommen. Das Scheitern könnte das Ende des Vorkaufsrechts
       > besiegeln.
       
 (IMG) Bild: Der Countdown ist leider abgelaufen. Den Bewohner:innen der Schönleinstraße 19 droht nun die Verdrängung
       
       Berlin taz | Schlechte Nachrichten für [1][die Bewohner:innen der
       Schönleinstraße 19]: Der Vorkauf des sanierungsbedürftigen Mietshauses ist
       gescheitert. In der Fachausschusssitzung am Montag bestätigte
       Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD), die für den Ankauf
       notwendigen Mittel nicht freigeben zu wollen. Friedrichhain-Kreuzbergs
       Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hatte bis zuletzt darauf gehofft,
       bezirkliche Mittel aus der Städtebauförderung für einen Ankauf verwenden zu
       können. „Das ist rechtlich nicht zulässig“, sagte Gaebler im Ausschuss.
       
       „Die Nichtkooperation des Senats ist bedauerlich“, kritisiert Schmidt die
       Absage. „Damit wird eine wichtige Chance vertan, Mieter vor Verdrängung zu
       schützen.“ Schmidts Plan sah vor, den Kaufpreis von 1,4 Millionen Euro
       durch im Bezirk für Städtebauförderung vorgehaltene Mittel finanzieren zu
       wollen. „Es wäre nicht so, dass wir andere Projekte dafür stoppen müssen“,
       so Schmidt.
       
       Als Käuferin vorgesehen war die landeseigene Treuhänderin GSE. Die nötigen
       Sanierungen sollten nur in einem Minimalumfang durchgeführt werden. Dadurch
       hätten die Sanierungskosten nach 20 Jahren vollständig durch moderat
       erhöhte Mieten refinanziert werden können. Über die Mittel der
       Städtebauförderung verfügt der Bezirk, allerdings müssen sie vom Senat
       freigegeben werden.
       
       Wie der Tagesspiegel bereits am Freitag berichtete, lehnt der Senat diese
       Option aus rechtlichen Gründen ab. Für den Antrag seien nicht alle
       erforderlichen Bedingungen erfüllt, begründet der Sprecher der
       Senatsverwaltung Martin Pallgen die Entscheidung. Eine Verwendung der
       Mittel sei nur dann zulässig, wenn der Verwendungszweck im städtebaulichen
       Entwicklungskonzept explizit aufgeführt sei.
       
       ## Verkauf und Verdrängung
       
       Für Schmidt ist die rechtliche Begründung nicht nachvollziehbar. Das
       bezirkliche Rechtsamt habe den Fall ausgiebig geprüft und sei zu dem
       Ergebnis gekommen, dass eine Verwendung der Mittel möglich sei.
       
       Die Option, die Immobilie über ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen
       ankaufen zu lassen, schloss die Senatsverwaltung bereits im Dezember aus.
       Ohne Zuschüsse des Landes sei ein Ankauf unwirtschaftlich, hatten zuvor die
       Unternehmen geurteilt. „Die Mittel, die wir haben, sind sehr begrenzt oder
       nicht vorhanden“, verweist Gaebler auf die angespannte Haushaltslage. Am
       Dienstag läuft die Frist aus.
       
       Bei der Immobilie handelt es sich um ein stark sanierungsbedürftiges
       Wohnhaus mit rund 20 Wohnungen. Die Bewohner:innen zahlen Mieten, die
       teilweise deutlich unter 5 Euro pro Quadratmeter liegen. Dafür
       vernachlässigte die Eigentümerin das Gebäude stark, viele der notwendigen
       Reparaturen führte die Hausgemeinschaft selbst durch. Nun soll das Haus an
       einen Investor verkauft werden. Extreme Mietsteigerungen scheinen bei dem
       hohen Sanierungsaufwand unvermeidbar.
       
       Seitdem [2][das Bundesverwaltungsgericht Ende 2021 das kommunale
       Vorkaufsrecht für unwirksam erklärte,] ist das politische Instrument nur
       noch in sehr wenigen Fällen anwendbar. [3][Voraussetzung ist, dass das Haus
       in einem baulich schlechten Zustand ist.]
       
       ## Neue Bedingungen, altes Modell
       
       Unter diesen Bedingungen ist eine Finanzierung landeseigener
       Wohnungsbauunternehmen, wie sie der Senat vor dem Urteil massenhaft
       durchführte, nur schwer möglich. Auch für Genossenschaften würde sich
       aufgrund der hohen Sanierungskosten ein Ankauf kaum rechnen, denn Förderung
       gäbe es nur für den Kaufpreis. In der Schönleinstraße 19 betragen die
       Kosten je nach Sanierungsniveau zwischen 1,7 und 2,6 Millionen Euro.
       
       Der Senat habe verpasst, ein neues Modell zu entwickeln, kritisiert
       Schmidt, „Im Grunde ist das Vorkaufsrecht abgeschafft“.
       
       Auch die grüne Mietenpolitikerin Katrin Schmidberger warf dem
       Stadtenwicklungssenator in der Ausschusssitzung am Montag vor, sich hinter
       formalen Argumenten zu verstecken. Gaebler reagierte in ungewohnter
       Deutlichkeit: „Wir wollen kein Vorkaufsrecht, um vom Eigentümer
       vernachlässigte Schrottimmobilien zu kaufen, um diese teuer von
       öffentlichen Mitteln sanieren zu lassen.“
       
       7 Jan 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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