# taz.de -- Bayerischer Strafvollzug: Kein Recht auf vegane Kost hinter Gittern
       
       > Darf ein Häftling auf vegane Mahlzeiten pochen? Oder reicht vegetarische
       > und laktosefreie Kost? Das oberste Landesgericht in Bayern hat
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Kein Recht auf veganes Essen im Gefängnis
       
       dpa | Ein Inhaftierter in Bayern hat kein Anrecht auf vegane Kost. Das hat
       das oberste Landesgericht im Freistaat entschieden. Im konkreten Fall
       beantragte ein zu einer fünfmonatigen Haftstrafe verurteilter Mann im
       Gefängnis vegane Mahlzeiten. Die JVA bot ihm stattdessen vegetarisches und
       laktosefreies Essen an und verwies darauf, dass er in der Anstalt auch
       [1][auf eigene Kosten vegane Lebensmittel erwerben] könne. Dieses Vorgehen
       sei nach Auffassung des Strafsenats rechtens, teilte eine Sprecherin des
       Landesgerichts mit.
       
       Angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen
       Überzeugungen kann demnach nicht jeder Strafgegangene verlangen, dass die
       Anstaltsküche auf ihn Rücksicht nimmt.
       
       ## Die Argumente des Inhaftierten: Tierwohl und Nachhaltigkeit
       
       Jedem Strafgefangenen müsse aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich nach
       seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren. Im
       konkreten Fall sei es demnach rechtens gewesen, vegetarisches und
       laktosefreies Essen anzubieten und auf die Kaufmöglichkeit [2][veganer
       Lebensmittel] zu verweisen, hieß es weiter. Weder medizinische noch
       religiöse Gründe hätten gegen die Versorgung mit vegetarischer und
       laktosefreier Kost gesprochen.
       
       Der Inhaftierte hatte sich zunächst an die zuständige
       Strafvollstreckungskammer gewandt, als diese ablehnte, legte er
       Rechtsbeschwerde ein. Er berief sich nach Angaben des obersten
       Landesgerichts auf ethische Überlegungen zum Tierwohl sowie zur
       Nachhaltigkeit. Er sah seine Grundrechte verletzt.
       
       Laut dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz können sich Gefangene [3][vom
       Haus-, Eigen- oder Taschengeld Nahrungs-, Genussmittel und
       Körperpflegeartikel kaufen]. Die Anstalt hat demnach für ein passendes
       Angebot zu sorgen. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel variiert,
       das Hausgeld ist beispielsweise ein Teil des Arbeitsentgeltes oder der
       Ausbildungsbeihilfe. Taschengeld ist für bedürftige Gefangene bestimmt.
       
       17 Nov 2025
       
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