# taz.de -- Bayerischer Strafvollzug: Kein Recht auf vegane Kost hinter Gittern
> Darf ein Häftling auf vegane Mahlzeiten pochen? Oder reicht vegetarische
> und laktosefreie Kost? Das oberste Landesgericht in Bayern hat
> entschieden.
(IMG) Bild: Kein Recht auf veganes Essen im Gefängnis
dpa | Ein Inhaftierter in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das hat
das oberste Landesgericht im Freistaat entschieden. Im konkreten Fall
beantragte ein zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilter Mann im
Gefängnis vegane Mahlzeiten. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und
laktosefreies Essen an und verwies darauf, dass er in der Anstalt auch
[1][auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben] könne. Dieses Vorgehen
sei nach Auffassung des Strafsenats rechtens, teilte eine Sprecherin des
Landesgerichts mit.
Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen
Überzeugungen kann demnach nicht jeder Strafgegangene verlangen, dass die
Anstaltsküche auf ihn Rücksicht nimmt.
## Die Argumente des Inhaftierten: Tierwohl und Nachhaltigkeit
Jedem Strafgefangenen müsse aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich nach
seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren. Im
konkreten Fall sei es demnach rechtens gewesen, vegetarisches und
laktosefreies Essen anzubieten und auf die Kaufmöglichkeit [2][veganer
Lebensmittel] zu verweisen, hieß es weiter. Weder medizinische noch
religiöse Gründe hätten gegen die Versorgung mit vegetarischer und
laktosefreier Kost gesprochen.
Der Inhaftierte hatte sich zunächst an die zuständige
Strafvollstreckungskammer gewandt, als diese ablehnte, legte er
Rechtsbeschwerde ein. Er berief sich nach Angaben des obersten
Landesgerichts auf ethische Überlegungen zum Tierwohl sowie zur
Nachhaltigkeit. Er sah seine Grundrechte verletzt.
Laut dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz können sich Gefangene [3][vom
Haus-, Eigen- oder Taschengeld Nahrungs-, Genussmittel und
Körperpflegeartikel kaufen]. Die Anstalt hat demnach für ein passendes
Angebot zu sorgen. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel variiert,
das Hausgeld ist beispielsweise ein Teil des Arbeitsentgeltes oder der
Ausbildungsbeihilfe. Taschengeld ist für bedürftige Gefangene bestimmt.
17 Nov 2025
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