# taz.de -- Klage gegen Schneller-Bauen-Gesetz: Eine Frage der Verfassung
       
       > Linke und Grüne klagen gegen das Schneller-Bauen-Gesetz. Der Senat
       > verschaffe sich damit zu große Möglichkeiten, die Bezirke zu entmachten.
       
 (IMG) Bild: Wenn sich Kräne drehen, will der Senat mitreden
       
       Die Fraktionen von Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus ziehen zum
       Landesverfassungsgericht, um einen Passus im [1][Schneller-Bauen-Gesetz]
       des Senats in einem Normenkontrollverfahren überprüfen zu lassen. Das
       kündigten die Fraktionsvorsitzenden Werner Graf (Grüne) und Tobias Schulze
       (Linke) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Dienstag an und stützten
       sich dabei auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten. Im Kern geht
       es um das in dem Gesetz festgeschriebene Recht des Senats,
       Wohnungsbauvorhaben in den Bezirken bereits ab einer Größenordnung von 50
       Wohnungen an sich zu ziehen.
       
       „Wir halten das für falsch und zu kleinteilig“, heißt es von Werner Graf.
       Stattdessen solle sich das Land „um die großen Fragen kümmern, die im
       Gesamtinteresse Berlins sind“. Die Bezirke hingegen sollen „in ihrem
       Spektrum agieren können“. Schulze sagt: „Die Willkür, Dinge an sich zu
       ziehen, wenn man das Gefühl hat, die Bezirke machen es nicht so, wie man
       selbst möchte, muss beendet werden.“ Die Verfassung müsse so ausgelegt
       werden, „das eine bessere Verwaltung herauskommt, nicht eine schlechtere“.
       Unklare Zuständigkeiten dagegen führten zum bekannten „Pingpong“, bei dem
       am Ende niemand zuständig sei, so Schulze.
       
       Im Ende vergangenen Jahres in Kraft getretenen Schneller-Bauen-Gesetz ist
       geregelt, dass Bauvorhaben mit 50 Wohnungen grundsätzlich als städtisches
       Gesamtinteresse gelten. Diese Definition erlaubt der Landesregierung,
       Bauvorhaben ohne Begründung an sich zu ziehen und die Bezirke damit zu
       entmachten. Die Oppositionsparteien halten dem entgegen, dass laut
       Verfassung ein Eingriffsrecht der Landesebene nur bestehen dürfe, wenn ein
       „erhebliches Gesamtinteresse“ Berlins betroffen sei. Dies sei bei einer
       derart geringen Anzahl von Wohnungen nicht der Fall.
       
       Vom Gericht erhoffe man sich daher eine „Grenzziehung“. Laut Werner Graf
       könnte eine neue Schwelle bei einer Anzahl von 200 Wohnungen liegen.
       Entscheidend sei zudem, das auch begründet werde, warum der Senat die
       Landeskompetenz geltend macht.
       
       ## Geabler gibt sich gelassen
       
       Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) begründete die Grenze von
       50 Wohnungen mit dem kooperativen Baulandmodell, bei dem Bauherren eben ab
       dieser Größe auch einen Anteil an Sozialwohnungen errichten müssen. Gaebler
       sagte: „Ich bin guten Mutes, dass das Verfassungsgericht nach einer
       eingehenden Prüfung sagt, dass das Gesetz verhältnismäßig ist und sich aus
       nachvollziehbaren Kriterien ableitet.“ Zugleich kritisierte er, dass einige
       Bezirke „sich aus schlicht nicht nachvollziehbaren Gründen Wohnungsneubau
       verweigern“.
       
       Immer wieder hatte der Senat zuletzt – meist größere – Bauvorhaben aus den
       Bezirken an sich gezogen, etwa das Projekt [2][„Urbane Mitte“ am
       Gleisdreickpark] oder ein Neubauvorhaben am Standort des Emmauswalds in
       Neukölln. [3][Kritik an der noch einfacheren Entmachtung der Bezirke durch
       das Schneller-Bauen-Gesetz begleitete den Gesetzgebungsprozess von Anfang
       an]. Doch nicht nur das: Auch Natur- und Denkmalschutzbehörden können für
       das Ziel, schneller zu mehr Neubau zu gelangen und dafür Planungsverfahren
       zu beschleunigen, leichter als bislang überstimmt werden.
       
       11 Nov 2025
       
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