# taz.de -- Nach Änderung des Geschlechtseintrages: Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich darf in Frauen-JVA
       
       > Die veurteilte Nazi-Transfrau darf ihre Haft vorerst im Frauengefängnis
       > antreten. Missbraucht sie das Selbstbestimmungsgesetz?
       
 (IMG) Bild: Marla-Svenja Liebich im Gerichtssaal
       
       Berlin taz | Zuerst die an sich gute Nachricht: Marla-Svenja Liebich muss
       innerhalb der nächsten zwei Wochen endlich ins Gefängnis. Die
       Staatsanwaltschaft Halle hat die verurteilte Rechtsextremistin in die
       Justizvollzugsanstalt Chemnitz einbestellt. Im Juli 2023 erhielt sie wegen
       Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von
       einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Nach gescheiterter Berufung
       und Revision ist das Urteil rechtskräftig.
       
       Das allein wäre an dieser Stelle kaum eine Meldung wert. Nazis reden oder
       handeln rassistisch, antisemitisch, queerfeindlich – und können dafür in
       Deutschland glücklicherweise bestraft werden. Liebich etwa kommt nun ins
       Gefängnis, weil sie im Internet einen Baseballschläger mit der Aufschrift
       „Abschiebehelfer“ verkaufte. Nazis machen Nazisachen.
       
       Doch die Berichterstattung über den Fall konzentriert sich vor allem auf
       eine sehr wahrscheinliche Provokation Liebichs, die man am liebsten
       ignorieren würde, aber wegen ihrer gesellschaftlichen Bedeutung nicht
       übergehen kann. [1][Liebich beging die Taten noch als Sven Liebich]. Nach
       [2][Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes] im November 2024
       [3][änderte die damals männliche Person ihren Geschlechtseintrag und
       Vornamen]. Durch das Gesetz ist dies ohne psychologische Begutachtung und
       richterlichen Beschluss möglich.
       
       Die JVA Chemnitz, in der Marla-Svenja Liebich einsitzen könnte, ist
       folglich ein Frauengefängnis. Eine fragwürdige Entscheidung: Mehr als eine
       Geschichte über einen queeren Rechten oder die Rechte queerer Menschen
       handelt es sich hier wohl um die Inszenierung einer rechtsextremen Figur
       auf Kosten sexueller Minderheiten.
       
       ## Vor kurzem hetzte Liebich noch gegen CSD-Teilnehmer
       
       Nichts in Liebichs Vergangenheit deutet darauf hin, dass die neue Identität
       ernst gemeint ist. Laut dem Spiegel beschimpfte sie im September 2023,
       damals noch als Mann, Teilnehmer des CSD als „Schwuletten“ und sprach von
       „Transfaschismus“. Im familieneigenen Onlineshop finden sich weiterhin
       T-Shirts mit Aufdrucken wie „Gender mich nicht voll“ oder „Ich fühle mich
       getransimpft“.
       
       Auch sonst provoziert die 1972 in Halle an der Saale geborene
       Rechtsextremistin gezielt. Nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen
       die Ukraine posierte sie mehrfach mit dem Z-Propagandasymbol. Während der
       Coronapandemie ließ sie sich einen Judenstern mit der Aufschrift
       „ungeimpft“ tätowieren.
       
       Bereits in den 1990er Jahren war Liebich in Sachsen-Anhalt führend in der
       heute verbotenen rechtsextremen Gruppe [4][Blood and Honour]. Ab den
       2000er Jahren organisierte sie in Halle regelmäßig Demonstrationen gegen
       die Asylpolitik. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt bezeichnete ihre
       Aktionen in seinen Verfassungsschutzberichten als „beispiellos“.
       
       Konservative Politiker und rechte Medien nutzen Liebichs offensichtlichen
       Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes, um ihre [5][queerfeindlichen
       Positionen] zu untermauern. So nannte die CSU-Bundestagsvizepräsidentin
       Andrea Lindholz gegenüber der Welt das Gesetz einen „großen Fehler“. Erst
       am Montag wies das Landgericht Berlin eine Klage Liebichs gegen den
       Nius-Chefredakteur Julian Reichelt ab. Dieser hatte getwittert: „Sven
       Liebich ist keine Frau.“ Das Gericht wertete dies als zulässige
       Meinungsäußerung.
       
       Ob Liebich tatsächlich ins Frauengefängnis kommt, ist noch unklar. Die
       Entscheidung liege bei der Gefängnisleitung und hänge von einem
       Aufnahmegespräch ab, erklärte die JVA Chemnitz.
       
       20 Aug 2025
       
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