# taz.de -- Nachtaktiver Bundestag: Parlament stärkt Mutterschutz bei Fehlgeburten
       
       > In der Nacht von Donnerstag auf Freitag hat der Bundestag zwei Gesetze
       > beschlossen. Es geht um Mutterschutz und die Gesundheitsversorgung.
       
 (IMG) Bild: Grabstätte für Sternenkinder auf einem Friedhof in Görlitz
       
       Berlin epd/dpa/taz | Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig in
       deutlich mehr Fällen als bisher ein Anrecht auf Mutterschutz. Der
       [1][Bundestag stimmte am späten Donnerstagabend dafür], Frauen bereits bei
       einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu gewähren.
       
       Bislang ist das in der Regel erst ab der 24. Schwangerschaftswoche der
       Fall. Vorgesehen ist nun eine gestaffelte Regelung: Bei einer Fehlgeburt ab
       der 13. Schwangerschaftswoche dürfen betroffene Frauen zwei Wochen lang
       nicht arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich. Ab der 17.
       Schwangerschaftswoche dauert der Mutterschutz sechs Wochen, ab der 20.
       Schwangerschaftswoche sind es acht Wochen. Das entspricht der
       standardmäßigen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.
       
       Darüberhinaus soll ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt künftig
       bereits dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur
       Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht mehr
       auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer
       Fehlgeburt angewiesen sein.
       
       Für die Reform hatten zunächst zwei konkurrierende, aber inhaltlich
       ähnliche Gesetzentwürfe vorgelegen: einer von den Regierungsfraktionen SPD
       und Grüne und einer von der Unionsfraktion. Nach längeren Verhandlungen gab
       es eine Verständigung auf den Entwurf der Union.
       
       Das Gesetz wurde schließlich im Bundestag einstimmig verabschiedet, wobei
       allerdings das BSW nicht mehr anwesend war. Es soll am 14. Februar im
       Bundesrat behandelt werden. Da dort von einer Zustimmung ausgegangen wird,
       könnte es am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
       
       ## Kassen zahlen allen Frauen „Pille danach“ bei Vergewaltigung
       
       Ebenfalls in Abwesenheit der BSW-Abgeordneten beschloss der Bundestag am
       frühen Freitagmorgen beschloss der Bundestag mit der Mehrheit der früheren
       Ampelpartner SPD, Grünen und FDP das „Gesetz zur Stärkung der
       Gesundheitsversorgung in der Kommune“.
       
       Eine der darin enthaltenen Regelungen: Frauen, die sexualisierte Gewalt
       erleben, müssen künftig nicht mehr selbst für die „Pille danach“ aufkommen.
       Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag in Berlin, die bisher
       geltende Altersgrenze von 22 Jahren zu streichen. Damit übernehmen die
       gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die Notfallverhütung auch
       für ältere Frauen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder
       Vergewaltigung gibt.
       
       Darüber hinaus sieht das Gesetz, das sich auf viele verschiedene Aspekte
       des Gesundheitssystems bezieht, unter anderem auch den Wegfall der
       Honorarbudgets für Hausärzte vor. Indem Obergrenzen bei der Vergütung
       aufgehoben werden, soll es für Hausärzte attraktiver werden, wieder mehr
       Patienten aufzunehmen. Für Patienten mit leichten chronischen Erkrankungen
       und geringem Betreuungsbedarf sollen Praxen eine jährliche
       „Versorgungspauschale“ erhalten. Eine neue „Vorhaltepauschale“ soll es für
       Ärzte geben, die bestimmte Kriterien erfüllen – etwa indem sie
       Sprechstunden am Abend anbieten.
       
       Teil des Gesetzes ist außerdem ein erleichterter Zugang zu Hilfsmitteln für
       Menschen mit Behinderungen, die in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder
       einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger
       Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen behandelt werden. Für diese
       Gruppe wird künftig immer vermutet, dass das gewünschte Hilfsmittel
       tatsächlich erforderlich ist, sofern es von einem Arzt oder einer Ärztin
       des Zentrums empfohlen wurde. Zu Hilfsmitteln zählen beispielsweise
       Rollstühle, Pflegebetten, Kompressionsstrümpfe und Hörgeräte.
       
       31 Jan 2025
       
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