# taz.de -- Schutz vor Energiesperren in Bremen: Wenn Dunkelheit droht
       
       > Die Linksfraktion fordert die Fortsetzung des Fonds gegen Energiearmut.
       > Die Situation der Betroffenen habe sich nicht entspannt, die Zahlen
       > steigen.
       
 (IMG) Bild: Wenn der Strom abgestellt wird, sind Kerzen oft die einzige Lichtquelle – und wegen der Brandgefahr riskant
       
       In Bremen müssen immer mehr Haushalte damit rechnen, dass ihnen der Zugang
       zu Strom, Wasser oder Gas abgedreht wird. Die Zahl der drohenden und
       vollzogenen Energie- und Wassersperren steigt in Bremen und Bremerhaven in
       diesem Jahr voraussichtlich deutlich auf rund 2.000 Fälle an.
       
       Vor diesem Hintergrund spitzt sich ein Konflikt zwischen der SPD-geführten
       Sozialbehörde von Senatorin Claudia Schilling und der Fraktion der
       mitregierenden Linken in der Bürgerschaft um einen [1][Härtefallfonds für
       Energie- und Wasserversorgung] zu. Die Linksfraktion fordert die
       Fortsetzung des Instruments, die Sozialbehörde setzt stattdessen auf
       dezentrale Beratung. Ein eigens in Auftrag gegebenes Gutachten soll die
       Position der Linken stärken.
       
       „Der Härtefallfonds war ein wichtiges [2][Instrument gegen Energie- und
       Wassersperren]“, sagt Sofia Leonidakis, Vorsitzende der Linksfraktion und
       sozialpolitische Sprecherin. Der 2021 als einmaliges Hilfesystem
       eingerichtete Fonds für Transferleistungsbeziehende war schon Ende 2024
       ausgelaufen. Der 2023 eingeführte erweiterte Fonds für Niedrigverdiener
       ohne Transferleistungen steht aktuell im Fokus der Debatte und seine
       Fortführung ist umstritten.
       
       Die Linke warnt, dass sich die Situation der Menschen, die von Energie- und
       Wassersperren betroffen sind, nicht entspannt hat – im Gegenteil. Aus der
       aktuellen Antwort des Senats auf eine Anfrage der Fraktion vom August
       dieses Jahres geht hervor, dass [3][die Zahl der Energiesperren in Bremen
       und Bremerhaven in diesem Jahr voraussichtlich auf rund 2.000 ansteigen
       wird]. Im vergangenen Jahr waren es 1.521.
       
       Der Beratungsbedarf bei der Verbraucherzentrale war von 2023 auf 2024 um 86
       Prozent gestiegen. Die Hochrechnung für das Gesamtjahr 2025 lässt einen
       weiteren Anstieg um über 40 Prozent gegenüber 2024 erwarten.
       
       Deutlich gestiegen ist auch die Summe der Gesamtforderungen, die in der
       Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen bearbeitet wurden. Diese hat
       sich demnach von 2023 auf 2024 mehr als verdreifacht. Auch die Höhe der
       Pro-Kopf-Schulden stieg von durchschnittlich 2.100 Euro pro Person auf
       durchschnittlich 3.300 Euro pro Person.
       
       ## Rechnungshof moniert hohe Verwaltungskosten
       
       Der Versorger SWB hatte bereits im April dieses Jahres vor steigenden
       Fallzahlen gewarnt. Es gebe „seit Mitte 2024 bei den Abrechnungen wieder so
       etwas wie einen normalen Betrieb“, sagte Helmer Janßen, Bereichsleiter bei
       SWB Vertrieb. „Das bedeutet: Wir rechnen künftig wieder mit Sperrzahlen aus
       der Zeit vor Corona, wo wir bei etwa 4.000 Vorgängen im Jahr lagen.“
       
       Leonidakis verweist auf zunehmende Wohn- und Energiearmut sowie prekäre
       Lebenslagen als Gründe für die Entwicklung. Viele Abwendungsvereinbarungen
       mit dem Versorger SWB scheiterten, was zu Sperren führe. Eine Wohnung ohne
       Strom, Heizung oder Wasser sei faktisch unbewohnbar und bringe Menschen in
       existenzielle Not.
       
       Der Senat lehnt eine Wiederaufnahme des Härtefallfonds mit Verweis auf den
       Rechnungshof ab. Dieser hatte [4][hohe Verwaltungskosten von 61 Prozent der
       gesamten Mittel, eine unnötige Doppelstruktur zu bestehenden
       Sozialgesetzbüchern (SGB II/XII) und niedrige Antragszahlen moniert] und
       hält das Instrument für verzichtbar.
       
