# taz.de -- Bikesharing in Berlin: Es rollt halt weiter
       
       > Der Sharing-Anbieter Nextbike will nicht für eine Straßen-Sondernutzung
       > zahlen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat vorerst keine
       > Folgen.
       
 (IMG) Bild: Bleiben erst mal stehen: die Räder von Nextbike
       
       Berlin taz | Noch stehen – oder rollen – sie: Die Mietfahrräder des
       Unternehmens Nextbike sind bis auf Weiteres zu den üblichen Konditionen zu
       entleihen. Und das, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht am Montag im
       Eilverfahren entschieden hat, dass die Räder „vorerst nicht mehr auf
       öffentlichem Straßenland des Landes Berlin zur Vermietung angeboten werden
       dürfen“, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts hieß. In der Welt
       der Rechtsstreitigkeiten bedeutet eben nicht alles das, was es zu bedeuten
       scheint.
       
       Denn zwar ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass Nextbike seine
       Fahrzeuge derzeit nicht rechtmäßig anbietet. Weil der Leipziger
       Sharing-Anbieter aber dagegen Beschwerde vor der Folgeinstanz – dem
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg – eingelegt hat, verzichtet
       die Senatsverkehrsverwaltung einstweilen darauf, in Aktion zu treten. Wann
       wiederum das OVG entscheidet, ist offen.
       
       Hintergrund des Konflikts: Im Juni hatte die CDU-geführte Senatsverwaltung
       klargestellt, dass der seit Jahren laufende [1][Vertrag mit Nextbike nicht
       verlängert] werden würde. Der enthielt eine Förderung von 1,5 Millionen
       Euro jährlich sowie eine Sondernutzungserlaubnis für das öffentliche
       Straßenland, wo die silbernen Räder auf Kundschaft warten. Im Gegenzug
       hatte Nextbike eine beträchtliche Anzahl Räder auch außerhalb des
       S-Bahn-Rings stationiert und ein attraktives Jahresabo angeboten.
       
       Dieses Abo war ein erstes Opfer des Vertragsendes ab Juli, und auch die
       Preise für GelegenheitsnutzerInnen stiegen. Wie viele Räder Nextbike in den
       weniger lukrativen Außenbezirken abgezogen hat, ist derweil unklar: Das
       Unternehmen wollte sich am Dienstag auf taz-Anfrage „wegen des laufenden
       Verfahrens“ nicht äußern und teilte lediglich mit, sein Angebot sei „aus
       der Berliner Mobilität heute ebenso wie in Zukunft nicht wegzudenken“.
       
       ## Sondernutzung kostet
       
       Klar ist nur, dass Nextbike sich geweigert hatte, eine
       Sondernutzungserlaubnis zu beantragen und nach der geltenden
       Gebührenordnung genau wie die Konkurrenz von DB oder Lime pro Rad innerhalb
       des S-Bahn-Rings monatlich 3 Euro zu zahlen – bei insgesamt rund 6.500
       Rädern, von denen der größte Teil im zentralen Bereich angeboten wird,
       kommt da auf jeden Fall ein sechsstelliger Betrag im Jahr zusammen.
       Daraufhin hatte die Verkehrsverwaltung den Abtransport der Räder verlangt.
       
       Offenbar versuchte Nextbike, die VerwaltungsrichterInnen zu überzeugen,
       dass es sich bei seinem Angebot um keine Sondernutzung des Straßenlandes,
       sondern um „straßenrechtlichen Gemeingebrauch“ handle. Das Gericht sah das
       anders: Was für privates Abstellen gelte, lasse sich nicht auf ein Angebot
       zu gewerblichen Zwecken, zumal in großer Menge, übertragen. Weil die Räder
       zudem oft „verkehrsbehindernd auf Gehwegen“ stünden oder lägen, erschwerten
       sie sogar den Gemeingebrauch durch andere VerkehrsteilnehmerInnen.
       
       Die Verkehrsverwaltung konnte Fragen der taz am Dienstag bis
       Redaktionsschluss nicht beantworten. Entscheidend ist unter anderem, ob
       Nextbike im wahrscheinlichen Fall des Scheiterns vor dem OVG umgehend eine
       Sondererlaubnis erhalten und seine Räder einfach auf der Straße lassen
       könnte.
       
       21 Oct 2025
       
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