# taz.de -- Streit um AfD-Parteizentrale: Feiern, bis der Gerichtsvollzieher kommt
> Die AfD könnte aus ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin fliegen. Am
> Freitag wurde am Landgericht verhandelt, ein Urteil soll nächste Woche
> fallen.
(IMG) Bild: Kündigungsgrund? Wahlparty der AfD vor deren Bundesgeschäftsstelle in Berlin Wittenau
Berlin taz | [1][Seit 2022 hat die AfD ihre Parteizentrale in Wittenau] im
Berliner Bezirk Reinickendorf. Nun droht der Partei allerdings der
vorzeitige Rauswurf: Im April reichte Lukas Hufnagl, Geschäftsführer der
Eigentümer-GmbH „Quercus Grund“, eine Räumungsklage gegen die AfD ein. Weil
eine außergerichtliche Einigung scheiterte, wurde darüber am
Freitagvormittag am Berliner Landgericht II verhandelt.
Weil die AfD vorab keine Abmahnungen erhalten hatte, ging es dabei auch um
die Frage, ob eine außerordentliche Kündigung in dem Fall rechtmäßig ist.
Ein Urteil kündigte der Richter für Ende nächster Woche an.
Ausgangspunkt des Streits um die Immobile am Eichhorster Weg 80 ist [2][die
Wahlparty der extrem rechten Partei zur Bundestagswahl 2025.] Im Innenhof
des Gebäudes waren Pavillons aufgebaut und es wurde gegrillt. Die
erforderliche Genehmigung hatte sich die AfD vorab nicht eingeholt.
Zudem wurde im Zuge der Wahlparty das Parteilogo auf die Fassade des
Gebäudes projiziert. Die Vermieterin hatte der AfD politische Werbung am
Gebäude allerdings schon kurz nach dem Einzug untersagt. Zudem soll es
anderen Mieter:innen während der Wahlparty nicht möglich gewesen sein,
das Gebäude zu betreten. Hufnagl kündigte der Partei deshalb fristlos und
forderte sie auf, bis zum 31. März auszuziehen. Dem kam die AfD nicht nach.
Deswegen die Räumungsklage, die Hufnagl und sein Rechtsanwalt am Freitag
mit „vorsätzlichen Vertragsverstößen“ rechtfertigten. In einer
vorgeschalteten Güteverhandlung schmetterte Hufnagl Vorschläge der AfD über
mögliche Mieterhöhungen ab. Die Einigungsvorschläge der AfD seien eine
„Farce“ und „an Absurdität nicht zu überbieten“, echauffierte sich der
Vermieter.
## Das Ende ist nah
Bei den „grundsätzliche Vorstellungen“ sei man „so weit auseinander“, dass
es gar keinen Sinn mache, über eine Einigung zu sprechen. Die AfD hatte
eine Mieterhöhung von sechs Prozent vorgeschlagen, sofern die Mietverträge
bis Ende November 2026 bestehen bleiben. Ihr ging es wohl auch darum, ein
mögliches Auszugsdatum so weit wie möglich hinauszuzögern. Spätestens Ende
2026 endet das Mietverhältnis für die AfD so oder so: Vorsorglich hat
Hufnagl der Partei zu diesem Termin auch fristgerecht gekündigt.
Bei der AfD machte sich am Freitag merkliche Anspannung breit. Auf die
Frage, ob die Partei bereits eine neue Immobile in Aussicht habe, reagierte
der stellvertretende AfD-Bundessprecher Kay Gottschalk noch vor der
Verhandlung ausweichend. Man suche derzeit nach einer Immobilie, gab er an.
Was die Gerichtsverhandlung angeht, gab sich Gottschalk gelassen. Von
eigenen Fehlern war keine Rede, stattdessen flüchtete er sich zunächst wie
gewohnt in die Opferrolle: Die Auseinandersetzung sei „politisch
aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert“. Dabei
handele sich um eine „rein wirtschaftliche Auseinandersetzung“, so
Gottschalk.
Mit Blick auf die ungenehmigte Wahlparty im Innenhof des Gebäudes sprach
der Vorsitzende Richter dann aber von „klaren Vertragsverstößen“ seitens
der AfD. Etwas kleinlaut räumte Gottschalk deshalb nach der Verhandlung
doch einen Fehler ein. Ob dieser Verstoß jedoch für eine außerordentliche
Kündigung ausreicht, bleibt abzuwarten.
19 Sep 2025
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