# taz.de -- Gehalt für Arbeit im Berliner Gefängnis: Immer noch ein Mickerlohn
       
       > In Berliner Knästen werden die Löhne erhöht – auf 4,25 Euro pro Stunde.
       > Die Arbeit ist für viele Gefangene verpflichtend.
       
 (IMG) Bild: Auch in der JVA Plötzensee wird geschuftet: Gefangene in der Wäscherei
       
       Berlin taz | Berliner Gefangene sollen mehr Lohn für ihre Arbeit bekommen.
       Doch trotz einer Erhöhung um rund 70 Prozent fällt das Ergebnis immer noch
       weit unter Mindestlohn aus: Die aktuell etwa 2,50 Euro Stundenlohn sollen
       auf 4,25 Euro steigen. Der Mindestlohn beträgt 12,82 Euro. Ab wann die
       Erhöhung gilt, steht noch nicht fest. Der Justizverwaltung zufolge sollte
       ein Gesetzentwurf noch Ende Mai für Stellungnahmen an Fachverbände
       übergeben werden. Voraussichtlich nach der Sommerpause wird er dem
       Abgeordnetenhaus vorgelegt.
       
       Die Zahlen gehen aus der Antwort [1][auf eine parlamentarische Anfrage der
       Grünen] im Abgeordnetenhaus hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.
       Überraschend ist die geplante Erhöhung nicht: [2][Nach Klagen von zwei
       Gefangenen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen] hatte das
       Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren [3][die aktuellen Vergütungsregeln
       für Häftlinge in den beiden Bundesländern beanstandet] und den Gesetzgebern
       zwei Jahre Zeit gegeben, ihre Regelungen zu überarbeiten.
       
       Für die Justiz sind nach dem föderalistischen Prinzip die Bundesländer
       zuständig. Die Vergütungsregeln sind allerdings überall in Deutschland
       ähnlich. Die Länder hatten sich nach dem Urteil daher gemeinsam auf eine
       Erhöhung der Vergütung geeinigt. Für die Arbeit in Gefängnissen orientiert
       sich die Vergütung am Durchschnittslohn aller Rentenversicherten in
       Deutschland. Bisher erhalten die Gefangenen 9 Prozent dieses
       Durchschnittslohns, künftig sollen es 15 Prozent sein. In Bayern und
       Nordrhein-Westfalen gilt die neue Regelung bereits ab Juli.
       
       Gefangene arbeiten üblicherweise in den gefängniseigenen Schreinereien, als
       Gärtner, in der Bibliothek oder als Putzkräfte. Die meisten erledigen
       einfache Arbeiten, die oft von Fremdfirmen beauftragt werden. Innerhalb der
       Mauern stehen große Fabrikhallen, die Häftlinge müssen oft nur wenige
       Schritte zur Arbeit gehen. Typische Aufgaben sind etwa Schrauben sortieren
       oder lange und schwere Seekabel auseinandernehmen, um sie recyclen zu
       können. Herausfordernder sind Jobs, bei denen Einzelteile für Maschinen
       hergestellt werden. Da ist Präzisionsarbeit gefragt.
       
       ## Derzeit arbeiten rund 70 Prozent der Häftlinge
       
       In Berlin ist die Arbeit wie in den meisten Bundesländern für viele
       Gefangene verpflichtend. Den Angaben der Senatsverwaltung zufolge arbeiten
       derzeit rund 70 Prozent der Häftlinge. In der JVA für Frauen in Pankow lag
       die Beschäftigungsquote im Jahr 2023 mit 88 Prozent am höchsten. Am
       niedrigsten war sie in der JVA Moabit.
       
       Arbeit in Haft gilt nicht als Lohnarbeit im klassischen Sinne. Regelmäßig
       führen Politik und Gericht an, Arbeit sei ein Mittel der Resozialisierung.
       Gesetzlich festgeschrieben ist das aber nirgends, geregelt ist nur die Höhe
       der Vergütung.
       
       ## „Angemessene Anerkennung“ für Arbeit
       
       Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete die Länder in seinem Urteil von
       2023, die Bedeutung der Arbeit und ihrer Vergütung zu regeln. Wenn die
       Arbeit hinter Gittern weiterhin eine wichtige Rolle bei der
       Resozialisierung spielen soll, dann müsse geleistete Arbeit auch
       „angemessene Anerkennung“ finden.
       
       Die Bundesländer versuchen dies auch mit anderen Maßnahmen als höherer
       Bezahlung umzusetzen. Unter anderem soll die Zahl der Freistellungstage
       erhöht werden, in den meisten Ländern von sechs auf zwölf. Ob dies auch in
       Berlin der Fall ist, war nicht Gegenstand der parlamentarischen Anfrage. In
       einer Antwort auf eine taz-Anfrage nannte die Senatsverwaltung keine Zahl.
       
       4 Jun 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-22514.pdf
 (DIR) [2] /Urteil-zu-Gefangenenverguetung/!5938770
 (DIR) [3] /Urteil-zu-Gefangenenverguetung/!5938951
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Johanna Treblin
       
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