# taz.de -- Volksbegehren Berlin Werbefrei: Finte fehlgeschlagen
> Der Senat legte bei seiner Kostenschätzung zu „Berlin Werbefrei“
> überhöhte Zahlen vor. Der Verfassungsgerichtshof fordert Korrektur.
(IMG) Bild: Nicht jede Litfaßsäule wird so aussehen, wenn Berlin Werbefrei erfolgreich ist – verboten werden soll nur digitale Außenwerbung
Der Berliner Senat muss in der Auseinandersetzung mit der Initiative Berlin
Werbefrei eine Schlappe einstecken: Der Verfassungsgerichtshof von Berlin
fordert das Land Berlin in einem Beschluss von Mittwoch dazu auf, seine
amtliche Kostenschätzung bezüglich Berlin Werbefrei zu korrigieren – die
sei bisher viel zu hoch und somit unrechtmäßig.
[1][Berlin Werbefrei beabsichtigt, die Außenwerbung in Berlin stärker zu
regulieren und digitale Werbemonitore grundsätzlich zu verbieten.] So will
die Initative das Stadtbild entkommerzialisieren und die Lebensqualität der
Berliner*innen verbessern. [2][Nachdem das Abgeordnetenhaus den
Gesetzentwurf der Initiative bereits abgelehnt hat], ist der Weg für ein
Volksbegehren frei.
In der amtlichen Kostenschätzung des Berliner Senats wurden die Kosten, die
mit der Umsetzung der Pläne von Berlin Werbefrei jährlich einhergehen
würden, auf 325 Millionen Euro geschätzt. Der Löwenanteil dieser Summe
ergibt sich jedoch daraus, dass in der Rechnung nicht etwa nur die
möglichen staatlichen Einbußen, sondern auch die Verluste der privaten
Werbeindustrie einbezogen wurden.
Ganze 80 Prozent der Gesamtsumme ergeben sich aus diesen geschätzten
Privatverlusten, hat der Verfassungsgerichthof jetzt festgestellt – Kosten,
die in der amtlichen Kostenschätzung auch nach Auffassung des Gerichts
eigentlich nicht vorkommen dürften. Die verbleibenden, tatsächlich den
staatlichen Haushalt betreffenden Kosten belaufen sich somit lediglich auf
schätzungsweise 48,5 Millionen Euro jährlich.
## Dem Senat werden Grenzen gesetzt
Das Gericht befand, dass sich diese krasse Überhöhung der möglichen Kosten
„auf die Entscheidung der Abstimmungsberechtigten“ auswirken könnte [3][und
fordert das Land Berlin in seinem Beschluss auf,] „die amtliche
Kostenschätzung für das Volksbegehren ‚Berlin Werbefrei‘ unter Beachtung
der Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin neu zu
fassen“.
Die Intitative begrüßt den Gerichtsbeschluss: „Der Verfassungsgerichtshof
hat dem Senat klare Grenzen gesetzt. Die Kostenschätzung darf nicht dazu
benutzt werden, um mit überhöhten Kosten Stimmung gegen ein Volksbegehren
zu machen“, äußert sich der Werbefrei-Initiator und Rechtsanwalt Fadi
El-Ghazi.
Sarah Mohs von Berlin Werbefrei findet, dass die vom Senat geschätzten 48,5
Millionen an potenziellen Mindereinnahmen verkraftbar wären: „Das macht in
etwa 0,1 Prozent des Landeshaushalts aus. Das sollte es uns wert sein, denn
die positiven Effekte des Gesetzes auf Mensch und Natur überwiegen bei
Weitem die möglichen Einnahmen durch flackernde Werbemonitore.“
Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren soll am 9. Januar starten.
Wenn es der Initiative gelingt, etwa 175.000 Unterschriften einzuholen,
könnten die Berliner*innen im September 2026 im Volksentscheid über das
Werberegulierungsgesetz abstimmen.
18 Dec 2025
## LINKS
(DIR) [1] /Volksbegehren-Berlin-werbefrei/!6102733
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(DIR) [3] https://berlin-werbefrei.de/wp-content/uploads/2025/12/2025-12-17_BeschlussVerfGH_Kostenschaetzung_geschwaerzt.pdf
## AUTOREN
(DIR) Anselm Mathieu
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