# taz.de -- Repressionen in Georgien: Es bleibt bei zwei Jahren Haft
> Ein Gericht in Kutaissi bestätigt das erstinstanzliche Urteil gegen die
> Journalistin Mzia Amaghlobeli. Sie soll einen Polizisten angegriffen
> haben.
(IMG) Bild: Die georgische Journalistin Mzia Amaghlobeli während einer Gerichtsverhandlung in Georgien im Mai 2025
Ein Berufungsgericht in der zweitgrößten georgischen Stadt Kutaissi hat am
Dienstag das Urteil gegen die Journalistin Mzia Amaghlobeli bestätigt. Die
50-Jährige, Gründerin des lokalen Webportals Batumelebi und des
überregionalen Onlinemediums Netgazeti, war im vergangenen August in erster
Instanz von einem Gericht in Batumi zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Sie soll bei einer Protestaktion gegen die Regierung im Januar 2025 [1][den
damaligen Chef der Polizei in Batumi, Irakli Dgebuadze geohrfeigt haben].
Die Verteidigung hatte eine Annulierung des erstens Urteils gefordert.
Die letzte Anhörung vor der Urteilverkündung am Dienstag fand in einem
kleinen Gerichtssaal mit Platz für maximal Zuhörer*innen statt.
Kolleg*innen von Amaghlobeli sowie ihr nahe stehende Personen hatten
keinen Zugang.
Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich erneut zahlreiche Demonstrant*innen
versammelt, die ihre Solidarität mit Amaghlobeli mit Rufen wie „Freiheit
für Mzia!“ und „Freiheit für politische Gefangene!“ lautstark zum Ausdruck
brachten. Laut ihrer Kolleg*innen und Menschenrechtler*innen ist
Amaghlobeli die erste politische Gefangene seit der Unabhängigkeit
Georgiens im Jahr 1991, die als Journalist*in tätig ist.
## Schon zehn Monate in Haft
Amaghlobeli ist bereits seit zehn Monaten in Haft. [2][Sie war am 11.
Januar zunächst wegen einer Ordnungswidrigkeit festgenommen, dann jedoch
wieder auf freien Fuß gesetzt worden]. Kurz darauf stand der Vorwurf im
Raum, sie habe einen Polizisten tätlich angegriffen, was nach georgischen
Recht ein Straftatbestand ist.
Am 6. August erging das Urteil: Zwei Jahre Haft. Jetzt hieß es, die
Journalistin habe sich des Widerstands, der Bedrohungen oder der Gewalt
gegen eine Person, die die öffentliche Ordnung aufrechterhält oder gegen
einen anderen Behörden-Vertreter schuldig gemacht.
Die letzte siebenstündige Anhörung am Dienstag verfolgte Amaghlobeli von
einem speziellen Bereich des Gerichtssaals aus, der durch Glasscheiben
abgetrennt ist. Als Zeichen des Protests, blieb sie stehen und nahm nicht
auf der Anklagebank Platz.
Wenn man sie heute frei ließe, sei es durchaus möglich, dass sie auf ihrem
Weg nach Hause erneut festgenommen würde, weil es neue Gesetze gebe. Jetzt
könne jemand schon ins Gefängnis kommen, der eine medizinische
Gesichtsmaske trage, sagte Amaghlobeli ihrem Schlusswort vor Gericht.
## Was für ein Land?
„Wenn wir das Vertrauen verlieren, wird das Regime uns immer wieder
festnehmen und alles daransetzen, uns ständig zu demütigen, zu beleidigen
und sogar aus unserem eigenen Land zu vertreiben. Ich fürchte mich nicht
vor dem Gefängnis an sich, sondern davor, was mich nach meiner Entlassung
erwartet. Werde ich ein Land vorfinden, das für Freiheit, Demokratie und
eine europäische Zukunft kämpft, oder … ein Land, das Russland ohne Panzer
erobert hat?“, fragte Amaghlobeli.
Bereits vor Wochen hatten Amaghlobelis Verteidiger*innen darauf
hingewiesen, dass sich der Gesundheitszustand ihrer Mandatin in der Haft
massiv verschlechtert habe. Auf einem Auge sehe sie nichts mehr mehr, auf
dem zweiten habe sie nur noch zehn Prozent Sehkraft. Dieser Befund stamme
jedoch bereits vom vergangenen Juli.
Mittlerweile ist der Fall Amaghlobeli auf vor dem dem Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg anhängig. Dabei geht es
vor allem um die Uuntersuchungshaft sowie die erste Festnahme der
Journalistin.
Vielleicht bezieht Amaghlobeli Trost und Kraft aus dem Umstand, dass sie
auch internationale Unterstützer*innen auf ihrer Seite weiß. Sie teilt
sich mit dem, ebenfalls inhaftierten, belarussischen Journalisten Andrzej
Poczobut den diesjährigen Sacharow-Preis für geistige Freiheit des
EU-Parlaments. Die Auszeichnung wird am 16. Dezember verliehen.
19 Nov 2025
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