       Für die Umsetzung hatte der Senat die Verbraucherzentralen in Bremen und
       Bremerhaven beauftragt. Konkret wurden von dort über die Jahre nur 43.000
       Euro an Hilfeleistungen gewährt – es gab weit weniger Anträge als erwartet.
       Die Aufwandsentschädigung an die Verbraucherzentralen für die Durchführung
       betrug jedoch 70.000 Euro.
       
       Um die Einschätzung des Rechnungshofs zu prüfen, hat die Linke ein eigenes
       Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das diesen Freitag veröffentlicht
       wurde. Die Linksfraktion sieht sich von den Ergebnissen bestätigt. Das
       Gutachten der Kanzlei Göhmann kommt zu einem durchmischten Fazit. Der
       Rechnungshof habe grundsätzlich recht: Wenn irgendwie möglich, müssen
       Leistungen erst einmal über die Sozialgesetzbücher II und XII gewährt
       werden; Jobcenter und Sozialämter seien vorrangig verantwortlich.
       
       Es könne aber einzelne Fälle geben, die dort nicht antragsberechtigt seien.
       Welche Konstellation das konkret sein könnte, das bleibt offen. Aber:
       Schließlich hätten auch Hannover und [5][Berlin entsprechende Fonds,] und
       ganz offenbar gebe es dort ja korrekte Anwendungsfälle. Für diese
       Härtefälle einen eigenen Ausweg aus der Not zu bieten, sei prinzipiell
       rechtens – immerhin gehe es bei der Abwendung von Energiesperren auch um
       den Schutz vor Wohnungslosigkeit und damit um ein Staatsziel.
       
       Allerdings sieht auch das Auftragsgutachten die Bearbeitung durch die
       Verbraucherzentralen kritisch. Die sei nicht nur unzulässig teuer, sondern
       auch gar nicht zuständig. Entschieden Verbraucherzentralen über die
       Gewährung von öffentlichem Geld, würden sie damit hoheitlich gehandelt –
       das würde ihre Kompetenzen als Verwaltungshelfer eindeutig überschreiten.
       
       Die Landesregierung setzt statt des Härtefallfonds nun auf den
       Zappenduster-Prozess, einen seit zehn Jahren etablierten
       Kooperationsmechanismus im Land Bremen, der im Rahmen des [6][Runden
       Tisches „Energie- und Wassersperren vermeiden“] läuft. Er ist Teil der
       gleichnamigen Kampagne „Zappenduster!“, die durch Information, Beratung und
       schnelle Hilfsmaßnahmen Energie- und Wassersperren verhindern soll.
       
       ## Schutzlos ohne Fonds
       
       Das Verfahren ist zweistufig: Bei einer drohenden Sperre, zum Beispiel nach
       einer Mahnung, prüft der Versorger, ob eine Ratenzahlung oder Stundung
       möglich ist oder ob Leistungsbehörden wie das Jobcenter Rückstände
       übernehmen können.
       
       Wenn das scheitert, wird der Fall mit Einverständnis der Betroffenen an die
       Verbraucherzentrale weitergeleitet. Dort gibt es eine umfassende Beratung
       zu gesetzlichen Ansprüchen wie Wohngeld und ALG II, zur Energiereduzierung,
       Budgetplanung und Schuldenbereinigung. Um nachhaltige Lösungen zu finden,
       ist eine Schuldenberatung integriert. Der Prozess diente bis Ende 2024 als
       Vorstufe zum Härtefallfonds.
       
       Leonidakis kritisiert dies als unzureichend: „Die steigende Zahl der
       Energiesperren macht deutlich: Das bisherige Instrumentarium reicht nicht
       aus.“ Anders als der Senat glaubt die Linksfraktion nicht, dass von einer
       Normalisierung der Situation auszugehen ist. Ohne Fonds seien immer mehr
       Menschen schutzlos ausgeliefert.
       
       13 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /nachrichten/!5958329/
 (DIR) [2] /Haushalte-mit-Kindern/!6058669
 (DIR) [3] https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2025-12-03_Drs-21-1508_04150.pdf
 (DIR) [4] https://www.rechnungshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/2025-04-04_RH-Jahresberichte-2025_Land-und-Stadt_barrierefrei.pdf
 (DIR) [5] /Energieschulden-in-Berlin/!5958840
 (DIR) [6] https://www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/Zappenduster_Faltblatt_Deutsch.pdf
       
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