# taz.de -- Verlängerung der Mietpreisbremse: Bringt das was?
       
       > Am Donnerstag wird die Verlängerung der Mietpreisbremse im Bundestag
       > beraten. Reformiert wird sie nicht. So funktioniert sie bisher.
       
 (IMG) Bild: Schon lange fordern die Menschen eine bessere Politik für Mieter*innen: Demo in Berlin im Juni 2019
       
       Berlin taz | Verlängern ja. Verbessern nein. So in etwa lässt sich der
       schwarz-rote Entwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse zusammenfassen.
       „Wohnen darf kein Luxusgut werden“, erklärte [1][Bundesjustizministerin
       Stefanie Hubig (SPD)], nachdem das Bundeskabinett sich Ende Mai mit dem
       Thema befasst hatte. Die Verlängerung sei eine „Frage der Gerechtigkeit“.
       Nun soll die Mietpreisbremse am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung
       beraten werden.
       
       Es ist kein Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern eine
       Formulierungshilfe. Auf dieser Grundlage sollen die Koalitionsfraktionen
       dann einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Dieses Verfahren hat
       die Bundesregierung gewählt, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.
       
       Der Entwurf sieht im Kern vor, die Mietpreisbremse um weitere vier Jahre
       bis Ende 2029 zu verlängern – und zwar dort, wo die „Versorgung der
       Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist“. Noch
       gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2025. Würde sie nicht verlängert, träfe
       das „insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und zunehmend auch
       Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener, vor allem Familien mit
       Kindern“, heißt es im Entwurf.
       
       Auch wenn die Union sich gern als Gegner*in aufspielt: Die
       Mietpreisbremse wurde 2015 unter einer schwarz-roten Koalition eingeführt –
       und es liegt jetzt wieder bei einer schwarz-roten Koalition, sie zu
       verlängern. Die Ampel-Vorgängerregierung wollte das zwar auch, hat es aber
       vor ihrem Zusammenbruch nicht erledigt.
       
       Die Mietpreisbremse regelt bei Neuvermietungen die maximal zulässige
       Miethöhe. Bei Vertragsabschluss darf demnach die vereinbarte Miete
       höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
       Angewendet werden darf sie nur in angespannten Wohnungsmärkten. Welche
       Gebiete das umfasst, müssen die Länder festlegen. Zudem gibt es Ausnahmen
       bei umfassend modernisierten Wohnungen und Neubauten. Genauer gesagt: Die
       Mietpreisbremse gilt nicht bei Wohnungen, die erstmals nach dem 01. Oktober
       2014 vermietet werden. Dadurch soll der Wohnungsneubau nicht behindert
       werden.
       
       ## Einigkeit gibt es nicht
       
       „Wohnungen, die vor über zehn Jahren gebaut wurden, sind keine Neubauten
       mehr“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas
       Siebenkotten und fordert, den Stichtag anzupassen. Vor kurzem sah das auch
       Justizministerin Hubig noch so: In einem [2][Interview mit der Frankfurter
       Allgemeinen Zeitung] am sagte sie, sie wolle „auch Gebäude, die zwischen
       2014 und 2019 gebaut wurden“, bei der Mietpreisbremse einbeziehen.
       
       Im Entwurf steht davon allerdings nichts. Offenbar konnte die SPD sich mit
       Verbesserungen gegenüber der Union noch nicht durchsetzen. „Natürlich
       wollen wir mehr erreichen, als jetzt im Gesetzentwurf steht. Nicht jede
       Ausnahme der Mietpreisbremse muss bleiben“, sagte der Bundestagsabgeordnete
       und zuständige SPD-Berichterstatter Hakan Demir der taz.
       
       Einigkeit jedenfalls gibt es nicht. Der baupolitische Sprecher der
       Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sieht die Mietpreisbremse nur als
       „Zwischenlösung, bis die Wohnungsmärkte sich wieder beruhigt haben“. Der
       Eigentümerverband Haus und Grund sieht die Verlängerung grundsätzlich als
       „Fehler“.
       
       Für die grüne Bundestagsabgeordnete und Wohnungspolitikerin Hanna
       Steinmüller sind die schwarz-roten Pläne eine „Minimallösung“. Eine
       wichtige Verbesserung wäre „die Anpassung der Neubauregelung“, sagte sie
       der taz. Zudem müsse der Möblierungszuschlag bei [3][möbliert vermieteten
       Wohnungen] transparenter ausgewiesen werden, um die Einhaltung der
       Mietpreisbremse besser überprüfen zu können.
       
