# taz.de -- Haftstrafe bei Fahren ohne Fahrschein: Besser ins Krankenhaus statt ins Gefängnis
       
       > Der Freiheitsfonds kauft Menschen frei, die wegen Schwarzfahrens
       > festgenommen wurden. Der jüngste Fall zeigt, wie unangebracht die
       > Kriminalisierung ist.
       
 (IMG) Bild: Dass man fürs Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis landen kann, geht auf ein von den Nazis im Jahr 1935 verabschiedetes Gesetz zurück
       
       Berlin taz | Am linken Bein hatte er eine offene Wunde, die bereits von
       Maden befallen war. So griff die Polizei einen Mann in Nordrhein-Westfalen
       auf. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen sogenannter
       Erschleichung von Leistungen vor. Das heißt: Fahren ohne Fahrschein. Dafür
       sollte er eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 15 Euro zahlen. Weil er
       die nicht beglichen hatte, sollte er zur Ersatzfreiheitsstrafe ins
       Gefängnis.
       
       In Telefonaten zwischen der Anstaltsärztin und der Ärztin des
       Polizeigewahrsams sei die Gefahr einer Amputation diskutiert worden. Die
       Polizist*innen brachten ihn daraufhin ins Krankenhaus. So berichtet es
       ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums der taz, der
       den Fall rekonstruieren ließ. „Parallel telefonierten Bedienstete der
       Anstalt mit der Staatsanwaltschaft zwecks Herbeiführung einer
       Haftunterbrechung“, erklärt der Sprecher. Damit hätte die Gefängnisstrafe
       zwar nicht abgewendet, aber verschoben werden können, bis der medizinische
       Notfall geklärt wäre. [1][Gleichzeitig sei auch der Freiheitsfonds
       kontaktiert worden.] Zwischenzeitlich sei dann festgestellt worden, dass
       der Mann auch in der JVA behandelt werden könne, und er wurde eingeliefert.
       
       Beim Freiheitsfonds war die Geschichte etwas anders angekommen. Eine JVA
       habe ihn kontaktiert, weil einem Gefangenen „die Beine amputiert werden
       müssen“, schrieb Arne Semsrott, Gründer des Freiheitsfonds, am Donnerstag
       auf der Social-Media-Plattform Bluesky. „Dafür müssten aber Beamte mit ins
       Krankenhaus, und wegen Personalmangel geht das nicht. Ob wir ihn also
       schnell freikaufen könnten?“ Denn das ist genau der Zweck der 2021
       gegründeten Initiative: [2][Sie zahlt die Geldstrafen für Menschen, die
       wegen Fahrens ohne Fahrschein im Gefängnis sitzen], um sie zu befreien. So
       auch in diesem Fall.
       
       Der [3][Justizsprecher] bestätigt der taz, dass der Mann daraufhin
       entlassen wurde. Allerdings: „Der behauptete Personalmangel bestand zu
       keinem Zeitpunkt. Ganz im Gegenteil, es waren ja ab 17 Uhr zwei
       Vollzugsbedienstete zur Bewachung im Krankenhaus vor Ort.“
       
       ## Kriminalisierung von Fahren ohne Fahrschein ist sinnlos
       
       Semsrott sieht jedoch ein generelles Problem. „Dieser Fall zeigt wieder
       einmal, wie sinnlos und ungerecht die Kriminalisierung von Fahren ohne
       Ticket ist“, sagte er der taz. „Statt Menschen in Krisensituationen zu
       unterstützen, werden sie durch Gefängnisstrafen tiefer in Krisen gestoßen.
       Statt immense Ressourcen für die Strafverfolgung aufzuwenden, müssen
       soziale Angebote ausgebaut werden.“
       
       Oft befänden sich Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein ins Gefängnis
       kämen, in Ausnahmezuständen, sagt Semsrott, körperlich wie psychisch. Die
       Beschäftigten seien dafür nicht ausgebildet und schnell überfordert. „Die
       Person kommt dann in einen besonders gesicherten Haftraum, beruhigt sich
       nicht, und dann werden wir angerufen, um sie rauszuholen.“ Meist von
       Beschäftigten aus den sozialen Diensten.
       
       Wer bei Kontrollen keinen Fahrschein vorzeigen kann, kann wegen
       „Erschleichens von Leistungen“ angeklagt werden und bis zu einem Jahr ins
       Gefängnis kommen. Das regelt Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs –
       eingeführt im Jahr 1935 von den Nazis. Der Freiheitsfonds fordert, das
       Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren und den ÖPNV kostenlos nutzbar
       zu machen.
       
       Am 1. September ruft sie zum 14. Mal zu einem sogenannten Freedom Day auf.
       „Dieser Tag ist historisch: Denn vor genau 90 Jahren – am 1. September 1935
       – wurde jenes Gesetz eingeführt, das bis heute Menschen wegen fehlender
       Tickets in Bus und Bahn ins Gefängnis bringt“, heißt es auf der Homepage
       der Initiative. Laut Semsrott sollen an dem Tag 100 Menschen befreit
       werden.
       
       ## Strafrecht sollte nicht private Geldforderungen durchsetzen
       
       Seit Jahren diskutieren die Justizminister*innen der Länder und das
       Bundesjustizministerium über die Abschaffung von Haftstrafen bei Fahren
       ohne Fahrschein. Im Februar 2025 wurde immerhin die Haftzeit halbiert: Für
       zwei Tagessätze Geldstrafe gibt es nur noch einen Tag Gefängnis.
       
       Dem grün geführten Justizministerium von Nordrhein-Westfalen geht das nicht
       weit genug. Justizminister Benjamin Limbach sagte der taz: „Die
       Strafbarkeit beim Fahren ohne Fahrschein gehört abgeschafft – besser heute
       als morgen. Ein Gesetzentwurf des Bundes ist dazu aus meiner Sicht
       überfällig.“ Jeder ersparte Tag einer Ersatzfreiheitsstrafe sei ein Gewinn
       für das Land, die betroffenen Menschen und den Steuerzahler. Limbach fügt
       hinzu, dass es „im Kern nur darum geht, mit Mitteln des Strafrechts eine
       private Geldforderung durchzusetzen“.
       
       28 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johanna Treblin
       
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