# taz.de -- Befristung von Postdocs: Karlsruhe kippt Garantien für Wissenschaftler
       
       > Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Berliner Hochschulgesetz für
       > verfassungswidrig. Das Land Berlin habe keine Gesetzgebungskompetenz.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht gibt einer Beschwerde der Berliner Humboldt-Universität statt
       
       Karlsruhe taz | Für die Linke ist es ein „bitterer Rückschlag im Kampf
       gegen Kettenbefristung in der Wissenschaft“. Wissenschaftssenatorin Ina
       Czyborra (SPD) bedankt sich hingegen für die „rechtliche Klarstellung“.
       Anlass ist der Erfolg der Humboldt-Universität (HU) mit ihrer Klage beim
       Bundesverfassungsgericht. Das hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass die
       vom rot-rot-grünen Senat [1][2021 eingeführte Pflicht], für erfolgreiche
       Jung-Wissenschaftler:innen Dauerstellen einzurichten, nichtig ist. Das Land
       Berlin habe dafür keine Gesetzgebungs-Zuständigkeit, heißt es in dem
       22-seitigen Beschluss.
       
       Die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes kam 2021 überraschend. Sie
       wurde von den Abgeordneten erst im Gesetzgebungsverfahren eingefügt. Die
       Neuregelung in Paragraf 110 sah vor, dass die Hochschulen allen befristet
       angestellten Postdocs, also promovierten Wissenschaftler:innen, eine
       unbefristete Stelle anbieten müssen, wenn sie bestimmte
       Qualifizierungsziele erreichen. So sollte jungen Wissenschaftler:innen
       eine sichere Lebensplanung ermöglicht werden. Laut Linkspartei erhalten nur
       sieben Prozent derjenigen, die nach der Promotion einen Job in der
       Wissenschaft annehmen, einen unbefristeten Vertrag.
       
       Gegen die Neuregelung gab es sofort heftige Proteste. Die Hochschulen
       warnten, dass sie bald keine neuen Nachwuchs-Wissenschaftler:innen mehr
       einstellen könnten, wenn alle Stellen unbefristet besetzt sind. Die
       HU-Präsidentin Sabine Kunst [2][trat sogar zurück,] sie stehe für solchen
       „Murks“ nicht zur Verfügung, sagte sie. CDU und FDP wandten sich mit einem
       Normenkontrollantrag an das Landesverfassungsgericht, das jedoch noch nicht
       geurteilt hat. Und die HU erhob Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.
       
       Dort erklärten die Richter:innen die Neuregelung nun für
       verfassungswidrig und nichtig. Die Übernahmepflicht greife in die
       Wissenschaftsfreiheit der Hochschule ein, heißt es. Denn sie nehme ihr die
       Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Wissenschaftler:innen sie
       dauerhaft einstellen will. Dieser Eingriff sei auch nicht durch Paragraf
       110 gerechtfertigt, das das Land Berlin hierfür keine
       Gesetzgebungskompetenz habe. Im „Arbeitsrecht“ habe der Bund eine
       „konkurrierende“ Gesetzgebungskompetenz. Und wenn der Bund eine
       abschließende gesetzliche Regelung getroffen hat, sind den Ländern die
       Hände gebunden.
       
       ## Neuregelung war nicht in Kraft
       
       Auf Bundesebene gilt bereits seit 2007 das
       Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz. Es erlaubt, dass
       Nachwuchswissenschaftler:innen bis zur Promotion maximal sechs Jahre
       befristet angestellt werden können und nach der Promotion weitere sechs
       Jahre. Pro Kind verlängert sich die Zeit um zwei Jahre.
       
       Die Verfassungsrichter:innen halten diese Regelung für abschließend.
       Sie sperre landesgesetzliche Regelungen, die einen Anspruch auf
       unbefristete Weiterbeschäftigung geben. Als Beleg dafür, dass der Bundestag
       derartiges sogar ausdrücklich ausschließen wollte, führten die Karlsruher
       Richter:innen einen entsprechenden Antrag der Linken aus dem Jahr 2015
       an, der von der Mehrheit des Bundestags abgelehnt wurde.
       
       Das Bundesverfassungsgericht stützte die Verfassungswidrigkeit
       ausschließlich auf die fehlende Gesetzgebungszuständigkeit des Landes
       Berlin. Es ließ damit offen, ob stattdessen der Bundestag den Hochschulen
       Übernahmepflichten für Postdocs auferlegen könnte.
       
       Konkrete Auswirkungen hat der Karlsruher Beschluss indes kaum. Denn wegen
       der Proteste und der verfassungsrechtlichen Zweifel ist die Neuregelung
       noch gar nicht in Kraft getreten. Mehrfach war eine Übergangsregelung
       verlängert worden, zuletzt bis zum 1. Januar 2026. Es gibt also keine
       Betroffenen, deren Übernahme-Zusage nun infrage steht. Außerdem plante der
       schwarz-rote Senat ohnehin eine [3][Änderung des Hochschulgesetzes], bei
       der die Übernahmegarantie für erfolgreiche Postdocs wieder abgeschafft
       werden sollte.
       
       ## Nun ist der Bundestag gefragt
       
       Darauf verwies auch Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) in einer
       ersten Stellungnahme. Man wolle dem akademischen Mittelbau nun „mehr
       Sicherheit und Planbarkeit“ geben, indem „innovative neue
       Dauerstellenkategorien“ (Researcher und Lecturer) eingeführt werden, so
       Czyborra am Donnerstag. Die Gewerkschaft GEW sieht darin aber nur Symbolik:
       „Die Einführung dieser neuen Stellenkategorien im Gesetz verpflichtet keine
       Hochschule dazu, diese Stellen an ihrer Hochschule auch tatsächlich zu
       schaffen.“
       
       Der Blick der Betroffenen dürfte sich nun auf den Bund richten. Schon die
       Ampel-Koalition wollte das [4][Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz
       reformieren]. Vorgesehen war unter anderem, dass der erste Arbeitsvertrag
       nach einer Promotion in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren
       haben muss. Allerdings sollte die Postdoc-Phase auf vier Jahre (statt
       bisher sechs Jahre) begrenzt werden. Der Gesetzentwurf fiel jedoch dem
       Ampel-Aus zum Opfer.
       
       Die schwarz-rote Koalition im Bund will nun einen neuen Anlauf unternehmen
       und das Gesetz bis Mitte 2026 novellieren. Im Koalitionsvertrag heißt es,
       dass „Mindestvertragslaufzeiten vor und nach der Promotion“ eingeführt
       werden sollen. Von Übernahmegarantien und Dauerstellen ist jedoch nicht die
       Rede.
       
       10 Jul 2025
       
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