       Auch [4][Caren Lay, die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion],
       fordert Nachschärfungen. „Die Mietpreisbremse muss ohne Ausnahmen und
       flächendeckend gelten. Verstöße müssen sanktioniert werden, damit das
       Gesetz nicht weiter folgenlos umgangen werden kann“, sagte sie der taz. Die
       schwarzrote Koalition verlängere aber „lediglich die bisher weitgehend
       wirkungslose Mietpreisbremse“.
       
       ## Wirkung der Mietpreisbremse
       
       Die Mietpreisbremse gibt es seit zehn Jahren. Dennoch ist es schwierig,
       ihre Wirkung auszuwerten. Vermuten Mieter*innen einen Verstoß gegen die
       Mietpreisbremse, müssen sie selbst tätig werden. Es gibt keine staatliche
       Überprüfung, ob die Mietpreisbremse von Seiten der Vermietenden eingehalten
       wird. Mieter*innen müssen notfalls also bereit sein, ihre
       Vermieter*innen zu verklagen.
       
       Wie viele Mieter*innen von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch machen,
       ist schwer zu recherchieren. Dem Bundesjustizministerium liegen auf
       Nachfrage keine entsprechenden Zahlen vor. Selbst mit einer Nachfrage bei
       den Berliner Zivilgerichten kommt man nicht weiter. Denn Verfahren zur
       Mietpreisbremse werden nicht gesondert erfasst, sondern nur „alle Verfahren
       in Zusammenhang mit Wohnungsmietstreitigkeiten (z. B. Mieterhöhung,
       Mietminderung, Mängelbeseitigung, Räumung etc.)“, erklärt eine Sprecherin.
       Auch die Stadt München, die unter stark steigenden Mieten leidet, verfügt
       auf Nachfrage über keine belastbaren Zahlen.
       
       In der Begründung des Entwurfs der Bundesregierung heißt es dennoch, dass
       die Mietpreisbremse den Mietenanstieg „moderat verlangsamt“ habe. Verwiesen
       wird dabei auf eine vom Justizministerium in Auftrag gegebene Studie des
       Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Das Problem ist:
       Diese Studie stammt von Ende 2018 – ist also ziemlich alt. Seitdem ist auf
       dem Mietmarkt einiges passiert.
       
       Eine neuere [5][Untersuchung der TU München], für die 10.000
       Mieter*innen befragt wurden, kam zu dem Ergebnis, dass über ein Viertel
       der Befragten theoretisch ihre Miete anfechten könnte. Viele wussten aber
       nichts von der Möglichkeit oder scheuten davor zurück.
       
       Aufschlussreich sind auch die Zahlen des Unternehmens Conny, das sich 2016
       gegründet hat, um Mieter*innen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse
       zu helfen. In den vergangenen acht Jahren hat das Unternehmen nach eigenen
       Angaben mehrere 100.000 Mietpreisbremse-Verfahren gerichtlich und
       außergerichtlich geführt.
       
       In einem Informationspapier von Ende 2024 heißt es: „Mittlerweile schaffen
       wir es, in 9 von 10 aller von uns geprüften Mietverträgen Ansprüche zur
       Durchsetzung der Mietpreisbremse erfolgreich durchzusetzen.“ Die
       durchschnittliche monatliche Ersparnis lag laut Unternehmen im Jahr 2024 in
       Berlin bei durchschnittlich 493,54 Euro pro Monat. 2020 waren es 315,10
       Euro.
       
       Immerhin heißt es Koalitionsvertrag von Union und SPD, dass bis Ende 2026
       eine „Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen“ unter anderem
       „eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten“
       soll.
       
       4 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sozialdemokratinnen-im-Kabinett/!6086251
 (DIR) [2] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/stefanie-hubig-ueber-afd-verbot-wir-haben-nicht-ewig-zeit-110492791.html
 (DIR) [3] /Befristeter-und-moeblierter-Wohnraum/!6018646
 (DIR) [4] /Linkenpolitikerin-Caren-Lay-im-Wahlkampf/!6063225
 (DIR) [5] https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/mietpreisbremse-nur-wenn-du-stress-machst
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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