# taz.de -- Neonazi klagt gegen „Laut gegen Nazis“: Rechtsextremer Onlineshop erfolglos vor Gericht
       
       > Linke Aktivist*innen haben sich die Domain eines Nazi-Shops
       > gesichert. Dagegen ging nun Neonazi Tommy Frenck gerichtlich vor –
       > erfolglos.
       
 (IMG) Bild: Das Stadtbild in Neheim ist doch ganz sympathisch, Herr Merz
       
       dpa/lno | Der Verein „Laut gegen Nazis“ darf weiterhin einen
       [1][Internet-Shop mit Anti-Nazi-Artikeln] unter dem Namen „Druck18“
       betreiben, der eigentlich von einem rechtsextremen Onlineshop genutzt wird.
       Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine entsprechende Beschwerde des
       gleichnamigen Unternehmens abgelehnt, wie eine Sprecherin des Gerichts der
       Deutschen Presse-Agentur in Hamburg sagte.
       
       Der rechtsextreme Onlineshop „Druck18“ gilt dem Verein „Laut gegen Nazis“
       zufolge als einer der wichtigsten Vertriebskanäle [2][der extrem rechten
       Szene], wo die Zahlenkombination 18 für die Initialen Adolf Hitlers steht.
       Geschäftsführer laut Impressum ist [3][Tommy Frenck]. Der Rechtsextremist
       hatte 2024 in Thüringen als Landrat kandidiert. Er wurde bundesweit
       bekannt, weil er eine Reihe großer Neonazi-Konzerte organisiert hatte, zu
       denen auch Rechtsextremisten aus anderen europäischen Ländern anreisten.
       
       Um dem rechtsextremen Shop etwas entgegenzusetzen, hatte der Verein „Laut
       gegen Nazis“ gemeinsam mit vielen weiteren Institutionen wie dem Zentrum
       für politische Schönheit oder den Machern des Festivals „Jamel rockt den
       Förster“ einen Internet-Shop unter „www.druck18.com“ eröffnet – mit
       Artikeln gegen Rechtsextremismus.
       
       Frencks Unternehmen habe den Verein deshalb abgemahnt und aufgefordert, die
       Bezeichnung „Druck18“ nicht mehr zu nutzen, wie der Verein mitteilte.
       Schließlich war das Unternehmen vor das Landgericht Hamburg gezogen und hat
       einen Antrag auf Erlass des Verbots wegen Rechtsmissbrauchs gestellt. Den
       habe das Gericht zurückgewiesen, sagte eine Gerichtssprecherin. Hintergrund
       für die Entscheidung vom 17. September war, dass der Antrag aus formellen
       Gründen nicht zulässig war.
       
       ## Gleicher Name, aber Anti-Nazi-Artikel im Verkauf
       
       Das Unternehmen Druck18 GmbH legte dagegen sofort Beschwerde beim
       Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Auch die wurde jedoch abgewiesen,
       diesmal nicht aus formellen, sondern aus inhaltlichen Gründen. Konkret habe
       das Unternehmen nicht glaubhaft machen können, dass der Name „Druck18“ ein
       eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien ist. Die
       Entscheidung ist vom 13. November.
       
       Der Gerichtssprecherin zufolge kann das Unternehmen gegen die Entscheidung
       keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Aber es könne ein Hauptsacheverfahren
       anstreben, also gegen „Laut gegen Nazis“ klagen. Das sei bislang jedoch
       noch nicht geschehen. „Der Verein schreckt davor nicht zurück – ist aber
       auf Spenden angewiesen, um weitere Prozesskosten tragen zu können“, sagte
       Vereinschef Jörn Menge dazu.
       
       Bereits im Dezember 2024 hatte sich der Verein „Laut gegen Nazis“ die
       Markenrechte an dem Namen Druck18 sichern lassen, um den weiteren Verkauf
       von Nazi-Artikeln über den rechtsextremen Online-Shop zu verhindern.
       
       Auch die Markenrechte an rechtsextremen Kürzeln und Codes wie „Döp dö dö
       döp“, „VTR LND“ und „enness“ hatte sich der Verein gesichert. „Döp dö dö
       döp“ ist eine Anlehnung an die Melodie des Songs „L’amour toujours“, die
       immer wieder für [4][neonazistische Parolen] genutzt wird. Die Abkürzung
       „VTR LND“ steht für Vaterland und „enness“ ist Lautschrift für NS und damit
       für Nationalsozialismus. Beide sind ebenfalls als [5][Code unter
       Rechtsextremen] beliebt.
       
       Ziel der spendenfinanzierten Aktionen ist, den Verkauf von Nazi-Artikeln
       mit diesen Aufdrucken zu verhindern und damit der Branche einen wichtigen
       Finanzierungsweg zu versperren.
       
       25 Nov 2025
       
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