# taz.de -- Hilfe bei sexualisierter Gewalt: Wo die Not am größten ist
       
       > Die künftige Bundesregierung muss die Hilfe für Betroffene sexualisierter
       > Gewalt bewahren. Tut sie es nicht, hätte das verheerende Folgen.
       
 (IMG) Bild: Zwei Frauen nachts auf dem Heimweg: ein Symbol für eine bedrohliche Situation
       
       Mitte März hat das [1][Familienministerium] bekanntgegeben, dass das
       Ergänzende Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt in den
       nächsten zwei Jahren [2][abgewickelt wird]. Nur noch bis zum 31. August
       2025 kann man Anträge stellen, danach nicht mehr. Das wird verheerende
       Folgen für die in Kindheit und Jugend von sexualisierter Gewalt Betroffenen
       haben.
       
       Das EHS besteht aus dem [3][Fonds Sexueller Missbrauch im familiären
       Bereich] und außerdem einem Teil zum institutionellen Bereich. Menschen,
       die im familiären Bereich oder in einer Institution wie einer Kirche oder
       einem Sportverein sexualisierte Gewalt in Kindheit oder Jugend erlebt haben
       und unter den Folgen leiden, können einen Antrag auf Hilfe stellen. Die
       Hilfen müssen geeignet sein, Beeinträchtigungen aufgrund der erlittenen
       Gewalt abzumildern. Dazu können Hilfen für einen Umzug, eine Namensänderung
       oder Sicherungsmaßnahmen an der Wohnung ebenso zählen wie die Unterstützung
       für das Nachholen eines Schulabschlusses oder Physiotherapie.
       
       Die Bedeutung des Ergänzenden Hilfesystems ist für viele Betroffene hoch;
       das hängt mit der Ausgestaltung des sonstigen Hilfesystems zusammen. Viele
       Menschen, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend erlitten
       haben, fallen nämlich durch sämtliche staatlichen Hilferaster. Viele
       Betroffene können ihren Fall nicht „beweisen“, wenn außer ihnen und dem
       Täter niemand anwesend war.
       
       Die Anforderungen an eine strafrechtliche Verurteilung sind hoch, und viele
       entscheiden sich gegen eine Anzeige. Einige sehen sich in einer
       innerfamiliären Gewaltsituation so unter Druck, dass sie sich die Anzeige
       nicht trauen. Andere befürchten, im Rahmen des Strafverfahrens
       retraumatisiert zu werden, und möchten sich dem nicht aussetzen.
       
       ## Anträge auf soziale Entschädigung werden oft abgelehnt
       
       Das soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die durch ein
       Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung
       trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung
       der Folgen. Aber auch im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts müssen
       Betroffene darlegen, dass sie ein schädigendes Ereignis erlitten haben.
       Selbst wenn ihnen der Nachweis gelingt, müssen sie darlegen, dass die
       Schädigung kausal für ihre gesundheitliche Beeinträchtigung war. Damit
       entsteht eine weitere Hürde.
       
       Nach Auskunft des Weißen Rings sind 2023 48,1 Prozent der Anträge auf
       soziale Entschädigung abgelehnt worden. Dabei ist die Antragsquote schon so
       gering: 2021 wurden lediglich 15.125 Anträge gestellt – bei 214.099
       Gewalttaten. Laut einer Forsa-Umfrage des Weißen Rings aus dem Jahre 2022
       [4][kannten 76 Prozent der Befragten das Opferentschädigungsrecht nicht].
       
       Die Schwierigkeit lässt sich an einem fiktiven Fall nachvollziehen. Ein
       Mädchen erleidet im Alter von elf bis dreizehn Jahren sexualisierte Gewalt
       durch ihren Stiefvater. In der Schule verschlechtert sie sich seit dem
       elften Lebensjahr rapide. Während das erste Jahr am Gymnasium sehr gut
       verlief, sackten ihre Leistungen so stark ab, dass sie die Schule wechseln
       muss und am Ende knapp die Realschule abschließt. Sie hat seit dem Beginn
       der Gewalt Albträume, Schlafstörungen und massive Ängste und Depressionen.
       Sie erstattet Anzeige. Es gibt außer ihrer Aussage keine Beweise. Ihr wird
       nicht geglaubt.
       
