# taz.de -- Cannabis-Modellprojekte: Schwarzmarkt weiterhin geöffnet
       
       > Die Bundesanstalt BLE will weiterhin keine Cannabis-Modellprojekte
       > bewilligen – auch nicht in Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow.
       
 (IMG) Bild: Hanfparade 2025 in Berlin: Es bleibt noch viel zu tun
       
       taz | Es war zu erwarten, aber nun ist es schriftlich: Die Bundesanstalt
       für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat auch das von drei Berliner
       Bezirksämtern beantragte Forschungsprojekt zum probeweisen Verkauf von
       Konsumcannabis in Fachgeschäften abgelehnt. Zuvor hatte die BLE bereits
       einen gemeinsamen Forschungsantrag von Frankfurt und Hannover zum
       kontrollierten Verkauf von Konsumcannabis negativ beschieden.
       
       [1][Zusammen mit der Humboldt-Universität hatten die Bezirksämter
       Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow 2024] ein Modellprojekt zum
       kontrollierten Verkauf von Cannabis entworfen, eine Absichtserklärung
       unterzeichnet und die Projektskizze eingereicht. Umgesetzt werden soll das
       Modellprojekt, ebenso wie das in Frankfurt und Hannover, durch die Berliner
       Sanity Group GmbH.
       
       Das Unternehmen betreibt bereits in der Schweiz für ein Forschungsprojekt
       Cannabis-Geschäfte. Wie Sanity-Sprecherin Jennifer Plankenbühler am Freitag
       zur taz sagte, hat das Unternehmen beim BLE gegen sämtliche
       Ablehnungsbescheide Widerspruch eingelegt.
       
       Ziel des Vorhabens ist, eine wissenschaftliche Grundlage für die
       Cannabispolitik zu schaffen. Teilnehmen an der Studie können nur Menschen,
       die in den beteiligten Bezirken gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sind.
       Im Gegenzug dafür, dass sie Cannabis legal an ausgewählten Verkaufsstellen
       erwerben können, müssen sie aktiv an dem Forschungsprojekt mitwirken – wozu
       gehört, regelmäßig Angaben über das eigene Konsumverhalten und Befinden zu
       machen. Die Antragsteller hoffen aus den anonymisierten Daten Rückschlüsse
       auf Risiken, Nutzen und mögliche Schadensminderungen zu ziehen.
       
       ## Angeblich keine Gesetzesgrundlage
       
       Ihre Ablehnung begründet die BLE mehr oder weniger gleichlautend: Regional
       und zeitlich begrenzte Modellvorhaben seien nicht vom [2][geltenden
       Konsumcannabisgesetz (KCanG)] gedeckt. Für solche Projekte brauche es ein
       eigenes Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. [3][Das KCanG in seiner
       jetzigen Form – gemeint ist die sogenannte Säule 1] der im Frühjahr 2024
       noch von der Ampelregierung beschlossenen Teillegalisierung von Cannabis –
       liefere keine gesetzliche Grundlage für die Erteilung einer Erlaubnis. Das
       beantragte Vorhaben sei im Kern als Modellprojekt der sogenannten Säule 2
       einzuordnen, meint das BLE.
       
       Diese Einschätzung wird von antragstellenden Projektpartnern nicht geteilt.
       Finn Hänsel, Geschäftsführer der Sanity Group, verwies am Freitag gegenüber
       der taz auf ein von dem Unternehmen in Auftrag gegebenes
       [4][Rechtsgutachten]. „Wir haben die rechtlichen Grundlagen unseres Antrags
       sehr sorgfältig prüfen lassen und zusätzlich durch ein externes
       juristisches Gutachten absichern können.“ Das komme „zu dem klaren
       Ergebnis“, dass die Forschungsklausel der Säule 1 des KCanG eine rechtlich
       tragfähige Genehmigungsgrundlage für wissenschaftlich konzipierte
       Konsumcannabis-Pilotprojekte darstelle. Das Gutachten sei der BLE bereits
       im Verlauf des Prüfverfahrens zur Verfügung gestellt worden.
       
       ## Selbst CDU-Stadtrat dafür
       
       In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bezirksamt Neukölln
       bezeichnete Clara Herrmann, grüne Bezirksbürgermeisterin von
       Friedrichshain-Kreuzberg, die Begründung der BLE als „vollkommen absurd.“
       Die Ampelregierung hätte Nägel mit Köpfen machen müssen, so Herrmann am
       Freitag. Nun ignoriere die CDU-SPD-Bundesregierung die Gesetzeslage und
       lehne das Modellprojekt aus fadenscheinigen Gründen ab. Das Modellprojekt
       hätte eine wirkungsvolle Maßnahme werden können, um den Schwarzmarkt mit
       Cannabis zurückzudrängen und den Gesundheitsschutz zu verbessern, glaubt
       Herrmann.
       
       Hannes Rehfeldt, CDU-Stadtrat für Soziales und Gesundheit in Neukölln,
       bekräftigte das: Es brauche keine zweite Säule, um Forschung zu
       ermöglichen. Die BLE ignoriere dabei die Auswirkungen der weitgehenden
       Cannabis-Legalisierung auf den Alltag und verschließe die Augen vor dem
       dringenden wissenschaftlichen Bedarf, das Konsumverhalten zu erforschen.
       
       Gegenüber der taz hatte der CDU-Stadtrat die Beteiligung Neuköllns an dem
       Modellversuch Anfang des Jahres so begründet: Er erhoffe sich davon Daten,
       die anderweitig kaum zu erlangen seien. „Wir raten jedem ab, zu
       konsumieren“, so Rehfeldt, „aber wenn er das tut, soll er das möglichst
       ungefährlich tun.“ Also in lizenzierten Fachgeschäften einkaufen und nicht
       auf „das gepanschte Zeug von der Straße“ angewiesen sein.
       
       Am 26. September von der taz um einen Zwischenstand gebeten, hatte die BLE
       mitgeteilt, bei ihr seien 64 Anträge auf Forschungsvorhaben eingangen,
       davon seien 36 Modellprojekte. 19 Ablehnungsbescheide zu insgesamt sieben
       Forschungsvorhaben seien verschickt worden, Erlaubnisse habe die BLE bisher
       nicht erteilt. Eine grundsätzliche Linie „gibt es nicht“. Jeder Antrag
       werde formell und materiell geprüft und beschieden.
       
       Bei der Nicht-Linie ist es offensichtlich geblieben.
       
       28 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] https://sanitygroup.com/2025/07/09/rechtsgutachten-bestaetigt-wissenschaftliche-konsumcannabis-pilotprojekte-in-deutschland-genehmigungsfaehig/
       
       ## AUTOREN
       
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