# taz.de -- CDU und das Geld: Alles nur geklaut?
       
       > Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach wehrt sich gegen den Vorwurf, die
       > CDU bestohlen zu haben. Ihr Anwalt spricht von einer „Rachekampagne“.
       
 (IMG) Bild: Wo sind die 2.500 Euro? Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach
       
       Sie ist die Tochter des selbst für [1][CDU-Verhältnisse] als
       rechtskonservativ geltenden Partei-Urgesteins Wolfgang Bosbach. Im Februar
       ist sie als Nachnachfolgerin ihres Vaters frisch in den Bundestag gewählt
       worden – und sieht sich heute als Opfer einer „Schmutzkampagne“: Die
       Abgeordnete Caroline Bosbach wehrt sich gegen Vorwürfe, sie habe in die
       Parteikasse ihrer Christdemokrat:innen gegriffen.
       
       Genau das wirft ein mittlerweile gefeuerter Auszubildender ihres
       CDU-Kreisverbands der 35-Jährigen in einer Selbstanzeige vor. Caroline
       Bosbach habe ihn in der heißen Wahlkampfphase im Januar gebeten, der Partei
       eine Scheinrechnung über 2.500 Euro für nie erbrachte
       Social-Media-Leistungen zu präsentieren. Die CDU im tiefschwarzen
       Rheinisch-Bergischen Kreis habe prompt gezahlt, versichert der Ex-Azubi
       offenbar an Eides statt. Danach habe er das Geld bei der Bank bar abgehoben
       – und die 2.500 Euro Bosbach in ihrer Wohnung in Anwesenheit eines Zeugen
       ausgehändigt.
       
       Caroline Bosbach, die wie ihr Vater rechtskonservative Positionen vertritt,
       die Migration begrenzen und auf Fachkräfte konzentrieren will, die
       Atomkraftwerke und Fracking positiv bewertet und den Grünen
       „Staatsdirigismus“ vorwirft, wehrt sich mit allen Mitteln. Die
       Bundestagsabgeordnete, die in Berlin Wirtschaftskommunikation und in
       Amsterdam Management studierte, hat den renommierten Ralf Höcker mit der
       Vertretung ihrer Interessen beauftragt. Und Höcker, der auch schon für die
       AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagte, dementiert
       die Vorwürfe gegen Bosbach auf das Härteste.
       
       Seine Mandantin, schreibt Höcker in einer Stellungnahme, sei das „Ziel
       einer Verleumdungskampagne“. Schlicht „falsch“ seien die Vorwürfe, hinter
       denen in erster Linie gar nicht der gefeuerte Ex-Azubi, sondern ein
       weiterer Gegner Caroline Bosbachs stehe: „Sie wurden von einem kriminellen,
       fristlos gekündigten früheren Mitarbeiter der Mandantin als Teil einer
       perfiden Rachekampagne konstruiert.“
       
       Der wie der Ex-Azubi gefeuerte Mitarbeiter habe „aufgrund seiner Straftaten
       Unterlassungserklärungen gegenüber unserer Mandantin abgegeben, seinen
       fristlosen Rauswurf widerstandslos akzeptiert und die Anwaltskosten unserer
       Mandantin ersetzt“, erklärt Anwalt Höcker. Worum es bei den vorgeworfenen
       Straftaten gehen soll, bleibt in Höckers Stellungnahme unklar – der Kölner
       Stadtanzeiger schreibt dazu, der Mann solle „mit vermeintlichen intimen
       Einzelheiten über Bosbach hausieren gegangen sein“.
       
       Dennoch wirft auch die Verteidigungsstrategie Bosbachs Fragen auf.
       Einerseits, erklärt ihr Anwalt Höcker, habe es gar keine Scheinrechnung
       gegeben – die Leistungen des Ex-Azubis seien gut dokumentiert. Außerdem
       habe sich die frisch gewählte Abgeordnete „von ihr persönlich ausgelegte
       Wahlkampfkosten im Umfang von mehreren Tausend Euro“ nie von der [2][CDU]
       erstatten lassen – der Partei also Geld geschenkt. Allerdings: Dass sie die
       2.500 Euro von dem Ex-Azubi angenommen hat, bestreitet Bosbach nicht. Und
       das Geld an ihre Partei zurücküberwiesen habe sie nur, „um jegliche Zweifel
       zu beseitigen“, erklärt ihr Anwalt Höcker. [3][Trotzdem bleibt selbst die
       CDU skeptisch]: Zwar hat der Kreisvorstand keine eigene Strafanzeige
       gestellt – aber „alle dem Sachverhalt zuzuordnenden Unterlagen“ am 17. Juli
       „an die Staatsanwaltschaft Köln zur unabhängigen Prüfung übersandt“. Dort
       heißt es nur, die rechtliche Bewertung könne „geraume Zeit in Anspruch
       nehmen“.
       
       30 Jul 2025
       
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