       Es gibt keine Fotos, keine Videos und keine Personen, die die Taten gesehen
       haben. Das Verfahren wird eingestellt. Sie stellt einen Antrag auf soziale
       Entschädigung. Dieser wird abgelehnt. Das Vorliegen eines schädigenden
       Ereignisses sei zu bezweifeln. Im staatlichen Gesundheitssystem hat sie
       Anspruch auf Psychotherapie. Den Versuch mit einer dritten Therapeutin
       bricht sie ab. Schon als kleines Kind hatte sie großes Vertrauen zu
       Pferden, aber eine tiergestützte Therapie zahlt ihre Krankenkasse nicht.
       
       Sie stellt einen Antrag beim EHS und erhält einen Brief, der mit dem Satz
       beginnt: „Wir erkennen an, dass Sie als Kind Opfer sexualisierter Gewalt
       wurden.“ Sie beginnt zu weinen und realisiert in diesem Moment, welche
       Bedeutung die Anerkennung der Gewalt für sie hat. Ihr Antrag auf eine
       tiergestützte Therapie wird bewilligt, und innerhalb eines Dreivierteljahrs
       geht es ihr so gut, dass sie den gymnasialen Schulabschluss nachholen
       möchte.
       
       Betroffene konnten durch den Fonds den Ort verlassen, an dem ihnen die
       Gewalt widerfahren ist. Der Fonds hat den Umzug, den Kauf gebrauchter
       Möbel, die Kaution ermöglicht. Andere waren in dem Beruf, den ihre Mutter,
       die Täterin, ausgesucht hatte, gefangen. Der Fonds hat ihnen eine
       Weiterbildung finanziert, mit der sie einen Beruf ihrer Wahl ausüben
       können.
       
       Jedes Mal, wenn ein Fall sexualisierter Gewalt gegen Kinder öffentlich
       wird, heißt es, es müsse mehr getan werden, um solche Gewalttaten zu
       verhindern und Betroffene gut zu unterstützen. Das ist richtig.
       Gleichzeitig ist es deprimierend, dass weder ausreichend Ressourcen in
       Prävention und Unterstützung wie etwa spezialisierte Fachberatung gesteckt
       wird, noch bestehende Strukturen wie das Ergänzende Hilfesystem sicher sind
       und zukunftsfest gemacht werden. Das EHS muss gesetzlich verankert und
       dauerhaft strukturell gewährleistet werden.
       
       Es ist für Betroffene oft die letzte und einzige Möglichkeit, Hilfe zu
       erhalten. Wenn es in der bestehenden Form nicht weiterhin bestehen bleiben
       soll, darf es erst aufgelöst werden, wenn es eine Alternative bereits gibt.
       Es besteht Hoffnung, dass im Koalitionsvertrag festgehalten wird, dass der
       Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem
       fortgeführt werden sollen.
       
       Nicht nur ein Bekenntnis dazu, sondern auch das schnelle Entwickeln einer
       zukunftsfähigen Struktur für den Fonds Sexueller Missbrauch ist dringend
       nötig. Sicherheit und Verlässlichkeit müssen geschaffen werden, und dafür
       braucht es ein Gesetz zur Gewährleistung des Ergänzenden Hilfesystems.
       
       1 Apr 2025
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Familienministerium/!t5013840
 (DIR) [2] /Fonds-fuer-Opfer-sexualisierter-Gewalt/!6007748
 (DIR) [3] /Fonds-Sexueller-Missbrauch/!6072685
 (DIR) [4] https://forum-opferhilfe.de/oeg-umfrage/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Drohsel
       
       ## TAGS
       
 (DIR) sexueller Missbrauch
 (DIR) Sexuelle Gewalt
 (DIR) Bundesregierung
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
 (DIR) Sexualisierte Gewalt
 (DIR) Sexualisierte Gewalt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt im Profifußball: Und alle so still
       
       Gegen Fußball-Stars gibt es oft schwere Vorwürfe. Viele werden nicht
       aufgeklärt. Recherche über ein System des Schweigens – und mögliche
       Lösungen.
       
 (DIR) Sexualisierter Missbrauch: Empörung über geplantes Ende des Missbrauchsfonds
       
       Bundesfamilienministerium will Fonds für Betroffene sexualisierter Gewalt
       einstellen. Missbrauchsbeauftragte fordert ein rechtssicheres
       Nachfolgemodell.
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt und Elternschaft: „Nicht darüber zu sprechen darf keine Option sein“
       
       Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen waren, zögern häufig mit
       einer Elternschaft. Eine neue Studie sieht Forschungslücken in dem Feld.