# taz.de -- Bikesharing in Berlin: Es rollt halt weiter
> Der Sharing-Anbieter Nextbike will nicht für eine Straßen-Sondernutzung
> zahlen. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat vorerst keine
> Folgen.
(IMG) Bild: Bleiben erst mal stehen: die Räder von Nextbike
Berlin taz | Noch stehen – oder rollen – sie: Die Mietfahrräder des
Unternehmens Nextbike sind bis auf Weiteres zu den üblichen Konditionen zu
entleihen. Und das, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht am Montag im
Eilverfahren entschieden hat, dass die Räder „vorerst nicht mehr auf
öffentlichem Straßenland des Landes Berlin zur Vermietung angeboten werden
dürfen“, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts hieß. In der Welt
der Rechtsstreitigkeiten bedeutet eben nicht alles das, was es zu bedeuten
scheint.
Denn zwar ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass Nextbike seine
Fahrzeuge derzeit nicht rechtmäßig anbietet. Weil der Leipziger
Sharing-Anbieter aber dagegen Beschwerde vor der Folgeinstanz – dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg – eingelegt hat, verzichtet
die Senatsverkehrsverwaltung einstweilen darauf, in Aktion zu treten. Wann
wiederum das OVG entscheidet, ist offen.
Hintergrund des Konflikts: Im Juni hatte die CDU-geführte Senatsverwaltung
klargestellt, dass der seit Jahren laufende [1][Vertrag mit Nextbike nicht
verlängert] werden würde. Der enthielt eine Förderung von 1,5 Millionen
Euro jährlich sowie eine Sondernutzungserlaubnis für das öffentliche
Straßenland, wo die silbernen Räder auf Kundschaft warten. Im Gegenzug
hatte Nextbike eine beträchtliche Anzahl Räder auch außerhalb des
S-Bahn-Rings stationiert und ein attraktives Jahresabo angeboten.
Dieses Abo war ein erstes Opfer des Vertragsendes ab Juli, und auch die
Preise für GelegenheitsnutzerInnen stiegen. Wie viele Räder Nextbike in den
weniger lukrativen Außenbezirken abgezogen hat, ist derweil unklar: Das
Unternehmen wollte sich am Dienstag auf taz-Anfrage „wegen des laufenden
Verfahrens“ nicht äußern und teilte lediglich mit, sein Angebot sei „aus
der Berliner Mobilität heute ebenso wie in Zukunft nicht wegzudenken“.
## Sondernutzung kostet
Klar ist nur, dass Nextbike sich geweigert hatte, eine
Sondernutzungserlaubnis zu beantragen und nach der geltenden
Gebührenordnung genau wie die Konkurrenz von DB oder Lime pro Rad innerhalb
des S-Bahn-Rings monatlich 3 Euro zu zahlen – bei insgesamt rund 6.500
Rädern, von denen der größte Teil im zentralen Bereich angeboten wird,
kommt da auf jeden Fall ein sechsstelliger Betrag im Jahr zusammen.
Daraufhin hatte die Verkehrsverwaltung den Abtransport der Räder verlangt.
Offenbar versuchte Nextbike, die VerwaltungsrichterInnen zu überzeugen,
dass es sich bei seinem Angebot um keine Sondernutzung des Straßenlandes,
sondern um „straßenrechtlichen Gemeingebrauch“ handle. Das Gericht sah das
anders: Was für privates Abstellen gelte, lasse sich nicht auf ein Angebot
zu gewerblichen Zwecken, zumal in großer Menge, übertragen. Weil die Räder
zudem oft „verkehrsbehindernd auf Gehwegen“ stünden oder lägen, erschwerten
sie sogar den Gemeingebrauch durch andere VerkehrsteilnehmerInnen.
Die Verkehrsverwaltung konnte Fragen der taz am Dienstag bis
Redaktionsschluss nicht beantworten. Entscheidend ist unter anderem, ob
Nextbike im wahrscheinlichen Fall des Scheiterns vor dem OVG umgehend eine
Sondererlaubnis erhalten und seine Räder einfach auf der Straße lassen
könnte.
21 Oct 2025
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(DIR) Claudius Prößer
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