# taz.de -- Rechtsextremismus in Berliner Behörden: Führungszeugnis reicht
       
       > Die Grünen fordern Konsequenzen für AfD-Aktive im öffentlichen Dienst.
       > Die Finanzsenatsverwaltung beschwichtigt hingegen mit
       > Verfassungspflichttreue.
       
 (IMG) Bild: Für die Berliner Finanzsenatsverwaltung stabil genug gegen Rechtsextremismus in Behörden: das polizeiliche Führungszeugnis
       
       Berlin taz | Die Frage nach dem Umgang mit aktiven AfD-Mitgliedern im
       öffentlichen Dienst stellt sich nicht erst seit der [1][Hochstufung der AfD
       als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz] Anfang Mai.
       Mit dem Urteil wird diese Frage jedoch unumgänglich – nur was folgt konkret
       daraus?
       
       Das möchte der Grünen-Abgeordnete Ario Mirzaie von der für
       Landesbedienstete und Tarifbeschäftigte verantwortlichen Senatsverwaltung
       für Finanzen in einer Anfrage wissen. Diese verweist in ihrer Antwort auf
       die „Verfassungstreuepflicht“ von Beamt:innen – die bislang jedoch ohne
       „allgemeine landesrechtliche Vorgaben zur Überprüfung der Einhaltung dieser
       Pflichten während des bestehenden Dienstverhältnisses“ auskommt. Die
       Zuständigkeit für allgemeine Überprüfungsmaßnahmen sieht die
       Finanzsenatsverwaltung ohnehin nicht bei sich, sondern bei den jeweiligen
       Behörden selbst.
       
       Doch dort sieht es bislang eher mau aus: Lediglich zwei Senatsverwaltungen
       – Bildung, Familie und Jugend sowie Justiz – haben überhaupt Zahlen zur
       Verfassungstreue von Beamt:innen und Tarifbeschäftigten vorgelegt.
       Eindeutig zu wenig, steht für Mirzaie fest: „Der Senat verhält sich grob
       fahrlässig angesichts des Risikos, das von Rechtsextremen im öffentlichen
       Dienst ausgeht.“
       
       Solange es keine valide Datengrundlage gebe, [2][bleibe das Dunkelfeld
       unbeleuchtet]. Was es nun brauche, sei eine „systematische Überprüfung
       aktiver AfD-Mitglieder von der Anwärterin bis zum Pensionär sowie die
       konsequente Anwendung des Disziplinarrechts“, so der Grünen-Politiker zur
       taz.
       
       ## Disziplinarverfahren bei der Polizei
       
       In der Tat gibt es [3][dringenden Prüfungsbedarf – schaut man auf die von
       der Polizei vorgelegten Zahlen]: Denn die meldete für dieses Jahr bislang
       16 und für voriges Jahr 28 Disziplinarverfahren in ihren eigenen Reihen
       „aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue wegen rechtsextremer
       Bestrebungen“. In zwei Fällen wurde im vorigen Jahr eine
       Weiterbeschäftigung verboten. Weniger alarmierend sieht es im Vergleich
       dazu bei der Feuerwehr, dem Landesamt für Einwanderung und den beiden
       genannten Senatsverwaltungen aus. Dort dümpeln die Zahlen für den Zeitraum
       von 2021 bis heute zwischen 0 bis 2 rechtsextremistischen Fällen.
       
       Weitgehend unbeeindruckt zeigt sich hingegen die Finanzsenatsverwaltung.
       Für sie sei der „grundsätzliche Umgang mit Beschäftigten, die Mitglied in
       einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung sind, rechtlich geklärt“,
       wie es aus der Antwort hervorgeht. So gebe es mit dem Arbeits- und
       Disziplinarrecht ein „klares Instrumentarium“.
       
       Nicht zuletzt wird in der Antwort auf das Führungszeugnis verwiesen, das im
       Einstellungsverfahren von Bewerber:innen verpflichtend einzureichen
       ist. Dass sich rechtsextreme Ideologie nicht nur in Straftaten übersetzt,
       dürfte hoffentlich auch der Finanzsenatsverwaltung klar sein.
       
       30 Jun 2025
       
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